Drucksache 16/3254 06. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Windräder im Pfälzerwald II Die Kleine Anfrage 2098 vom 16. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Bau der im Pfälzerwald (Landkreise Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Bad Dürk- heim) geplanten Windkraftanlagen? 2. In welcher Größe sollen für die jeweiligen Anlagen Waldflächen gerodet werden? 3. In welcher Größe sollen für die jeweiligen Anlagen andere Naturflächen verwendet werden? 4. In welcher Größe sollen für die Zufahrten und Zuleitungen Waldflächen gerodet werden? 5. In welcher Größe sollen für die Zufahrten und Zuleitungen andere Naturflächen verwendet werden? 6. In welcher Größe sind Ausgleichsflächen für die Anlagen vorgesehen? 7. Wo sollen diese ausgewiesen werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 3. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat im vierten Quartal 2013 eine Abfrage der Gebietskörperschaften zu Windenergieprojekten innerhalb des Gebietes, für das die Landesverordnung über den „Naturpark Pfälzerwald“ gilt, vorgenommen. Aus den Rückläufen ergeben sich die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2097 *), „Windräder im Pfälzerwald I“ dargelegten Informationen für die in dieser Kleinen Anfrage aufgeführten drei Landkreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 2098 wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 7: In der Teilfortschreibung des LEP IV ist geregelt, dass ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung sichergestellt werden soll. Die regionalen Raumordnungspläne sind bis November 2014 an die Teilfortschreibung des LEP IV anzupassen. Die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Anlagen obliegt den zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Landesregierung kann daher gegenwärtig keine fundierte Aussagen zu einem möglichen Bau von Windenergieanlagen, der gegebenenfalls erforderlichen Rodungsfläche oder Flächeninanspruchnahme anderer Naturflächen – weder für die Anlagen, noch für die Zufahrten und Zuleitungen oder Ausgleichsflächen – treffen. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Februar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/3260.