Drucksache 16/3271 11. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Welpentransporte Die Kleine Anfrage 2101 vom 17. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Welpentransporte wurden in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz gestoppt und überprüft? 2. In wie vielen Fällen wurden Beanstandungen festgestellt und welche? 3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, solche Transporte zu verhindern? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung seit dem verunglückten Welpentransport bei Schiffertstadt in 2012 er- griffen, um nicht tierschutzgerechte Welpentransporte zu verhindern? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, potenzielle Käufer von Hundewelpen aufzuklären, Tiere von Züchtern in der Nähe zu kaufen, um die Strapazen des weiten Transports und die damit verbundenen Risiken für Hundebabys zu verhindern? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bereits mit Antworten zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 872 (Drucksache 16/1363) mitgeteilt, verfügen die für den Tierschutz zuständigen Behörden über kein eigenes Anhalterecht im Straßenverkehr. Gezielte Kontrollen von Tiertransporten erfolgen durch die rheinland-pfälzische Polizei, auch unter Beteiligung der Veterinärbehörden. Im Jahr 2012 hat die Polizei in Rheinland-Pfalz insgesamt 127 Lebendtiertransporte kontrolliert, darunter 97 deutsche Transporter , 29 Transporter aus dem EU-Ausland und einen Transporter aus Drittländern. Davon wurden 55 Fahrzeuge beanstandet, davon 41 deutsche Tiertransporter und 14 Transporter aus dem EU-Ausland. Im Jahr 2013 wurden von der Polizei insgesamt 113 Lebendtiertransporte kontrolliert, davon 59 deutsche Transporter, 41 Transpor - ter aus dem EU-Ausland und 13 Transporter aus Drittländern. Beanstandet wurden 26 deutsche Transporter, 27 Transporter aus dem EU-Ausland und elf Transporter aus Drittländern. Bei tierschutzrechtlich relevanten Verstößen schaltet die Polizei grundsätzlich die örtlich zuständige Veterinärbehörde ein, damit die notwendigen Maßnahmen unverzüglich veranlasst werden können. Nach Auskunft der Veterinärbehörden wurden diese in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren bei der Kontrolle von zehn Welpen transporten hinzugezogen. Wie in der Antwort zu Frage 2 und 3 der vorgenannten Kleinen Anfrage (Drucksache 16/1363) bereits beschrieben, ist das Erkennen von Heimtiertransporten schwierig, da Heimtiere häufig in normalen Personenkraftwagen oder unauffälligen Kleintransportern transportiert werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3271 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Bei allen zehn Transporten von Welpen wurden folgende Verstöße unter anderem gegen Vorschriften des Tierschutzrechtes bzw. des Tiergesundheitsrechtes festgestellt. Die häufigsten Beanstandungen waren: – Kein ausreichender Tollwut-Impfschutz/kein Tollwut-Impfschutz des Muttertieres/Impfung des Welpen vor Erreichen des Mindest impfalters, – fehlendes Gesundheitszeugnis/falsche Angaben über die Transportdauer in den erforderlichen Bescheinigungen/zu lange Beförderungsdauer , – gefälschte Papiere/kopierte Papiere/unzureichend ausgefüllte Papiere, – fehlende Transportzulassung oder Typ 2-Zulassungsbescheinigung nach EU-Recht, – fehlende Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz, – Unterernährung, Hautentzündungen, Verdauungsstörungen, Dehydratation und/oder unzureichende Fütterung und Tränkung der Tiere, – Transport zu junger Tiere, – Verwendung ungeeigneter Transportbehältnisse/zu kleine Transportkäfige/überbesetzte Transportboxen/keine Transportsiche - rung der Boxen/ungeeignete Einstreu, – mangelnde Belüftung des Fahrzeugs/fehlende Temperaturregulation. Zu den Fragen 3 und 4: Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, derartige Transporte in Zukunft sicher verhindern zu können. Die behördlicherseits überprüften und beanstandeten Welpentransporte hatten ihren Ursprung ausnahmslos außerhalb von Deutschland. Durch die Ergänzung der Nr. 5 in § 11 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes wurde auf Empfehlung des Bundesrates der Transport von Heimtieren aus anderen Ländern nach Deutschland erschwert. Danach ist ab dem 1. August 2014 eine Erlaubnis erforderlich, wenn jemand u. a. Welpen zum Zwecke des Verkaufs, der Vermittlung (gegen Entgelt) oder einer sonstigen Gegenleistung nach Deutschland verbringen will. Zu Frage 5: Kaufinteressenten können sich bereits heute z. B. bei Tierheimen, Hundezuchtverbänden und Tierschutzvereinen über einen verantwortungsvollen Erwerb von Hunden und Katzen informieren. Seitens des Landes ist die Einführung eines freiwilligen Hundeführerscheins in mehreren Stufen geplant. Die geplanten Kurse bzw. Veranstaltungen richten sich in den ersten Stufen insbesondere auch an Interessenten, die den Kauf bzw. die Aufnahme eines Hundes planen, aber noch keinen eigenen Hund besitzen. Im Rahmen dieser Kurse soll nicht nur das erforderliche Basiswissen über die Haltung von und den korrekten Umgang mit Hunden vermittelt werden, sondern auch die Fragen erörtert werden, welcher Hund zur jeweiligen Person oder Familie passt und was beim Kauf bzw. der Aufnahme eines Hundes bezüglich der Herkunft zu beachten ist. Darüber hinaus bieten zahlreiche Verbände bereits jetzt Kurse zur Vermittlung von Sachkunde an. Die Medien berichten regelmäßig über Tierschutzprobleme und Risiken bei der Vermittlung von Welpen über kommerzielle „Welpen-Großhändler“, die in der Regel zeitgleich Welpen mehrerer Hunderassen zum Kauf anbieten. Es kommt also in erster Linie auf den Willen eines Käufers an, die bestehenden Schulungs- und Informationsmöglichkeiten zu nutzen. Die Landesregierung hat sich im Bundesrat – leider nicht erfolgreich – für den Erlass einer Heimtierschutzverordnung ausgesprochen, in der unter anderem auch Anforderungen an die Sachkunde von Haltern aufgenommen werden könnten. Ulrike Höfken Staatsministerin