Drucksache 16/3322 19. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beförderungsstau in der Besoldungsgruppe A 10 Die Kleine Anfrage 2141 vom 31. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren herrscht bei der Polizei in Rheinland-Pfalz ein enormer Beförderungsstau. Viele Beamtinnen und Beamte sind trotz hervorragender Leistung innerhalb eines beträchtlichen Zeitraums nicht mehr befördert worden. Gerade in der Besoldungsgruppe A 10 soll dieser Beförderungsstau nach Aussage zahlreicher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besonders gravierend sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte befinden sich derzeit (Stand 1. Januar 2014) in der Besoldungsgruppe A 10 (bitte aufgeschlüsselt in Beamtinnen und Beamte mit Bewährungsaufstieg und Beamtinnen und Beamte mit Fachhochschulabschluss)? 2. Wie viele der unter 1. genannten Beamtinnen und Beamte werden voraussichtlich mit der Besoldungsgruppe A 10 in den Ruhe - stand geschickt (bitte aufgeschlüsselt in Beamtinnen und Beamte mit Bewährungsaufstieg und Beamtinnen und Beamte mit Fachhochschulabschluss )? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte sollen im Jahr 2014 von der Besoldungsgruppe A 10 in die Besoldungsgruppe A 11 befördert werden (bitte aufgeschlüsselt in Beamtinnen und Beamte mit Bewährungsaufstieg und Beamtinnen und Beamte mit Fachhochschulabschluss )? 4. Trifft es zu, dass die Landesregierung den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei Einführung der zweigeteilten Laufbahn zusagte, dass alle Beamtinnen und Beamte, die in den gehobenen Dienst über den Bewährungsaufstieg gelangten, das Amt des Polizei hauptkommissars (A 11) als Endamt erreichen würden? Wenn ja, hat die Landesregierung dieses Versprechen eingehalten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anzahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in A 10 (Stand: 1. Januar 2014): Fachhochschul- und Aufstiegsausbildung Bewährungsaufstieg 1 455 1 580 Zu Frage 2: Der das Beförderungs- und Auswahlverfahren beherrschende Leistungsgrundsatz bedingt aus rechtlichen Gründen, den Auswahlent - scheidungen um ein Beförderungsamt in erster Linie dienstliche Beurteilungen zugrunde zu legen. Die Beförderungskonzeption im Polizeibereich sah bis zum Jahr 2007 noch eine Regelbeförderung nach A 10 vor. Diese seinerzeit anerkannte Beförderungspraxis musste in Folge der Klage eines rheinland-pfälzischen Polizeibeamten aufgegeben werden. In diesem Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass für die Besetzung von Beförderungsämtern aus- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3322 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode schließlich der Leistungsgrundsatz gilt und das Dienstalter nicht vorrangig den Ausschlag geben darf. Dienst- und Lebensalter gehören demnach nicht zu den leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde gelegt werden können. Diese Grundsätze sind auch bei der Vergabe der Beförderungsämter nach A 11 anzuwenden. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zu der Anzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten, die voraussichtlich mit der Besoldungsgruppe A 10 in den Ruhestand gehen , nicht möglich. Aus heutiger Sicht kann aber davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich alle Polizeibeamtinnen und -beamten mit Fachhochschul - oder Aufstiegsausbildung zumindest das Beförderungsamt A 11 während ihrer aktiven Dienstzeit erreichen werden. Zu Frage 3: Voraussichtliche Beförderungen nach A 11 am 18. Mai 2014 im Polizeibereich: Fachhochschul- und Aufstiegsausbildung Bewährungsaufstieg 263 131 Damit werden in diesem Jahr die Beförderungen nach A 11 erstmals den größten Umfang hinsichtlich Anzahl und Budget im Rahmen der Beförderungskonzeption einnehmen. Zu Frage 4: Eine entsprechende Zusage ist der Landesregierung nicht bekannt. Ihrer Umsetzung für die Beförderungsgruppe des Bewährungsaufstiegs würde neben der Beachtung des Leistungsgrundsatzes (vergleiche Antwort zu Frage 2) auch die Einhaltung der Stellenplanobergrenzen für diesen Bereich entgegenstehen. Roger Lewentz Staatsminister