Drucksache 16/3253 06. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Auswirkungen der verschobenen Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem auf Unternehmen, Behörden und Vereine in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2085 vom 10. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die EU-Kommission hat unter der Führung des zuständigen Kommissars Barnier entschieden, Unternehmen, Behörden und Vereinen sechs Monate mehr Zeit für die Umstellung auf das neue Single Euro Payments Area (SEPA)-Zahlungssystem geben zu wollen . Bisher sollte das bargeldlose SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar 2014 europaweit in Kraft treten – die Umstellung verlief jedoch nach Aussagen Kommissar Barniers zu langsam. Die Umstellungsrate sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang“ (Zitat lt. FAZ vom 10. Januar 2014) zu Beginn des kommenden Monats zu gewährleisten, hatte er dazu erklärt . Geldtransfers im hergebrachten Format könnten dann noch bis zum 1. August 2014 möglich sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Vorbereitungen auf das SEPA-Zahlungssystem in Rheinland-Pfalz durch Un- ternehmen, Behörden und Vereine? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des EU-Kommissars – die Umstellungsrate sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten – im Hinblick auf Unternehmen, Behörden und Vereine in Rheinland-Pfalz? 3. Sieht die Landesregierung Risiken für den Ablauf im Zahlungsverkehr bei unveränderter Einführung gegeben, wenn ja, welche? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen (Kostenfolgen, Zahlungssicherheit) der Verschiebung für Unternehmen, Behörden, Vereine und Verbraucher in Rheinland-Pfalz ein? 5. Ist für die Verschiebung der Umstellung die Zustimmung der Mitgliedstaaten erforderlich und wie wird sich die Landesregie- rung dazu verhalten? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Aufgrund der SEPA-Umstellung führen Banken ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen grundsätzlich nur noch nach dem SEPA-Verfahren durch. Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2014 einen Vorschlag zur Änderung der SEPA-Verordnung veröffentlicht. Es soll ein zusätzlicher Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstleister eingeführt werden. Der Umstellungstermin 1. Februar 2014 bleibe bestehen. Jedoch sollten Zahlungen in einem anderen als dem SEPA-Format noch bis zum 1. August 2014 akzeptiert werden können. Diese Übergangsfrist tritt erst in Kraft, wenn der Verordnungsentwurf auch vom Rat der Europäischen Union (sogenannter EUMinisterrat ) und dem Europäischen Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dies ist bislang noch nicht geschehen. Der EU-Ministerrat hat in einer Pressemeldung vom 22. Januar 2014 mitgeteilt, dass der Ausschuss der ständigen Vertreter, welcher die Arbeiten des EU-Ministerrates vorbereitet, eine Vereinbarung mit dem Europaparlament gebilligt hat, wonach die vorgeschlagene Übergangsfrist eingeführt werden soll. Die offizielle Billigung durch das Europaparlament und den EU-Ministerrat soll im Februar rückwirkend erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3253 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, in welchem Umfang die Unternehmen, Vereine und Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz die SEPA-Umstellung vollzogen haben. Die rheinland-pfälzischen Landesbehörden haben bis auf die Lastschrifteinzugsverfahren in der Steuerverwaltung ihre Zahlungssysteme auf das SEPA-Format angepasst. Die Umstellung der Lastschriftverfahren in der Steuerverwaltung erfolgte am 29. Januar 2014. Nach den Angaben der Deutschen Bundesbank in einem Pressegespräch am 19. Dezember 2013 betrug im Monat November 2013 der Anteil an SEPA-Überweisungen in Deutschland 32,31 %. Im Vormonat lag dieser Wert noch bei 20,93 %. Hinsichtlich der Lastschriften im SEPA-Format lag der Anteil im November 2013 in Deutschland bei 10,36 % (Vormonat 3 %). Die Erhöhungen in der Zeit von Oktober 2013 bis November 2013 zeigen, dass die Umstellungsarbeiten intensiviert wurden. Nach diesen Darstellungen der Deutschen Bundesbank ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen in der letzten Schlussphase noch stärker fortgesetzt haben und noch weiter fortsetzen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte Mitte Dezember 2013 ebenfalls eine Umfrage durchgeführt, die den bundesweiten Stand der SEPA-Umstellungen bei den Finanzdienstleistern umfasst. Im Fokus der Umfrage, an der insgesamt 1 773 Zahlungsdienstleister teilnahmen, stand der Lastschriftverkehr. Im Ergebnis wissen 90 % der Banken, wie weit die Kunden mit der SEPA -Umstellung sind. Entsprechend der Umfrage gibt es in Deutschland rund 1,7 Mio. Lastschrifteinreicher. Bis zum 19. Dezember 2013 waren 1,25 Mio. Gläubiger-IDs beantragt. Dies entspricht mehr als 74 % aller Lastschrifteinreicher. Hinzu kommt, dass lediglich 46 % aller Lastschrifteinreicher in Deutschland überhaupt monatlich oder häufiger Lastschriften einziehen lassen. Der Aufwand der SEPA-Umstellung sollte insbesondere von Unternehmen nicht unterschätzt werden. Um möglichen Problemen im Zahlungsverkehr rechtzeitig vorzubeugen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) im Dialog mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern auf eine Sensibilisierung der Mitgliedsunternehmen hingewirkt. Ferner hat das MWKEL mit einer Pressemeldung Ende letzten Jahres auf die SEPA-Umstellung und deren Dringlichkeit hingewiesen. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Eine verspätete SEPA-Umstellung kann für die Betroffenen zu Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung führen. Dies können im Ernstfall verspätete Zahlungseingänge und damit verbundene Kosten oder Zahlungsausfälle sein. Die vorgeschlagene Übergangsfrist kann daher für Einzelne, die eine rechtzeitige Umstellung bis zum 1. Februar 2014 nicht realisieren konnten, eine Hilfestellung sein. Insgesamt darf eine Übergangsfrist aber nicht dazu führen, dass die Anstrengungen, eine rechtzeitige SEPA-Umstellung durchzuführen, nachlassen. Die Deutsche Bundesbank schließt mit Blick auf die bevorstehende SEPA-Umstellung in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 aufgrund des fortgeschrittenen Vorbereitungsstandes der Finanzindustrie und der möglichen Konvertierung von Zahlungsformaten ein systemisches Risiko für die Finanzstabilität aus. Eine Befassung mit der vorgeschlagenen Änderung der SEPA-Verordnung der Mitgliedstaaten erfolgt im EU-Ministerrat. Ihm gehören die jeweiligen Fachminister an. Eveline Lemke Staatsministerin