Drucksache 16/3279 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Konsequenzen aus dem Abbruch eines Rotorblattes bei einer Windkraftanlage in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2121 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die technischen Ursachen des Abbruchs eines Rotorblattes einer Windkraftan- lage in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Prüfungen des Vorfalls durch die Verwaltung des Landes sind erforderlich oder bereits erfolgt? 3. Welche Gefahren für vergleichbare Vorfälle sieht die Landesregierung beim Betrieb von Windkraftanlagen des gleichen Typs oder auch anderer Typen? 4. Welche Folgerungen müssen nach Auffassung der Landesregierung kurzfristig und grundsätzlich aus dem Vorfall gezogen wer- den? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 30. Dezember 2013 kam es bei einer Windkraftanlage Typ Enercon E-126 in Gerbach, Donnersbergkreis, zu einem Abriss eines Rotorflügels. Nach den der Landesregierung vorliegenden Kenntnissen wurde der Schaden durch ein Versagen der Schraubverbindungen zwischen dem Blattlager des Rotorblatts und der Nabe verursacht. Warum dieses der Fall war, wird derzeit durch einen Sachverständigen untersucht. Diese Untersuchung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständige Vollzugsbehörde hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls Untersuchungen eingeleitet bzw. beim Betreiber eingefordert. Dies betraf zum einen die Sicherheit der beschädigten Anlage in Gerbach, zum anderen die Ursachenforschung. Hierzu wurden beim Anlagenbetreiber gutachterliche Überprüfungen angefordert. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung vorgenommen, ob die Anlage genehmigungskonform betrieben wurde. Darüber hinaus wurde die für den Hersteller zuständige Marktüberwachungsbehörde informiert, um ggf. die für das weitere Inverkehrbringen dieser Anlagen erforderliche zu veranlassen. Ebenso wurden auch die obersten Immissionsschutzbehörden der anderen Bundesländer über den Vorfall informiert. In Rheinland-Pfalz sind weitere fünf Anlagen des Typs Enercon E-126 in Betrieb, diese befinden sich im Windpark Ellern (RheinHunsrück -Kreis). Bei diesen Anlagen wurden nach dem Vorfall in Gerbach durch die Herstellerfirma Überprüfungen an den relevanten Schraubverbindungen vorgenommen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3279 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Von der SGD Nord wurde zudem eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zu einer möglichen gleichartigen Gefährdung bei den Anlagen im Windpark Ellern verlangt. Nach Einschätzung des Sachverständigen „können akute Gefährdungen am Stand - ort Ellern mit Sicherheit ausgeschlossen werden.“ Darüber hinaus ist bei den Anlagen im Windpark Ellern ein Überwachungssystem aktiv, welches mögliche Unregelmäßigkeiten an den Schraubverbindungen detektiert. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann nach Ansicht der Landesregierung eine Gefahr eines vergleichbaren Vorfalls bei Windkraftanlagen des gleichen Typs in Rheinland-Pfalz mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Insgesamt schätzt die Landesregierung nach den bisherigen Erkenntnissen das Risiko von Rotorblattabrissen an Windkraftanlagen und das damit in Verbindung stehende Gefährdungspotenzial als sehr gering ein. Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 dargelegt, bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand weder an der Anlage in Gerbach noch an den fünf Anlagen gleichen Typs akute Gefährdungen durch einen gleichartigen Vorfall. Kurzfristige Maßnahmen sind daher aus Sicht der Landesregierung nicht angezeigt. Grundlegende Folgerungen aus dem Vorfall können erst gezogen werden, wenn die genaue Schadensursache feststeht. Ulrike Höfken Staatsministerin