Drucksache 16/3318 19. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ulrich Steinbach, Stephanie Nabinger und Nicole Müller-Orth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Finanzierung von Rettungshubschraubern in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2140 vom 30. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach der Berichterstattung über die Nutzung von Rettungshubschraubern durch das ADAC-Präsidium sowie der Fälschung von Leserwahlen in der ADAC-Mitgliederzeitschrift „Motorwelt“ sowie weiteren Vorwürfen prüft das Amtsgericht München die Gemeinnützigkeit des 19 Millionen starken Verbandes. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele ADAC-Rettungshubschrauber sind in Rheinland-Pfalz im Einsatz? 2. Mit welchen Anteilen sind andere Organisationen als der ADAC an den Kosten der Beschaffung und den Betriebskosten der Hubschrauber beteiligt? 3. Werden die ADAC-Hubschrauber mit Landesmitteln oder mit kommunalen Mitteln (anteilig) finanziert, wenn ja in welcher Höhe? 4. Sind die ADAC-Hubschrauber für einfache Personentransporte oder Dienstflüge des ADAC-Präsidiums zugelassen? 5. Liegen für einfache Personentransporte oder ADAC-Dienstflüge Berechtigungen zur Landung außerhalb von Flugplätzen in Rheinland-Pfalz vor? 6. Sind der Landesregierung weitere Vorgänge beim ADAC bekannt, die die Gemeinnützigkeit des Verbandes gefährden könnten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Land Rheinland-Pfalz sind vier Rettungshubschrauber (RTH) stationiert, die allesamt von der ADAC Luftrettung gGmbH betrieben werden; es sind: – Christoph 5 in Ludwigshafen am Rhein, – Christoph 10 in Wittlich, – Christoph 23 in Koblenz und – Christoph 77 in Mainz. Zu Frage 2: Nach Auskunft der ADAC Luftrettung gGmbH werden sowohl die Beschaffung als auch die Betriebskosten der derzeitigen Hubschrauber jeweils zu 100 Prozent durch den ADAC e. V. bzw. die ADAC Luftrettung gGmbH finanziert. Im Übrigen erfolge die anteilige Refinanzierung der Kosten der Luftrettungsstationen über die Vergütung von Rettungseinsätzen durch die Krankenkassen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 3318_Layout 1 12.03.2014 16:50 Seite 1 Drucksache 16/3318 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Als zertifiziertes Luftfahrtunternehmen verfügt die ADAC Luftrettung gGmbH über ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate – AOC), das vom Luftfahrtbundesamt aktuell am 27. Januar 2014 ausgestellt wurde. Entsprechend dieser vorliegenden Genehmigung darf sie unter anderem auch Passagiertransporte durchführen. Zu Frage 5: Soweit mit einfachen Personentransporten keine Flüge mit Patienten im Zusammenhang mit Krankentransporten oder rettungsdienstlichen Einsätzen gemeint sind, verfügt die ADAC Luftrettung gGmbH in Rheinland-Pfalz über keine gültigen Erlaubnisse der Luftfahrtbehörde zur Durchführung von Starts und Landungen mit Hubschraubern außerhalb von Flugplätzen. Zu Frage 6: Der Verein ADAC e. V. mit Sitz in München ist nach Kenntnis der Landesregierung nicht als gemeinnützig anerkannt. Im Übrigen obliegt das Besteuerungsverfahren allein den Finanzbehörden des Freistaates Bayern. Roger Lewentz Staatsminister 3318_Layout 1 12.03.2014 16:50 Seite 2