Drucksache 16/3296 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion Die Kleine Anfrage 2113 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Thema Inklusion erarbeitet, der zu Be ginn des kommenden Schuljahres in Kraft treten soll. Die parlamentarische Beratung hat jedoch noch nicht begonnen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann wird die Landesregierung den Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung einbringen? 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass den Schulen ausreichend Zeit bleibt, um sich auf eine neue gesetzliche Grund- lage vorzubereiten? 3. Inwiefern nimmt die Landesregierung die Entscheidung des Landtags vorweg, indem sie die Beteiligten der rheinland-pfälzischen Bildungslandschaft auf eine neue gesetzliche Grundlage vorbereitet, ohne dass diese geschaffen wurde? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Gesetzentwurf ist nach der Anhörung der Verbände rechtsförmlich nach § 30 der Geschäftsordnung der Landesregierung geprüft worden. Nachdem die Konnexitätsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen sind und der Kommunale Rat den Gesetzentwurf beraten hat, soll noch im Februar die Beschlussfassung des Ministerrats erfolgen. Im Anschluss hieran wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Zu Frage 2: Der inklusive Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung hat in Rheinland-Pfalz lange Tradition. Schon vor mehr als 20 Jahren ermöglichten ausgewählte Schulen die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen im Rahmen eines Schulversuchs. Der Schulversuch wurde kontinuierlich fortgeführt und gemeinsamer Unterricht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I ausgebaut. Im Schuljahr 2001/2002 startete das Konzept der Schwerpunktschulen . Im Schulgesetz wurde bereits im Jahr 2002 durch das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen festgelegt, dass behinderte Schülerinnen und Schüler das schulische Bildungsangebot grundsätzlich selbstständig, barrierefrei und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern nutzen können. Bedingung hierfür war allerdings, dass die sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen geschaffen werden können. Seit 2004 ist im Schulgesetz für alle Schulen die grundsätzliche Aufgabe definiert, bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mitzuwirken. Inzwischen setzen 262 Schulen das Schwerpunktschulkonzept erfolgreich um. Der Inklusionsanteil betrug im Schuljahr 2012/2013 bereits rund 25 %. Die Konzepte gemeinsamen Unterrichts, die Schulen in den vergangenen Jahren in der Praxis umgesetzt haben, und die dabei gewonnenen Erfahrungen werden die weitere Entwicklung befördern. Den Schulen, die inklusiven Unterricht anbieten, steht seit vielen Jahren ein breites Fortbildungsangebot zur Verfügung. So unterstützten beispielsweise die pädagogischen Serviceeinrichtungen die Schulen in den vergangenen drei Jahren mit insgesamt 572 Veranstaltungen . Dieses Angebot wird bedarfsgerecht weiter ausgebaut, damit der gemeinsame Unterricht in entsprechender Qualität Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3296 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gelingt. Zusätzlich verfügen die Schwerpunktschulen ab dem Schuljahr 2014/2015 über ein Fortbildungsbudget, mit dem sie in eigener Verantwortung zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen finanzieren können. Über Eckpunkte der Schulgesetznovelle wurden die Förderschulen im November 2013 im Rahmen einer Dienstbesprechung informiert. Dienstbesprechungen aller Schularten, die sich auf die Weiterentwicklung der Inklusion beziehen, werden folgen. Aktuelle Informationen rund um das Thema werden auf einer eigenen Homepage bereitgestellt, die voraussichtlich im März 2014 an den Start geht. Zu Frage 3: Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Landtags über die Schulgesetznovelle nicht vorweg. Es gehört zum Selbstverständnis der Landesregierung, über beabsichtigte Regelungen mit den Beteiligten in den Diskurs zu treten. Eine breite Kommunikation mit Schulen, Personalvertretungen, Serviceeinrichtungen, Kommunen, freien Trägern, der Selbsthilfe und Verbänden ist unverzichtbar. In diesem Zusammenhang wurde der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens erläutert und die Gesetzgebungskompetenz des rheinland-pfälzischen Landtags ausdrücklich betont. Doris Ahnen Staatsministerin