Drucksache 16/3297 13. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Verlegung der Antragsfrist für neue Ganztagsschulen Die Kleine Anfrage 2118 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat nach Auskunft kommunaler Vertreter Ende Dezember die diesjährige Antragsfrist für neue Ganztagsschulen von November auf März vorverlegt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe für die kurzfristige Verlegung des Antragstermins? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Kommunen, dass unter dem neuen Zeitplan ein geordnetes Antragsverfahren kaum möglich sei? 3. Wie viele Ganztagsschulstandorte werden dieses Jahr im Vergleich zum vergangenen Jahr voraussichtlich genehmigt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die neue Frist für den Eingang von Anträgen auf Errichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 endet am 31. März 2014. Sie wurde in den Leitfaden für Schulentwicklungsplanung aufgenommen und am 12. November 2013 auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung konnten auch die Schulträger von der Änderung Kenntnis nehmen. Sie wurden zusätzlich mit einem per Mail versandten Schreiben informiert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass nur eine auf die einzelnen Angebote bezogene profunde Bedarfsanalyse und eine auf deren Ergebnissen aufbauende vorausschauende Gesamtplanung zu trag- und zukunftsfähigen Lösungen für die Schulstruktur vor Ort oder in einer Region führen. Von daher ist es wichtig, alle schulstrukturellen Maßnahmen im Antragsverfahren zu bündeln und einen gemeinsamen Antragstermin festzulegen. Der gemeinsame Termin gilt für die Beantragung der Errichtung von neuen Realschulen plus, Fachoberschulen an Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Bildungsgängen der Berufsbildenden Schule und ab diesem Jahr zusätzlich auch für die Beantragung der Errichtung von Ganztagsschulen in Angebotsform. Zu Frage 2: Der geänderte Antragstermin beeinträchtigt nicht die Durchführung des Antragsverfahrens. Der Antrag muss bis zum Antragstermin entsprechend der im Leitfaden genannten Vorgaben gestellt werden. Der von der Schulleitung und von der Leitung der Kommunalverwaltung bzw. der Verwaltung eines freien Schulträgers unterzeichnete Vordruck muss zusammen mit einem pädagogischen Rahmenkonzept der Schule eingereicht werden. Auch eine Befragung der Eltern zum Bedarf sollte bereits abgeschlossen sein und deren Ergebnisse mitgeteilt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3297 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Alle weiteren Unterlagen zur Beteiligung (z. B. der schulischen Gremien, der Gremien des Schulträgers, des Trägers der Schülerbeförderung und der Jugendhilfe) können nachgereicht werden. Dies entspricht dem bisherigen Verfahren. Zu Frage 3: Da noch keine Anträge für den Errichtungstermin am 1. August 2015 vorliegen, ist eine entsprechende Information zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach der Verfahrenspraxis seit dem Start des Ausbauprogramms für die Ganztagsschule konnte in jedem Jahr etwa der Hälfte der vorliegenden Anträge entsprochen werden. Im letzten Jahr wurden von den insgesamt 20 für eine Errichtung zum 1. August 2014 gestellten Anträgen zehn berücksichtigt. Doris Ahnen Staatsministerin