Drucksache 16/3316 18. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Adolf Weiland und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Veranschlagung der Transaktionen mit dem Pensionsfonds im Landeshaushalt Die Kleine Anfrage 2132 vom 29. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen Haushaltstiteln sind die Zinszahlungen des Landes an den Pensionsfonds veranschlagt? 2. Wie hoch waren diese Zinszahlungen in den Jahren 2012 und 2013 und wie hoch sind sie für 2014 und 2015 veranschlagt? 3. In welchen Haushaltstiteln wurden in 2012 und 2013 und sind in den Jahren 2014 und 2015 die Einnahmen des Landes aus den Erstattungen des Pensionsfonds für Versorgungsausgaben und für Beihilfeausgaben veranschlagt? 4. In welcher Höhe wurden diese Einnahmen für 2012 und 2013, gegliedert nach den einzelnen Titeln, vereinnahmt bzw. sind sie für 2014 und 2015 veranschlagt? 5. In welcher Höhe hat der Pensionsfonds in den Jahren 2012 und 2013 zur Finanzierung dieser Erstattungen Schuldscheine des Landes eingelöst, bzw. wird er voraussichtlich in 2014 und 2015 einlösen? 6. Aus welchen Titeln des Landeshaushaltes wurden die Mittel zur Einlösung der Schuldscheine für den Pensionsfonds 2012 und 2013 ausgezahlt, bzw. werden sie voraussichtlich in 2014 und 2015 ausgezahlt? 7. Welchen Stand haben die bei Titel 2005-32501 vereinnahmten Kreditmittel des Landes vom Pensionsfonds 2012 und 2013 erreicht, bzw. in welche Höhe sind sie 2014 und 2015 veranschlagt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zinszahlungen erfolgen aus der Haushaltsstelle 20 05/575 01. Des Weiteren sind im Einzelplan 12 – Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung – bei Kapitel 12 25 Titel 539 71 – Wertausgleich im Rahmen der Wohnungsbautransaktionen – auch „SwapZahlungen zum Ausgleich von Zinsverlusten“ an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung veranschlagt. Zu Frage 2: Die Einnahmen beim Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung aus Zinszahlungen des Landes betragen: Im Jahr 2012 (Ist): 109,9 Mio. € Im Jahr 2013 (vorläufiges Ist): 119,2 Mio. € Die Höhe der Veranschlagung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 ergibt sich aus Ziffer 1 der Tabelle in den Erläuterungen zur Haushaltsstelle 20 05/576 01. Danach sind für den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in den Einzelplänen 12 und 20 insgesamt eingestellt worden: Im Jahr 2014: 127,4 Mio. € Im Jahr 2015: 137,3 Mio. € Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3316 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung wurden in den Jahren 2012 und 2013 bei dem Festtitel 181 01 (und etwaigen Titeln in Titelgruppen) berücksichtigt. Erstmalig für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden aus finanzstatistischen Gründen Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nach Maßgabe des Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrags davon separiert und bei dem Festtitel 181 03 (und etwaigen Titeln in Titelgruppen) ausgewiesen. Aus den Erstattungen bei dem Festtitel 181 01 (und etwaigen Titeln in Titelgruppen) werden neben Versorgungsbezügen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene insbesondere auch Nachversicherungsleistungen für die ausgeschiedenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter geleistet. Die Erstattungen bei dem Festtitel 181 03 (und etwaigen Titeln in Titelgruppen) erfolgen zur Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes, der (anderen) Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbänden und dergleichen aufgrund entsprechender Verpflichtungen. Zu Frage 4: Die Einnahmetitel sind mit entsprechenden Ausgabetiteln gekoppelt (vgl. § 11 Landeshaushaltsgesetz 2014/2015); was vereinnahmt wird, wird in gleicher Höhe wieder verausgabt. Wegen der in der Regel nicht möglichen Planbarkeit einer Vielzahl der Erstattungsfälle (z. B. Nachversicherungen) sind viele Titel als Leertitel berücksichtigt. Die vereinnahmten Erstattungen betragen bei Titel 181 01: Im Jahr 2012 (Ist): 13,7 Mio. € Im Jahr 2013 (vorläufiges Ist): 17,2 Mio. € Die veranschlagten Ansätze betragen bei Titel 181 01: Im Jahr 2014 (Ansatz): 1,3 Mio. € Im Jahr 2015 (Ansatz): 1,3 Mio. € Zu den Fragen 5 und 6: In den Jahren 2012 und 2013 wurden vom Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung keine Schuldscheine des Landes zur Finanzierung der Erstattungen (Versorgungsausgaben bzw. Beihilfeausgaben) eingelöst. Bei gleichbleibender Liquiditätslage wird dies auch in den Jahren 2014 und 2015 nicht erforderlich sein. Zu Frage 7: Der Bestand an Kreditmitteln vom Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung stellt sich einschließlich der Planungen für die laufenden Haushaltsperioden wie folgt dar: Im Jahr 2012: 2,536 Mrd. € Im Jahr 2013: 3,132 Mrd. € Im Jahr 2014: 3,788 Mrd. € Im Jahr 2015: 4,456 Mrd. € Dr. Carsten Kühl Staatsminister