Drucksache 16/3308 18. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auszahlung der Hochzeitsprämien bei freiwilligen Fusionen Die Kleine Anfrage 2150 vom 5. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der freiwilligen Fusionen von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden sind sog. Hochzeitsprämien zugesagt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer erhält nach heutigem Stand für welche Fusionen eine Hochzeitsprämie in welcher Höhe? 2. Wie hoch ist die Gesamthöhe der zugesagten Hochzeitsprämien? 3. In welchen Fällen erfolgt die Auszahlung der Hochzeitsprämie in einer Summe und in welchen Fällen erfolgt die Auszahlung ratenweise? 4. Wann und in welcher Höhe erfolgt jeweils die Auszahlung der (Teil)prämie? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die sogenannten „Hochzeitsprämien“ für freiwillige Gebietsänderungen von ver bandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform und im Falle der Verbandsgemeinde Treis-Karden die einwohner bezogene Zuweisung an Stelle einer „Hochzeitsprämie“ sind auch hinsichtlich ihrer Höhe wie folgt in den einzelnen Landesgesetzen über die Gebietsänderungsmaß nahmen geregelt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Rechtsgrundlage „Hochzeitsprämie“ oder einwohnerbezogene Zuweisung als Ersatz für eine „Hochzeitsprämie“ Empfängerin der „Hochzeitsprämie“ oder der einwohnerbezogenen Zuweisung als Ersatz für eine „Hochzeitsprämie“ § 17 des Landesgesetzes zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land vom 18. Februar 2009 (GVBl. S. 79) 782 890 Euro Verbandsgemeinde Cochem § 14 des Landesgeset zes über freiwillige Ge bietsänderungen der Verbandsgemeinden Neumagen-Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße im Rahmen der Kommu nal- und Verwaltungsre form vom 26. September 2011 (GVBl. S. 373) 565 280 Euro Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Zuweisungsanteil von 459 799 Euro und Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße: Zuweisungsanteil von 105 481 Euro Drucksache 16/3308 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Rechtsgrundlage „Hochzeitsprämie“ oder einwohnerbezogene Zuweisung als Ersatz für eine „Hochzeitsprämie“ Empfängerin der „Hochzeitsprämie“ oder der einwohnerbezogenen Zuweisung als Ersatz für eine „Hochzeitsprämie“ § 17 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Braubach-Loreley vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 417) 922 100 Euro Verbandsgemeinde Braubach-Loreley (jetzt Verbandsgemeinde Loreley) § 16 des Landesgeset zes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 420) 1 078 500 Euro Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg § 21 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau vom 19. Dezember 2012 (GVBl. S. 406) 787 920 Euro Verbandsgemeinde Wonnegau § 17 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 132) 1 031 300 Euro Verbandsgemeinde Rhein-Mosel § 22 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 135) 1 082 100 Euro Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen § 18 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein vom 22. November 2013 (GVBl. S. 479) 1 019 700 Euro Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein § 20 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Waldsee vom 22. November 2013 (GVBl. S. 482) 926 300 Euro Verbandsgemeinde Waldsee § 18 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 22. November 2013 (GVBl. S. 486) 958 900 Euro Verbandsgemeinde Bitburger Land § 20 Abs. 1 des Landes gesetzes über die freiwil lige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim vom 22. November 2013 (GVBl. S. 489) 784 700 Euro Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim § 17 Abs. 1 des Landes gesetzes über die Ge bietsänderung der Ver bandsgemeinde Treis-Karden vom 22. November 2013 (GVBl. S. 494) 1 053 800 Euro Verbandsgemeinde Cochem: Zuweisungsanteil von 569 157,38 Euro, Verbandsgemeinde Kaisersesch: Zuweisungsanteil von 345 014,12 Euro und Verbandsgemeinde Kastellaun: Zuweisungsanteil von 139 628,50 Euro Insgesamt 10 993 490 Euro Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3308 3 Die „Hochzeitsprämien“ für den freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land, die freiwillige Gebietsände rung der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron in Form einer Eingliederung ihrer Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße und den freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemein den Braubach und Loreley von insgesamt 2 270 270 Euro sind bereits ausgezahlt. Mithin stehen noch Auszahlungen von „Hochzeitsprämien“ und einer Zuweisung an Stelle einer „Hochzeitsprämie“ von 8 723 220 Euro an. Zu den Fragen 3 und 4: Geplant ist, die noch zu leistenden Auszahlungen der „Hochzeitsprämien“ und der Zuweisung an Stelle einer „Hochzeitsprämie“ an die kommunalen Gebietskörper schaften in allen Fällen jeweils zur Hälfte im zweiten Halbjahr 2014 und zu Beginn des Jahres 2015 vorzunehmen. Roger Lewentz Staatsminister