Drucksache 16/3255 06. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Verkauf von genossenschaftlichen Waldanteilen (Hauberg) durch das Land Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2095 vom 16. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Wochen wurden durch das Forstamt Altenkirchen Anzeigen in der Presse geschaltet, mit denen das Land im Höchstbieterverfahren genossenschaftliche Waldanteile verkaufen will. Diese Haubergswälder sind ein erhaltenswertes Kulturgut im Siegerland und Westerwald. Aufgrund dieser Umstände frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der kulturhistorischen und umweltpolitischen Bedeutung von Haubergswäldern im nördlichen Rheinland-Pfalz bei? 2. Unter welchen Bedingungen war die Landesregierung bereit, den bestehenden Genossenschaften ein Vorkaufsrecht bzw. einen Rückkauf der vor Jahren veräußerten Genossenschaftsanteile an das Land einzuräumen und eine ortsübliche Preisgestaltung zu gewähren? 3. Hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang Gespräche oder Schriftverkehr mit den Haubergsgenossenschaften geführt und mit welchem Ergebnis endeten diese Verhandlungen? 4. Wie viele Hauberge sind von den Verkaufsabsichten des Landes betroffen (bitte Auflistung mit Größenangaben)? 5. Wie viele genossenschaftliche Ertragsanteile hat das Land von Haubergen aus dem Kreis Altenkirchen in den letzten zehn Jah- ren eingenommen? 6. Wie viele Anzeigen insgesamt hat und wird Landesforsten noch zu welchem Preis schalten? 7. Wie kann die Forstbehörde sicherstellen, dass im Höchstbieterverfahren der Wald nicht von Spekulanten, sondern von Investo - ren erworben wird, die dem Genossenschaftsprinzip und der Kulturerhaltung im Waldbau verbunden sind? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 31. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Haubergswälder sind altrechtliche Waldgenossenschaften im Raum Siegerland, die seit Jahrhunderten von Waldbesitzern eigen - verantwortlich bewirtschaftet werden. Insbesondere die genossenschaftliche Organisationsform mit ideellen Anteilen führt zu einer intensiven Identifikation der Waldgenossen mit dem Wald ihrer Haubergsgenossenschaft und befördert dadurch die nachhaltige Waldnutzung. Die Haubergswälder bieten den Waldbesitzenden neben Energieholz ein nachhaltiges Einkommen und schaffen Arbeitsplätze in der Region. In vergangenen Jahrzehnten sind in Phasen geringer Holz- und Energiepreise Haubergsanteile vom Land angekauft worden, um eine Waldbewirtschaftung langfristig zu gewährleisten. Da es sich beim Genossenschaftswald um Wald einer privaten Rechtsform handelt und eine direkte Einflussnahme auf die Bewirtschaftung aufgrund der Haubergssatzungen ausgeschlossen ist, sollen die staatlichen Anteile durch den Verkauf wieder der Privathand zugeführt werden. Die Gemeinschaftsforstämter unterstützen die Waldbesitzenden bei einer naturnahen und nachhaltigen Bewirtschaftung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Februar 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3255 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Bei der Veräußerung der Landesanteile sind grundsätzlich die einschlägigen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie die Richtlinien für den Grundstücksverkehr der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz zu beachten. Demnach darf das Landesvermögen nicht unter seinem vollen Wert veräußert werden. Im Vorfeld der Veräußerung erfolgte dabei eine Waldbewertung nach den gültigen Richtlinien. Um insbesondere die gewachsenen genossenschaftlichen Strukturen hinreichend zu berücksichtigen, wurden den Haubergsgenossen, den Haubergsgenossenschaften sowie den Gemeinden vor der Angebotseinholung ein Vorkaufsrecht zum ermittelten Marktwert eingeräumt. Ein Grundstücksverkauf zum ermittelten Marktwert ist grundsätzlich zulässig. Zu Frage 3: Mit dem Vorstand der Haubergsgenossenschaft Freusburg, der die Hauberge im Kreis Altenkirchen, in denen aktuell Verkäufe geplant sind, vertritt, wurden am 14. Februar 2013 und am 21. Mai 2013 Gespräche geführt, an denen neben einem Vertreter des Ministeriums eine Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Zentralstelle der Forstverwaltung und des Forstamtes Altenkirchen teilnahmen . Ferner wurden Gespräche des Leiters des Forstamtes Rennerod mit der Haubersgenossenschaft und der Gemeinde Norken geführt. In einem ersten Gespräch wurde die grundsätzliche Verkaufsabsicht kommuniziert und es wurden die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen des Landes aufgezeigt. Weiterhin wurde das Verkaufsprozedere einvernehmlich besprochen. In einem zweiten Termin wurden dann die Ergebnisse der Waldbewertungen präsentiert. Ergebnis der Besprechungen war auch, dass die Vorstandsmitglieder die mittels Waldbewertungsrichtlinien festgestellten Preise subjektiv für zu hoch erachteten. Zu Frage 4: 2 Haubergsgenossenschaft, Name Hektar lt. Grundbuch Anteile % Staat (Stand 1. Januar 2013) insgesamt Hauberge Freusburg (Forstamt Altenkirchen) Schnappgalgen 6,0051 36 72,2 Bruchgut 52,4804 960 63,5 Burbach 9,2318 30 35,0 Dreimorgenstück 0,899 6 62,5 Giebelberg im Waldbergseifen 1,6061 6 33,3 Grieslehn 11,4175 96 60,4 Grundseifen 9,6752 620 46,5 Hellerbachskopf 10,5078 740 68,8 Hohnsberg 27,1631 480 52,5 Krappelberg 9,6409 336 54,8 Metzler 9,5764 384 75,5 Mittelbach Mittelhecke 3,9693 348 50,6 Mittelbach-Nettewäldchen 6,0144 188 24,7 Mittelbach Waldbergseifen 1,2997 116 51,7 Meurenstück (Möhrenstück) 8,0398 480 76,9 Pfennigstück 2,7993 120 77,5 Preußerstück 3,3752 72 33,3 Rabenstück am Krappelberg 2,5765 16 81,3 Rabenstück am Grundseifen 6,3036 360 71,4 Rabenstück an der Saurwies 1,5134 30 25,0 Röhrigsberg 7,2096 480 43,1 Sauerwiesstirn 0,5860 48 91,7 Schumacher 7,0579 936 38,1 Schützenrötchen 5,219 380 56,7 Vogelgesang 11,8545 336 75,3 Waschpfennig 35,7439 480 47,1 Schladenheckelchen 2,7681 220 63,6 Hauberg Norken (Forstamt Rennerod) 82,8731 71 72,6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3255 Zu Frage 5: In den Jahren 2004 bis einschließlich 2013 wurden für die Anteile des Landes insgesamt 105 279,00 € durch die Genossenschaften ausgezahlt. Zu Frage 6: Es wurden bislang für die Anteile der ersten vier Genossenschaften mit Landesanteilen insgesamt sechs Anzeigen zu 3801,46 € geschaltet . Es ist beabsichtigt, die weitere Vorgehensweise von den Erfahrungen der ersten Verkäufe abhängig zu machen. Wir rechnen damit, dass für weitere Anzeigen noch einmal in etwa der oben genannte Betrag anfallen wird. Zu Frage 7: Durch die Bindung an den gemäß Waldbewertungsrichtlinien ermittelten Verkehrswert, der die Ertragserwartungen aus den Waldgenossenschaftsanteilen berücksichtigt, ist ein Verkauf zu Niedrigstpreisen, die eine kurzfristige Gewinnmitnahme ermöglichen würden, de facto ausgeschlossen. Im ersten Schritt wurden nur Anteile von Waldgenossenschaften angeboten, in denen das Land nicht die Anteilsmehrheit besitzt, sodass seitens der neuen Eigentümer keine Majorität aufgebaut werden kann. Aus den Ergebnissen der ersten Verkäufe sollen die für das weitere Verkaufsverfahren notwendigen Schlüsse abgeleitet werden, die erforderlich sind, um den Genossenschaftsgedanken für die Zukunft zu erhalten. Die Waldgenossenschaften bewirtschaften ihre Wälder in enger Absprache mit den örtlichen Gemein schaftsforstämtern. In der Regel bestehen Anschlussverträge. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die örtlich zuständigen Forstrevierleitungen, die die Waldbewirtschaftung entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Basis der Zielsetzung der Genossenschaft und in Absprache mit den Waldbesitzenden plant und steuert. Ulrike Höfken Staatsministerin 3