Drucksache 16/3286 13. 02. 2014 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Nils Wiechmann, Jutta Blatzheim-Roegler und Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tornado-Absturz bei Laubach Die Kleine Anfrage 2115 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 16. Januar 2014 ist ein Bundeswehr-Tornado des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 beim Landeanflug auf den Fliegerhorst Büchel abgestürzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung bisher über Hergang und Ursachen des Absturzes des Bundeswehr-Tornados bei Laubach am 16. Januar 2014? 2. War die Nachtübung des Luftwaffengeschwaders 33 angekündigt? 3. Wie wird die Bevölkerung über die weitere Aufklärung des Unfalls informiert? 4. Wie sehen die Katastrophenpläne für mögliche Szenarien eines Tornado-Absturzes aus, der in bewohntem Gebiet abstürzt, Fahr- zeuge auf der nahen Autobahn trifft und/oder scharfe Munition an Bord hat? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung – im Wesentlichen auf der Grundlage von Informationen des Bundesministeriums der Verteidigung und seiner nachgeordneten Dienststellen – mit Schreiben vom 12. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 16. Januar 2014 stürzte um 21:20 Uhr zwischen Laubach und Kaisersesch, ein Kilometer südwestlich der Bundesautobahn 48 – Anschlussstelle Laubach und etwa fünf Kilometer nord östlich des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel, ein Kampfflugzeug des Typs TORNADO der Luftwaffe ab. Das Flugzeug gehörte zum Taktischen Luftwaffengeschwader 33 in Büchel und be fand sich zum Zeitpunkt des Unglücks auf einem Übungsflug. Es befand sich bei einem geplanten Nachtflug im Instrumentenanflug auf seinen Hei matflugplatz. Munition oder Waffen waren keine an Bord. Pilot und Co-Pilot konnten sich mit dem Schleudersitz retten. Ein Besatzungsmitglied, der Luftfahrzeugführer, wurde bei der Landung mit dem Ret tungsschirm in einem Baum leicht verletzt. Beide befanden sich kurzfristig in ärztlicher Behandlung bzw. Untersuchung im Bun deswehrzentralkrankenhaus in Koblenz. Zivilpersonen waren nicht betroffen. Die Hauptunfallstelle (Fundort der großen und meisten Wrackteile) befand sich in un bewohntem Gebiet (Wald), es entstand Flurschaden und die ca. 50 Meter entfernte Auto bahn 48 musste zeitweise gesperrt werden, da bis dorthin überwiegend Baumteile geschleudert worden waren. In der konkreten Absturzsituation bestand glücklicherweise keine Gefahr für die Bür gerinnen und Bürger , da sich der Absturz des Flugzeuges in unbebautem Gelände ereignete. Der Flugschreiber der verunglückten Tornadomaschine wurde gefunden. Die Flugunfalluntersuchung wurde sofort eingeleitet. Sie wird von Polizei, Staatsanwaltschaft und Flugsicherung durchgeführt. Ein Flugunfalluntersuchungsteam des Generals Flugsicherheit in der Bundeswehr wurde umgehend an die Unfallstelle verlegt. Die Untersuchungen fanden bzw. finden an der Unfallstelle Drucksache 16/3286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode und im betroffenen Geschwader statt. Die Unfallstelle ist inzwischen geräumt, aus Umweltschutzgründen wurde kontaminiertes Erdreich weiträumig abgetragen, wobei die Aushubarbeiten von unabhängigen, zivilen Gutachtern begleitet wurden. Das ausgehobene Erdreich wurde in den Fliegerhorst Büchel gebracht, dort auf Trümmerteile untersucht und anschließend entsorgt. Derzeit ist die Unfallursache noch unbekannt, es liegen auch noch keine näheren Details zum Unfallhergang vor. Nach ersten Erkenntnissen geht die Bundeswehr nicht von technischen Ursachen aus. Ein abschließender Untersuchungsbericht zu Flugunfällen der Bundeswehr wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten erstellt. Der Bericht ist somit in diesem Fall nicht vor Ende Juli dieses Jahres zu erwarten. Zu Frage 2: Nein. Grundsätzliche Regelungen zum Flugbetrieb sind im militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland veröffentlicht und für alle mili - tärischen Luftverkehrsteilnehmer verbind lich. Militärischer Flugbetrieb ist hiernach grundsätzlich von Montag 6.01 Uhr bis Freitag 23.59 Uhr gestattet. In Büchel bzw. beim Taktischen Luftwaffengeschwader 33 werden Flüge je nach Ver fügbarkeit von Lufträumen, Schießplätzen und Landebahnen sowie je nach Bedarf und Bedingungen im 2-Runden-Modell oder 3-Runden-Modell geflogen: 1. Runde: 9.30 bis 12.30 Uhr 2. Runde: 14.30 bis 17.30 Uhr 3. Runde: 19.30 bis 22.30 Uhr. Damit gehörte der Flug bis zum Absturz um 21.20 Uhr zur 3. Runde. Die Rundenmodelle sind nicht statisch und können gegebenenfalls je nach Ausbil dungs- und Übungserfordernissen zeitlich angepasst werden. Zu Frage 3: Die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit ist Aufgabe der Bundeswehr bzw. der Luft waffe. Mit einem abschließenden Untersuchungs - bericht der Bundeswehr ist nicht vor Ende Juli 2014 zu rechnen. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Bundeswehr den Vorfall umfassend aufklä ren wird. Zu Frage 4: Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophen schutz als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung . Sie sind deshalb auch für die Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatz plänen für die verschiedenen Gefahrenlagen verantwortlich. Das Land unterstützt sie dabei insbesondere durch Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne für unterschiedliche Gefahrenlagen. Der Arbeitskreis Feuerwehr hat in seiner Sitzung am 4. September 2013 beschlossen, dass ein spezieller RahmenAlarm - und Einsatzplan Flugunfall des Landes nicht für erforderlich gehalten wird. Es besteht kein flächendeckendes Erfordernis, sondern nur punktuell in der Umge bung von Flugplätzen. Den betroffenen Kommunen wurde empfohlen, bei Bedarf den Alarm- und Einsatzplan der Kreisverwaltung Birkenfeld in Bezug auf Flugplätze für die eigenen Planungen zu benutzen. Im Übrigen greifen die Allgemeinen Alarm- und Einsatzpläne der Gemeinden und Landkreise in Verbindung mit den speziellen Alarm- und Einsatzplänen Autobahn, Gesundheit sowie die „Ausbildungs- und Einsatzhinweise für Feuerwehren und Kata strophenschutz bei Zwischenfällen mit Munition und Explosivstoffen“. Roger Lewentz Staatsminister