Drucksache 16/3248 05. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Ergebnisse der Mediation Tiefe Geothermie Vorderpfalz II Die Kleine Anfrage 2088 vom 13. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sich geändert bei der kommunalen Standortsteuerung für Anlagen der Tiefen Geothermie, insbesondere auch hinsicht- lich der Einbeziehung der Bürger? 2. Inwiefern hat die Landesregierung eine behördliche Stelle als „Kümmerer“ benannt für Fragen von Bürgern zu Fragen zur Tiefen Geothermie? 3. Inwiefern hat die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers umgesetzt? 4. Inwiefern gibt es Änderungen bei der Störfallverordnung? 5. Inwiefern gibt es Änderungen hinsichtlich der Festlegung der Wassergefährdungsklasse des Thermalwassers? 6. Inwiefern gibt es Änderungen bei der Anwendung der TA Lärm für ein reines Wohngebiet bei Anlagen der Tiefen Geothermie? 7. Inwiefern wird ein Verfahrensschema zur Verhinderung spürbarer Seismizität angewandt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es haben sich keine Änderungen des Planungsrechts ergeben. Hinsichtlich des Verfahrensablaufs sowie der Information der Gemeinden und zuständigen Behörden wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 5 der Kleinen Anfrage 2087 *) verwiesen. Zu den Fragen 2, 3, 5 und 7: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 5 der Kleinen Anfrage 2087 verwiesen *). Zu Frage 4: Eine Änderung der Störfall-Verordnung ist nicht erfolgt. Bei der Störfall-Verordnung handelt es sich um Bundesrecht. Die Landesregierung hat im Rahmen der unterzeichneten Ergebnisdokumentation klargestellt, dass eine Erweiterung der Pflichten nach Störfall -Verordnung nur als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Betreiber umgesetzt werden kann. Eine Anordnung erweiterter Pflichten durch die Behörde steht nicht im Einklang mit der Verordnung und kann daher nicht umgesetzt werden. Zu Frage 6: Eine Änderung bei der Anwendung der TA-Lärm ist nicht erfolgt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine bundesrechtliche Regelung . Auch hier hat die Landesregierung im Rahmen der unterzeichneten Ergebnisdokumentation der Mediation Tiefe Geothermie Vorderpfalz klargestellt, dass eine Erweiterung der Pflichten nach TA Lärm als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Betreiber umgesetzt werden kann. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Februar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/3247.