Drucksache 16/3280 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Waldflurbereinigung „Unteres Trauntal“ Die Kleine Anfrage 2120 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde das Waldflurbereinigungsverfahren angestoßen? 2. Wie groß ist die Anzahl der betroffenen Waldbesitzer? 3. Wie steht die Landesregierung zu ihrer früheren Aussage, dass es keine Flurbereinigung gegen den Willen der Bürger geben wird in diesem Zusammenhang? 4. Ist hier auch Staatsforst betroffen und in welchem Zusammenhang steht dieses Verfahren mit dem Nationalpark? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Initiative zur Waldflurbereinigung ging 2009 und 2010 durch Gemeinderatsbeschluss der Gemeinden von Dambach, Mecken - bach, Ellweiler und Brücken aus. Achtelsbach hat sich im Jahre 2012 angeschlos sen. Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse (Wegebau, Zusammenlegung der Waldgrundstücke zu größeren Wirtschaftseinhei ten). Zu Frage 2: Die Anzahl der Waldeigentümer kann erst bestimmt werden, wenn das Flurbereini gungsverfahren angeordnet und die Legitimation der Eigentümer auf der Grundlage des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters durchgeführt wurde. Nach der aktuell diskutierten Abgrenzung des geplanten Verfahrensgebietes handelt es sich um etwa 1 000 bis 1 200 Grundstückseigentümer oder Eigentümergemeinschaften . Zu Frage 3: Die Haltung der Landesregierung ist unverändert. Wegen der unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse in den Gemeinden wird die Abgrenzung des Verfahrens neu entschieden. Zu Frage 4: Inmitten des geplanten Flurbereinigungsgebietes befinden sich zwei Staatswaldflächen mit zusammen rund 39 ha Fläche. Die Flurbereinigung ist keine Voraussetzung für die Ausweisung des Nationalparks, da dieser ausschließlich auf Staatswaldfläche liegen wird. Allerdings sieht das Nationalparkkonzept der Landesregierung die Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Umfeld des Nationalparks vor. In diesem Zusammenhang sieht das Konzept ausdrücklich Waldflurbereinigungen zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung vor. Darüber hinaus enthält das Konzept Ansätze der Bodenordnung zur Umsetzung von naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. Hierzu gehören im geplanten Verfahrensgebiet Unteres Trauntal die Umwandlung von Fichtenbeständen oder die Ausweisung von Uferrandstreifen. Diese Maßnahmen sind mit den Eigentümern abzustim men. Das Flurbereinigungsverfahren wird durch ein Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz be gleitet. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode