Drucksache 16/3340 25. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Kreis Mayen-Koblenz Die Kleine Anfrage 2142 vom 31. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat Januar 2014 im Kreis Mayen-Koblenz (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Wie viele Vertretungsverträge endeten im Kreis Mayen-Koblenz zum Halbjahreswechsel Ende Januar 2014 (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele Vertretungsverträge enden im Kreis Mayen-Koblenz zum Ende des Schuljahres im Sommer 2014 (Angaben nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie viele Vertretungsverträge im Kreis Mayen-Koblenz haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 5. Wie haben sich die Ergebnisse der Fragen 1 bis 3 im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 entwickelt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zu Grunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet, die je nach Bedarfslage auch über die Sommerferien hinaus laufen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar , dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der aktuell 325 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 unbefristete Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3340 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – benötigt. Die bei der Beantwortung angegebenen Daten für die Jahre 2013 und 2014 beinhalten auch die von den Schulen im Rahmen des Projektes Erweiterte Selbstständigkeit (PES) abgeschlossenen Verträge zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall. Stichtag der Datenerhebung ist für die Jahre 2013 und 2014 jeweils der 31. Januar. Aufgrund der vorstehend geschilderten Umstellung der Personaldatenbank im Mai 2012 sind für das Jahr 2012 Daten zum Stichtag 31. Januar nicht verfügbar. Für die Angaben zu diesem Jahr wurde auf eine andere Datenquelle zurückgegriffen, die Angaben zu den Vertretungslehrkräften zum Stichtag 16. Januar 2012 enthält. Bei der erbetenen Differenzierung nach Schularten werden in den Anlagen 1 und 2 die derzeit bestehenden Schularten ausgewiesen. Da sich die Anfrage auch auf die Jahre 2012 und 2013 erstreckt, beziehen sich einzelne Angaben auch auf Vorgängerschularten der heutigen Schularten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Anzahl der am Stichtag 31. Januar 2014 im Kreis Mayen-Koblenz befristet beschäftigten Lehrkräfte sowie deren Beschäftigungsmodalitäten ergeben sich aus Anlage 1. Zu Frage 5: Die entsprechenden Angaben für die Jahre 2012 und 2013 ergeben sich aus Anlage 2. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3340 3 Schulart Anzahl der befristeten Verträge am 31.01.2014 In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2014 bis zum Halbjahres- wechsel 31.01.2014 befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2014 bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Unterrichtstag 25.07.2014) befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2014 über die Sommer- ferien hinaus befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten GS 57 40,68 7 5,56 11 4,88 34 29,36 RS+ 41 24,77 8 7,00 26 14,32 1 0,85 GY 23 12,98 6 3,79 11 7,75 0 0,00 IGS 9 6,02 1 1,00 7 4,80 0 0,00 FÖS 10 6,44 1 0,46 9 5,98 0 0,00 BBS 4 2,04 0 0,00 4 2,04 0 0,00 1) Die Aufstellung enthält auch PES-Verträge mit kleinen Stundenumfängen und/oder kurzer Laufzeit. Anlage 2 Jahr 2013 2) Anlage 1 Jahr 2014 1) Schulart Anzahl der befristeten Verträge am 31.01.2013 In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2013 bis zum Halbjahres- wechsel 31.01.2013 befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2013 bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Unterrichtstag 05.07.2013) befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 31.01.2013 über die Sommer- ferien hinaus befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten GS 51 37,36 15 12,64 4 2,24 25 20,60 RS+ 48 28,15 9 6,30 26 17,44 0 0,00 GY 29 17,71 19 11,96 8 5,12 0 0,00 IGS 5 3,44 2 1,52 1 1,00 1 0,70 FÖS 10 4,93 0 0,00 9 4,75 0 0,00 BBS 2 1,13 1 1,00 1 0,13 0 0,00 2) Die Aufstellung enthält auch PES-Verträge mit kleinen Stundenumfängen und/oder kurzer Laufzeit. Jahr 2012 3) Schulart Anzahl der befristeten Verträge am 16.01.2012 In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 16.01.2012 bis zum Halbjahres- wechsel 31.01.2012 befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 16.01.2012 bis zum Beginn der Sommer- ferien (letzter Unterrichtstag 29.06.2012) befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten Anzahl der Verträge, die am 16.01.2012 über die Sommer- ferien hinaus befristet waren In Vollzeitäquiva - lenten GS 48 38,08 3 2,24 2 1,20 42 33,64 RS+ 20 14,44 6 4,22 8 5,22 2 1,70 GY 25 13,20 7 4,08 18 9,12 0 0,00 IGS 5 3,84 2 1,71 1 0,52 0 0,00 FÖS 13 7,07 1 0,52 11 6,07 0 0,00 BBS 2 0,88 1 0,50 1 0,38 0 0,00 3) Die Daten beziehen sich auf Vertretungslehrkräfte, die für längerfristige Vertretungen eingestellt wurden.