Drucksache 16/3287 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Sprachförderung im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 2105 vom 21. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Kreis Germersheim besuchen, haben einen Sprachförderbedarf? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf haben einen Migrationshintergrund? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten in welchem Umfang Sprachförderung, davon mit Migrationshintergrund und ohne Migrationshintergrund? 4. Wie viele Kinder, die Kindertagesstätten im Kreis Germersheim besuchen, haben einen Sprachförderbedarf? 5. Wie viele dieser Kinder mit Förderbedarf haben einen Migrationshintergrund? 6. Wie viele Kinder erhalten in welchem Umfang Sprachförderung, davon mit Migrationshintergrund und ohne Migrationshinter- grund? 7. Wie viele Anträge zur Durchführung der verschiedenen Sprachfördermaßnahmen des Landes wurden im Jahr 2013 im Kreis Germersheim nicht oder nicht im vollen Umfang genehmigt (Angabe der nicht gewährten Mittel und Sprachförderstunden)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: 1 693 Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Kreis Germersheim besuchen, haben einen Sprachförderbedarf. Zu Frage 2: 1 420 Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf haben einen Migrationshintergrund. Zu Frage 3: 483 Schülerinnen und Schüler erhalten eine zweistündige Sprachförderung pro Woche, davon 419 mit und 64 ohne Migrationshintergrund . 113 Schülerinnen und Schüler erhalten eine vierstündige Sprachförderung pro Woche, davon 105 mit und acht ohne Migrationshintergrund . 20 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nehmen an einem Eingliederungslehrgang mit 15 Lehrerwochenstunden teil. Elf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nehmen an einem Sprachvorkurs mit 20 Lehrerwochenstunden teil. 340 Schülerinnen und Schüler nehmen an inneren Differenzierungsmaßnahmen mit Doppelbesetzung im Umfang von insgesamt 110 Lehrerwochenstunden teil. Die übrigen Schülerinnen und Schüler nehmen an inneren Differenzierungsmaßnahmen des Regelunterrichts teil. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3287 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Hierzu werden auf Landesebene keine Daten erfasst. Eine Erhebung dieser Daten würde zu einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand führen. Irene Alt Staatsministerin Zu Frage 4 und 5: Sprachförderung ist ein integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit und wird als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstanden. Im Zuge dessen führen die pädagogischen Fachkräfte Dokumentations- und Beobachtungsbögen zu jedem Kind in der Einrichtung, die auch die Sprachentwicklung dokumentieren. Kinder, die einen zusätzlichen Sprachförderbedarf erkennen lassen, werden im Rahmen der zusätzlichen Sprachförderangebote (Basis- und Intensivförderung) besonders unterstützt. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kinder, die einen Sprachförderbedarf haben, mit den Zahlen der Kinder, die an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, identisch sind (siehe Beantwortung zu Frage Nr. 6). Weitere Daten werden daher nicht erfasst. Zu Frage 6: Insgesamt haben im Jahr 2013 im Kreis Germersheim 776 Kinder an zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen teilgenommen. Diese Teilnahme gestaltet sich wie folgt: Zahl der Kinder insgesamt Anzahl der Module Stundenumfang je Gruppe davon ohne Migrationshintergrund davon mit Migrationshintergrund Basisförderung 595 58 100 151 444 Intensivförderung 181 25 200 19 162