Drucksache 16/3251 05. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Abfallwirtschaft war gestern: Rheinland-Pfalz auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft Die Kleine Anfrage 2086 vom 14. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Ziel, weniger Abfälle zu produzieren, und der Bestrebung, alle brauchbaren Stoffe wiederzuverwerten, baut die Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz auf neuen Grundlagen auf. Nicht zuletzt durch das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, soll künftig Weggeworfenes aufbereitet werden und Rohstoff erneut zum Einsatz kommen. Das Gesetz verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte, ihre Abfallwirtschaftskonzepte 2014 fortzuschreiben und auf die gesetzlichen Ziele und die Zielsetzungen des neuen Abfallwirtschaftsplans auszurichten. Die Abfallwirtschaft soll in Rheinland-Pfalz mittelfristig zu einem Stoffstrommanagement fortentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. An welcher Position befindet sich Rheinland-Pfalz bei der Abfallverwertung im Bundesländervergleich? 2. Welche Anregungen zur Abfallvermeidung in den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten beinhalten die Abfallvermeidungs - programme des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz? 3. Was versteht die Landesregierung unter einer hochwertigen Verwertung von Bioabfällen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern? Sind hierzu konkrete Maß- nahmen geplant? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Die Förderung der Ressourcen- und Energieeffizienz spielt angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz eine immer bedeutsamere Rolle. Der effiziente Einsatz von Rohstoffen und Energie wird zum Leitfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Die Schließung von Stoffkreisläufen hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Für die praktische Umsetzung dieses Kreislauf wirtschaftsansatzes eignet sich insbesondere das Stoffstrommanagement. Hierunter ist die Sammlung und Bewertung von Daten und Informationen zu Stoffströmen, die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur gezielten Beeinflussung von Stoffströmen sowie die Vernetzung der handelnden öffentlich-rechtlichen und privaten Akteure mit dem Ziel der Identifikation und der Nutzung von Stoffstrompotenzialen auf örtlicher und überörtlicher Ebene zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu verstehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus den jährlichen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes über Haushaltsabfälle geht hervor, dass Rheinland-Pfalz beim spezifischen Aufkommen an getrennt gesammelten Wertstoffen im bundesweiten Vergleich erneut den Spitzenplatz einnimmt und die höchste Erfassungsmenge pro Einwohner aufweist. In der aktuellen Statistik für 2012 werden 173 kg pro Einwohner ausgewiesen . Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 148 kg je Einwohner. Auch beim spezifischen Aufkommen organischer Abfälle nimmt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich seit Jahren einen Spitzenplatz ein und weist 2012 mit 147 kg pro Einwohner erneut die zweithöchste Erfassungsmenge auf, 30 % über dem bundesweiten Durchschnitt von 113 kg pro Einwohner. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3251 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2013 das „Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder“ beschlossen. Das Programm stellt nicht den Endpunkt, sondern Grundlage und Beginn einer vertieften Befassung mit dem Thema Abfallvermeidung dar. Dortige Anregungen zu Vermeidungsmaßnahmen mit kommunalem Bezug sind: – Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten und -plänen durch Kommunen. – Erweiterung bestehender Umweltmanagementsysteme um Aspekte der Abfallvermeidung. – Förderung abfallvermeidender Produktdienstleistungssysteme (Nutzen statt besitzen). – Förderung von Abfallentsorgungsstrukturen und -systemen, die die Abfall vermeidung fördern (Verursachergerechte Abfallgebührensysteme ). – Förderung von Kommunen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden zur Entwicklung von Abfallvermeidungskampagnen. – Konzertierte Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. – Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten (Unterstützung privater oder gemeinnütziger Einrichtungen für den Vertrieb oder Tausch von Gebrauchtwaren). – Unterstützung von Reparaturnetzwerken. – Abfall vermeidende Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen (Mehrweg statt Einweg). Das Abfallvermeidungsprogramm bietet somit Entscheidungsgrundlagen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, eigene konkretisierende Maßnahmen in Ausübung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung abzuwägen, zu beschließen und in den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten darzustellen. Zu Frage 3: Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen , die mit den vorgenannten Abfällen vergleichbar sind. Hochwertige Verwertungsmaßnahmen stehen im Einklang mit der Abfallhierarchie und sind energie- und ressourceneffizient. Die energetisch-stoffliche Nutzung von Bioabfällen ist der effizienteste Weg, um Biotonneninhalte und krautiges Material der Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle in diesem Sinne zu verwerten . In einer Kaskadennutzung wird aus dem Material durch Vergärung zunächst ökologisch wertvolles Biogas gewonnen, das entweder aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist, oder in Blockheizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Wärme umweltfreundlich genutzt werden kann. In einem zweiten Schritt werden die Gärreste zu hochwertigen Komposten aufbereitet, die aufgrund ihres Humus- und Nährstoffgehaltes als Bodenverbesserungsmittel zum Beispiel in der Landwirtschaft und dem Weinbau eingesetzt werden können. Holzartige Bestandteile der Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle, die für Vergärungs- oder Kompostierungszwecke nicht geeignet sind, werden einer energetischen Verwertung zugeführt, zum Beispiel in Biomasseheizkraftwerken. Unter Nachhaltigkeitsaspekten ist eine derartige Verfahrenskombination, bei der sowohl fossile Primärenergieträger als auch mineralische Dünger substituiert werden, erstrebenswert. Der effiziente Einsatz dieser Verfahrenstechnologie setzt die getrennte Erfassung von Bioabfällen voraus, die in Rheinland-Pfalz derzeit noch nicht flächendeckend erfolgt. Zu Frage 4: Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Rheinland-Pfalz wurden 2012 mehr als 818 000 Tonnen dieser Abfälle zur Entsorgung über lassen. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden. Zur Förderung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und zur Schonung natürlicher Ressourcen wurde auf Initiative des Wirtschaftsministeriums im Oktober 2012 die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ getroffen. Hierin verpflichten sich die obersten Abfall-, Bau- und Infrastrukturbehörden, die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände und Institutionen aus dem Umfeld der Bauwirtschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bausektor, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies soll durch Informationsvermittlung auf allen für die Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Abbruchleistungen zuständigen Ebenen erfolgen. Konkretisiert und normiert wurde dieser Ansatz in dem am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Landeskreislaufwirtschaftsgesetz. Danach hat die öffentliche Hand bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge solchen Produkten den Vorzug zu geben, die durch Recycling von Abfällen hergestellt sind, sofern diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und dadurch keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Anbieter von Recyclingbaustoffen haben einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, darunter die Verpflichtung zum bevorzugten Erwerb umweltfreundlicher Produkte nach § 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, einhält. Durch diese konkreten Maßnahmen wurde ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern und Ressourcen zu schonen. Eveline Lemke Staatsministerin