Drucksache 16/3282 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Schwarz und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Flurbereinigung im Weinbau Die Kleine Anfrage 2114 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Durch Weinbergsflurbereinigungen und Zweitbereinigungen können die regionale Wein bau struktur und die Wirtschaftlichkeit derWeinbaubetriebe weiter erhöht werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf in den einzelnen Weinbauregionen im Land hinsicht- lich der weiteren Flurbereinigung von Weinbergs flächen bzw. in Bezug auf Flurbereinigungsmaßnahmen und Zweitbereinigungen im Weinbau? 2. Wie bewertet die Landesregierung Maßnahmen der Weinbergsflurbereinigung in Bezug zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Weinbaubetriebe, etwa hinsichtlich der Zei len länge und Zeilenbreite? 3. Hält die Landesregierung auch im Hinblick auf den Wegebau und die bestehende Breite landwirtschaftlicher Wege eine Fortführung der ersten Flurbereinigung der 60er und 70er Jahre im Bereich des Weinbaus für weiter geboten, insbesondere da Traktoren und Wirtschaftsfahrzeuge heute größer und breiter sind? 4. Wie beraten die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) die Weinbaubetriebe im Land im Zusammenhang mit Flurbereinigungsmaßnahmen und Verbesserungen bei der Weinbergsstruktur? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Situation in den Weinbauregionen des Landes ist unterschiedlich zu beurteilen: a) Mosel Bis auf etwa fünf restliche Bodenordnungsverfahren ist die Weinbergsflurbereinigung an der Mosel abgeschlossen. Die Rebstöcke sind überwiegend in den 60iger und 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts angepflanzt worden. Durch den Strukturwan del sind inzwischen große Brachflächen inmitten bewirtschafteter Areale entstanden. Teilweise sind Trockenmauern an den Wirtschaftswegen stark beschädigt. Aufgrund der Nachfrage der Winzer und Gemeinden ist damit zu rechnen, dass ein erhebliches Interesse an Zweitbereinigung entstehen wird. Das Steillagenkonzept des DLR Mosel enthält ein umfassendes Leitbild mit dem wesentlichen Ziel für die Moselregion, die Kulturlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln. Als maßgeblicher Bestandteil des Steillagenkonzepts wurde das „Moselprogramm“ als Gesamtstrategie für das Flächenmanagement entwickelt. In drei Pilotverfahren wurde die Vorgehensweise der Zweitflurbereinigung erfolgreich erprobt. b) Mittelrhein Mit den Aktivitäten im Weltkulturerbe Mittelrhein und unter Einsatz von Mitteln der Deutschen Bahn AG wurden ca. 16 kleinere Bodenordnungsverfahren eingeleitet. Die Grundlage war jeweils eine gezielte örtliche Nachfrage. Die Verfahren dienen über - wiegend auch als gezielte Kompensationsmaßnahmen. Die weinbauliche Bewirt schaftung soll die dauerhafte Kompensation in den Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3282 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode freigestellten Hangbereichen si cherstellen. Da am Mittelrhein in den vergangenen Jahren ein besonderer Arbeits schwerpunkt lag, wird die weitere Nachfrage verhalten beurteilt. c) Ahr An der Ahr ist die Erstbereinigung im Weinbau noch nicht abgeschlossen. Die sehr aufwendigen und teuren Verfahren nehmen noch ca. 15 bis 20 Jahre in Anspruch. d) Nahe Die Erstbereinigung an der Nahe ist weitgehend abgeschlossen. Vereinzelt werden Nachfragen an das DLR Rheinhessen-NaheHunsrück herangetragen, mit der Zweitbereinigung der Verfahrensflä chen zu beginnen. e) Rheinhessen Bisher sind in Rheinhessen erst 40 % der Weinbauflächen flurbereinigt worden. Ca. 20 Abschnitte der Flurbereinigung sind derzeit vorbereitet und werden in Ab stimmung mit den Aufbaugemeinschaften schrittweise abgewickelt. f) Pfalz Mit der Bodenordnung der Rebflächen in fast 30 Weinbaugemeinden, in denen gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse, des Hochwasser schutzes, der Infrastrukturverbesserung, der Dorferneuerung und der Ent wicklung des Fremdenverkehrs gefördert werden, ist bereits seit über 20 Jahren ein räumlicher Förderschwerpunkt ge bildet worden, der zum Vorbild für die Bodenordnung in anderen Landesteilen wurde. Zu Frage 2: Die Vorteile der Weinbergsflurbereinigung für die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus sind in den Leitlinien Landentwicklung und ländliche Bodenordnung Kapitel 3, Ziffer 3, sehr umfassend beschrieben. Insbesondere wer den die Grundstücke unter Berücksichtigung der typischen Landschaftsstrukturen zu größeren Landschaftseinheiten zusammengefasst und für den Einsatz von Maschi - nen zweckmäßig geformt. Dadurch werden kürzere Arbeitszeiten, weniger Arbeits aufwand, bessere Arbeitstechnik und höhere Produktivität erreicht. Durch Nutzungs entflechtungen im Zuge des Flächenmanagements kann eine durchgängige Bewirt schaftung der wirtschaftlich besten Lagen sowie eine sinnvolle Zusammenfassung von Brachflächen und deren Stilllegung im Bereich der wirtschaftlich schlechteren Lagen erreicht werden. Zu Frage 3: Einer Verbreiterung und Neugestaltung des Wegenetzes kommt vor allem im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen eine hohe Bedeutung zu. Hier wurden insgesamt 6 028 km für ein prioritäres Wegenetz ausgewählt. Diese Vorgaben werden im Rah men von Auswahlverfahren für landwirtschaftliche Flächen berücksichtigt. Die Ver breiterung und Erneuerung von Wirtschaftswegen im Weinbau ist auf besondere Ausnahmen beschränkt. Zu Frage 4: Alle DLR verfügen über eine Projektentwicklungsstelle, die die zukünftigen Maßnah men im ländlichen Raum, so auch die Weinbergsflurbereinigungsmaßnahmen , ge zielt vorbereiten. Hierzu werden Diskussionen im Bereich der ländlichen Entwick lungs - konzepte geführt, Maßnahmen im Verbund mit LEADER diskutiert oder gezielt Projekt untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus werden die DLR aktiv, sobald Anträge auf Durchführung einer Zweitbereinigung oder Erstflurbereinigung an sie herangetragen werden. Ulrike Höfken Staatsministerin