Drucksache 16/3290 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Brücke über die B 42 in Höhe von Urbar Die Kleine Anfrage 2152 vom 5. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Brücke über die B 42 in Höhe von Urbar Kanuheim verbindet Urbar mit dem Rheinufer und die dortigen Anlieger mit der B 42. Außerdem stellt sie die Zuwegung zur Bushaltestelle „Urbar Kanuheim“ an der B 42 für Fußgänger dar. Diese Haltestelle ist erforderlich für die Anbindung Urbars an den öffentlichen Personennahverkehr. Der Ersatz im Süden bedeutet deutlich weitere Wege, die weder den Schulkindern noch der älteren Bevölkerung zumutbar sind. Die alte Brücke ist seit über einem Jahr nicht mehr befahr- und begehbar und wurde im Dezember 2012 abgerissen. Für die Anlieger der Straße Am Rheinufer in Urbar besteht keine Möglichkeit, ihre Wohnungen mit dem Pkw zu erreichen. Schulkinder müssen für Ihre Fahrt nach Koblenz statt des Radweges am Rhein die stark frequentierte B 42 nutzen. Die Fertigstellung des Brückenneubaus war zunächst für Sommer 2013, dann für den November desselben Jahres geplant. Nun ist der Presse zu entnehmen, dass die Arbeiten weiterhin ruhen, weil die bauausführende Firma in die Insolvenz gegangen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Urbar durch den Wegfall der Zuwegung zur Bushaltestelle „Urbar Kanuheim“ nicht mehr ausreichend an den ÖPNV angebunden ist? 2. Wie wird die Gesundheit und Sicherheit der Anlieger der Straße „Am Rheinufer“ gewährleistet, wenn weder Rettungsdienst noch Feuerwehr die Grundstücke anfahren können? 3. Sind der Landesregierung Beschwerden der Anwohner bekannt, die ihre Wohnungen nicht mehr mit dem Pkw erreichen können? 4. Sind der Landesregierung Schadensersatzforderungen der Betreiber der dort gelegenen Gaststätte bekannt, die seit über einem Jahr von Gästen nicht mehr erreicht werden kann? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdung der Schulkinder, die mit dem Fahrrad entlang der B 42 nach Koblenz fahren müssen im Vergleich zur Nutzung des Rheinradweges? 6. Wann wird nach Erkenntnissen der Landesregierung die Brücke endgültig fertiggestellt sein? 7. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit den Trägern öffentlicher Belange wurde bereits im Vorfeld der Baumaßnahme einvernehmlich festgelegt, dass zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit während der Brückenbauarbeiten die Bushaltestelle „Urbar Kanuheim“ nicht angefahren wird. Die Anbindung der Ortsgemeinde Urbar an den ÖPNV erfolgt in dieser Zeit über die Haltestellen „Urbar Süd“ und „Urbar Wiese“. Nach Fertigstellung der Maßnahme kann die Haltestelle „Urbar Kanuheim“ wieder genutzt werden. Zu Frage 2: Für den Brandfall wird am rheinseitigen Baufeld – in Abstimmung mit der Feuerwehr – ein Container des THW mit Löschgerät während der Brückenbauarbeiten vorgehalten. In der Bauphase des Brückenneubaus konnten Rettungsdienst und Feuerwehr zu Fuß über eine Behelfsbrücke die DB-Strecke überqueren und zu den rheinseitigen Anwesen gelangen. Zwischenzeitlich ist das neue Brückenbauwerk bis zum Fuß der rheinseitigen Rampe für Rettungsdienst und Feuerwehr wieder befahrbar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3290 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Während der Baumaßnahme werden den rheinseitigen Anliegern Längsstellplätze an der B 42 zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4: Mit dem Betreiber der Gaststätte wurde eine Betriebsunterbrechung vom Beginn der Baumaßnahme bis zum 30. April 2014 vertraglich vereinbart. Die ungedeckten Neben- und Betriebskosten (Miete, Pacht etc.) werden dem Betreiber innerhalb dieses Zeitraums erstattet. Darüber hinaus liegen dem Landesbetrieb Mobilität grundsätzliche Forderungen des Betreibers für Auslagen zur Wiedereröffnung vor; diese Ansprüche werden derzeit dem Grunde und der Höhe nach vom Landesbetrieb Mobilität überprüft. Zu Frage 5: Seit Beginn der Rückbauarbeiten an der originären Brücke im Dezember 2012 ist für Radfahrer die faktische Anbindung von Urbar an den Leinpfad bauzeitlich entfallen. Infolge des beengten Baufeldes war dies unvermeidbar. Auch diese Beeinträchtigung soll durch eine schnellstmögliche Durchführung der noch erforderlichen Restarbeiten zur Verkehrsfreigabe des neuen Brückenbauwerks behoben werden. Zu den Fragen 6 und 7: Die mit der Bauausführung beauftragte Firma hat am 16. Dezember 2013 beim Amtsgericht Münster einen Insolvenzantrag gestellt. Die Baufirma hat Mitte Januar 2014 schriftlich mitgeteilt, dass keine weiteren Leistungen bei der Baumaßnahme erbracht werden können. Die Restarbeiten werden von Nachfolgefirmen ausgeführt. Der Landesbetrieb Mobilität schafft derzeit hierfür die vertraglichen Voraussetzungen . Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten in der achten Kalenderwoche fortgesetzt werden können. Zurzeit kann jedoch noch kein belastbarer Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme genannt werden. Roger Lewentz Staatsminister