Drucksache 16/3339 24. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abläufe bei etwaigen Unglücksfällen auf dem Rhein und der Bahnstrecke/Ausstattung der Hilfsorganisationen Die Kleine Anfrage 2144 vom 2. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Auf dem Rhein sowie auf der Bahnstrecke sind zentrale Verkehrswege für den Transport von Gütern jeglicher Art. Teilweise werden auch hochgiftige Güter transportiert. Beim Transport der verschiedenen Güter kam es sowohl auf dem Rhein (bspw. bei Oberwesel) als auch auf der Bahnstrecke (bspw. Bei Rüdesheim) zu wiederholten Unfällen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die Hilfsorganisationen für einen möglichen Ernstfall bestmöglich ausgestattet? 2. Wie sind die Verfahrensabläufe bei etwaigen Unfällen auf dem Rhein und auf der Bahnstrecke (Feuerwehr, Rettungsdienste, Krankenhäuser etc.)? 3. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Kommune, Kreis und Land aus und wie wird diese im etwaigen Unglücksfall sicherge- stellt? 4. Inwiefern hat die Landesregierung auf die wiederholten Vorfälle auf dem Rhein reagiert und inwiefern helfen übergeordnete Stellen den betroffenen Stellen vor Ort? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Die Ausstattung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Zu Frage 2: In den Rahmen-Alarm- und Einsatzplänen des Landes, wie z. B. „Eisenbahn“, „Hochwasser“, „Gesundheit“ und „Gefährliche Stoffe“ sind alle erforderlichen Grundsätze zur Zusammenarbeit, Verfahrensabläufe, Alarmierungswege usw. festgelegt. Diese sind unter www.add.rlp.de abrufbar. Zu Frage 3: Die kommunalen Aufgabenträger setzen die Grundsätze aus den Rahmen-Alarm- und Einsatzplänen des Landes bei ihrer eigenen Alarm- und Einsatzplanung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung um. Zu Frage 4: Das Land Rheinland-Pfalz hat sich entschlossen, einen einheitlichen Alarm- und Einsatzplan „Rhein“ zur Unterstützung der zuständigen Kreise und Gemeinden zu erstellen. Unter Federführung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird im Alarm- und Einsatzplan „Rhein“ eine einheitliche Struktur der Gefahrenabwehr inklusive Wasserrettung, Darstellung und Kommunikationsplattform geschaffen. Der erste Entwurf mit vollständiger Ressourcenerfassung (Boote, Slipmöglichkeiten und Bereitstellungsräume), Alarmstufen , Checklisten und Funkkonzept wird zurzeit mit allen Beteiligten, sowie mit dem Nachbarland Hessen abgestimmt. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode