Drucksache 16/3306 17. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Wechsel von Anwaltskanzleien im Insolvenzverfahren Nürburgring Die Kleine Anfrage 2130 vom 28. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: 1. Von wann bis wann war die Kanzlei McDermott Will & Emery in der Sache Nürburgring für die Landesregierung tätig und welche konkreten Beratungsleistungen hat sie in diesem Zeitraum erbracht? 2. Seit wann ist diese Kanzlei für die Fa. Capricorn tätig, die als Bieter für den Nürburgring auftritt? 3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung zugestimmt, dass die Kanzlei McDermott Will & Emery nun mit der Fa. Capricorn einen Bieter im Insolvenzverfahren „Nürburgring“ berät? 4. Welche Kanzlei hat die Landesregierung nun anstelle von McDermott Will & Emery beauftragt? 5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch? 6. Welche Gründe führten zu welchem Zeitpunkt zur Trennung der Nürburgring GmbH von dem Mandat der Kanzlei Müller- Wrede und Partner? 7. Welche Auswirkungen – zusätzliche Kosten für die Beauftragten einer weiteren, mit dem Sachverhalt bisher noch nicht ver- trauten Kanzlei, die Verfahrensdauer oder die von der Nürburgring GmbH verfochtenen Positionen beim Veräußerungsprozess und beim Beihilfeverfahren – sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Landesregierung durch den Kanzleiwechsel der Nürburgring GmbH entstanden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei der Bearbeitung komplexer Sach- und Entscheidungsmaterien bedient sich die Landesregierung im Sinne eines effizienten Regierungs- und Verwaltungshandelns ergänzenden externen Sachverstands soweit und solange dies erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund war die Kanzlei McDermott Will & Emery LLP, Brüssel, von Mai 2012 bis April 2013 für die Landesregierung in der Beratung beihilferechtlicher Themen im Zusammenhang mit dem Nürburgring tätig. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1247 des Abgeordneten Bracht vom 30. November 20121) und der Großen Anfrage 16/2698 der Fraktion der CDU vom 2. Juli 2013 dargelegt, hat die Kanzlei McDermott Will & Emery LLP, Brüssel, eine Stellungnahme mit beihilferechtlichen Überlegungen zu den Handlungsoptionen des Landes Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Zukunftsgestaltung der Nürburgring GmbH erstellt sowie das Land beihilferechtlich zum EU-Verfahren bertreffend den Nürburgring beraten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 1) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1943 Drucksache 16/3306 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und – wenn ja – seit wann die Kanzlei McDermott Will & Emery für eine „Fa. Capricorn“ tätig ist. Die Rechtsanwältin, die für McDermott Will & Emery LLP, Brüssel, die Landesregierung beraten hatte, teilte im November 2013 mit, dass andere Rechtsanwälte der Kanzlei von einer am Erwerb des Nürburgring interessierten Partei hinsichtlich einer etwaigen Mandatierung angefragt wurden. Sie sehe insbesondere auch im Hinblick darauf, dass seit Frühjahr 2013 keine Beratungsleistung mehr für das Land erbracht wurde und sich diese Beratungsleistung nur auf das Beihilferecht erstreckte, keinen Interessenkonflikt hinsichtlich einer etwaigen Mandatierung. Die Landesregierung wies darauf hin, dass die Prüfung standesrechtlicher Fragen eines etwaigen Interessenkonflikts durch die Rechtsanwaltskanzlei sicherzustellen ist. Wer die Mandatierungs anfrage gestellt hatte und ob es letztlich zu einer Mandatierung kam, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit dem Nürburgring keine weitere Kanzlei „anstelle“ von McDermott Will & Emery beauftragt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1. Zu Frage 5: Entfällt. Zu den Fragen 6 und 7: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1517 der Abgeordneten Gies, Ernst und Licht vom 23. April 2013 2) dargelegt , ist nach Beantragung des Insolvenzverfahrens über die Vermögen der Nürburgring-Besitzgesellschaften eine Zäsur eingetreten. Die Geschäfte der betroffenen Gesellschaften werden seitdem von den Ringverwaltern (Sanierungsgeschäftsführer und Sachwalter) wahrgenommen. Dies gilt auch für etwaige Mandatierungen von Rechtsanwaltskanzleien im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf das Insolvenzverfahren. Vor diesem Hintergrund ist der Landesregierung weder eine – in Frage 6 angesprochene – Trennung der Nürburgring GmbH von dem Mandat der Kanzlei Müller-Wrede und Partner bekannt, noch etwaige diesbezügliche Auswirkungen. Die Nürburgring GmbH teilte auf Anfrage mit, dass das im Zuge der vorläufigen Eigenverwaltung durch den Sanierungsgeschäftsführer und den Sachwalter erteilte Mandat der Kanzlei Müller-Wrede und Partner unverändert fortbestehe und die Gesellschaft nach wie vor durch diese vertreten werde. Da kein Wechsel der Kanzlei stattgefunden habe, seien auch keine zusätzlichen Kosten entstanden. Roger Lewentz Staatsminister 2) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/2332