Drucksache 16/3314 18. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Gebietsreform im Landkreis Kusel Die Kleine Anfrage 2163 vom 11. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Von den sieben Verbandsgemeinden im Landkreis Kusel haben zwei (Lauterecken und Wolfstein) inzwischen freiwillig fusioniert. Von den verbliebenen fünf fallen zwei trotz der Unterschreitung der festgelegten Mindesteinwohnerzahlen wegen im Gesetz definierter Ausnahmegründe nicht unter die Fusionspflicht. Dies sind die Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler und Waldmohr. Darauf hat der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur in der Plenardebatte vom 13. Dezember 2013 noch einmal ausdrücklich verwiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verbandsgemeinden im Landkreis Kusel wurden von Innenministerium mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 aus- drücklich auf ihren Gebietsänderungsbedarf und die Tatsache hingewiesen, dass ab der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bis 2019 eine Optimierung ihrer Gebietsstruktur vorgesehen ist? 2. Wie ist das weitere Vorgehen bezogen auf alle Verbandsgemeinden? 3. Welche Auswirkungen auf die Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hat das in den nächsten fünf Jahren? 4. Wie ist der Vorschlag des Innenministeriums, die Verbandsgemeinde Waldmohr aus dem Landtagswahlkreis 40 auszugliedern, in diesem Zusammenhang zu deuten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Landkreis Kusel hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Altenglan, Glan-Münchweiler und Waldmohr mitgeteilt, dass für diese Kommunen nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Ver waltungsreform ein eigener Gebietsänderungsbedarf gesehen wird. Wie sich aus den Schreiben ferner ergibt, sollen die Gebietsänderungen der drei Verbandsgemeinden auf der bis Mitte 2019 angelegten nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungs reform umgesetzt werden. Zu Frage 2: Angestrebt ist, die Gebietsänderungen aller Verbandsgemeinden, für die ein eigener Gebietsänderungsbedarf besteht, bis Mitte 2019 herbeizuführen. Zu Frage 3: Die Wahlen der Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der von den Gebietsänderun gen betroffenen verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden werden ent sprechend den einschlägigen Regelungen des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal - und Verwaltungsreform und der Gemeindeordnung durchgeführt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3314 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In ihrem Wahlkreisbericht hat die Landesregierung Vorschläge zur Änderung der Wahlkreiseinteilung unterbreitet, soweit dies durch die Bevölkerungszahlen in den Be zirken und Wahlkreisen oder durch andere Entwicklungen geboten ist. Zu diesen Ent - wicklungen gehören auch die im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform ge setzlich geregelten Gebietsänderungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Wahl kreisgrenzen. Die Landesregierung hat vorgeschlagen, die mit Wirkung vom 1. Juli 2014 gebildete Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen – Wallhalben dem Wahlkreis 47 – Pirmasens-Land zuzuordnen. Damit die Abweichung der Bevölkerungszahl des Wahl kreises 46 – Zweibrücken, der das Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Wallhal ben abgibt, nicht die gesetzlich festgelegte 33 1/3 v. H.-Grenze überschreitet, soll die sem Wahlkreis die Verbandsgemeinde Waldmohr aus dem Wahlkreis 40 – Kusel zu geordnet werden. Die Bevölkerungszahl des Wahlkreises 40 – Kusel liegt dann immer noch deutlich unter der 33 1/3 v. H.-Grenze. Roger Lewentz Staatsminister