Drucksache 16/3334 24. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Leihvertrag zur Sammlung Rau im Arp Museum Bahnhof Rolandseck – Kenntnis der Landesregierung bzw. von Vertretern des Landes über die Auswirkungen der sogenannten „Öffnungsklausel“ Die Kleine Anfrage 2136 vom 30. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2047, Drucksache 16/3142, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Leihvertrag zwischen der Landesstiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck, UNICEF-Deutschland und dem Nachlasspfleger des Kunstsammlers Dr. Gustav Rau vom 29. Oktober 2008 eine „Öffnungsklausel“ enthalte. Diese lasse eine „jederzeitige Kündigung aus wichtigem Grund“ zu, wenn der Leihvertag aus „… wirtschaftlichen Gründen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist.“ Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Haben Mitglieder der Landesregierung/ihre ständigen Vertreter/Mitarbeiter des Landes bzw. Vertreter der Landesregierung in Organen der Landesstiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck die Möglichkeit von Verkäufen aus der sogenannten „Kernsammlung “ während der Vertragsverhandlungen im Jahr 2008 thematisiert/erörtert? 2. Wenn nein: Warum nicht? 3. Wenn ja: Warum wurde der Vertrag letztlich dennoch in dieser Fassung abgeschlossen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit Vertrag vom 29. Oktober 2008 sowie diesen ergänzenden Vertrag vom 11. Dezember 2008 werden der Landesstiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck von der UNICEF-Stiftung insgesamt 240 Kunstwerke aus der Sammlung Dr. Dr. Rau ausgeliehen, mit dem neuen Leihvertrag vom 13. Dezember 2013 und dem Ergänzungsvertrag gleichen Datums sind es insgesamt 266 Kunstwerke. Durch diesen Zuwachs von 26 Exponaten ist die Dauerleihgabe im Arp Museum Bahnhof Rolandseck maßgeblich erweitert worden und erlaubt noch publikumswirksamere sowie inhaltlich breiter angelegte Präsentationen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Nein. Fragen im Zusammenhang mit etwaigen Verkäufen aus der Kernsammlung haben sich zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen nicht gestellt, da davon ausgegangen wurde, dass die Kernsammlung gem. § 1 Ziff. 2 des Leihvertrags dem Arp Museum Bahnhof Rolandseck zur Verfügung steht. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode