Drucksache 16/3344 25. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Fachärzteversorgung in der Region Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 2155 vom 6. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Vermehrt kommt es trotz Überweisung ihres Hausarztes zu einem Facharzt zwecks weiterer Untersuchung zu wochenlangen Warte zeiten für Patienten. Es werden teilweise neue Patienten abgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Fällen ist die Abweisung eines neuen oder überwiesenen Patienten durch einen Facharzt gerechtfertigt? 2. Welche Wartezeiten für weitere Untersuchungen bei Fachärzten sind bei überwiesenen Patienten üblich und gerechtfertigt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Versorgung durch Fachärzte in der Region Kaiserslautern? 4. Wie ist die Prognose der weiteren Entwicklung dieser Versorgung vor dem Hintergrund der Altersstruktur der derzeit zugelas- senen Fachärzte? 5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Versorgung durch Fachärzte in der Region Kaiserslautern zu verbessern, bzw. einer Verschlechterung in den nächsten Jahren entgegenzuwirken? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In begründeten Ausnahmefällen können Vertragsärzte die Behandlung von Versicherten ablehnen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertragsarzt bereits eine so große Anzahl von Patienten betreut, dass er bei der Aufnahme weiterer Patienten in seiner Praxis eine qualitätsgerechte Behandlung nicht mehr gewährleisten kann. Ein begründeter Ausnahmefall kann auch dann vorliegen, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als gestört bzw. zerstört angesehen werden muss, etwa wenn der Patient die erforderliche Mitarbeit bei der ärztlichen Behandlung (Medikamenteneinnahme, Ernährungsumstellung ) verweigert. Ebenfalls möglich bzw. geboten ist die Behandlungsablehnung, wenn der Vertragsarzt bei der Weiterbehandlung des Patienten seine Fachgebietsgrenzen überschreiten würde. Der Vertragsarzt ist immer für ein bestimmtes Fachgebiet zugelassen (z. B. Gynäkologie, HNO, Dermatologie). Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2013, eine von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführte repräsentative Bevölkerungsumfrage, zeigt jedoch, dass 30 % aller Patienten sofort einen Termin und 57 % einen Termin innerhalb von einer Woche beim Facharzt erhalten. (Hierbei handelt es sich um alle Patienten. Ob eine Überweisung vorliegt oder nicht und welche Untersuchung durchgeführt werden soll, ist nicht erfasst.) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3344 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Arztgruppe Planungsbereich Versorgungsgrad in Prozent Allgemeine fachärztliche Versorgung Kreisregion Augenärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 169,77 Chirurgen Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 302,41 Frauenärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 159,3 Hautärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 177,39 HNO-Ärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 187,2 Kinderärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 194,18 Nervenärzte Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 206,66 Orthopäden Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 170,09 Urologen Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 234,62 Psychotherapeuten Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 153,7 Spezialisierte fachärztliche Versorgung Raumordnungsregion Anästhesisten Raumordnungsregion Westpfalz 143,4 Fachinternisten Raumordnungsregion Westpfalz 167,03 Kinder- und Jugendpsychiater *) Raumordnungsregion Westpfalz 20,76 Radiologen Raumordnungsregion Westpfalz 178,28 Gesonderte fachärztliche Versorgung Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Humangenetiker Rheinland-Pfalz 106,15 Laborärzte Rheinland-Pfalz 140,62 Neurochirurgen Rheinland-Pfalz 107,84 Nuklearmediziner Rheinland-Pfalz 126,65 Pathologen Rheinland-Pfalz 114,15 Physikalische und Rehabilitations-Mediziner Rheinland-Pfalz 102,36 Strahlentherapeuten Rheinland-Pfalz 149,76 Transfusionsmediziner Rheinland-Pfalz 111,62 2 Zu 4.: Die Altersstruktur der Fachärzteschaft sowie den Nachbesetzungsbedarf der Fachärzteschaft in der Region Kaiserslautern finden Sie untenstehend. Altersstruktur der Fachärzteschaft (Stand 31. Dezember 2013): Anzahl Fachärzte (inkl. Kinderärzte und Psychotherapeuten) Altersklasse Kreisfreie Stadt Kreis Kreisregion Kaiserslautern Kaiserslautern insgesamt 30 bis 34 0 1 1 35 bis 39 8 1 9 40 bis 44 9 7 16 45 bis 49 34 10 44 50 bis 54 50 29 79 55 bis 59 41 16 57 60 bis 64 30 8 38 65 bis 69 12 1 13 über 70 3 1 4 Gesamt 187 74 261 Anteil der 60-Jährigen 24,0 % 13,5 % 21,1 % und älter Medianalter 54 52 53 Zu 3.: Die Versorgungsgrade für die Region finden Sie in der Tabelle anbei. *) Bei der Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater ist zu berücksichtigen, dass die Versorgung zum großen Teil durch die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) erfolgt. Diese werden vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen derzeit noch nicht in die Berechnung der Versorgungsgrade einbezogen, da die entsprechenden Vorgaben des Gemeinsamen Bundes - ausschusses zur Anrechnung noch ausstehen. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2014. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3344 Nachbesetzungsbedarf der Fachärzte bis 2020 (bei Fortschreibung des derzeitigen mittleren Abgangsalter von 62 Jahren): 3 Nachbesetzungsbedarf Absolut Prozentual Kreisfreie Stadt Kaiserslautern 86 46 Kreis Kaiserslautern 26 35 Kreisregion insgesamt 112 43 Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2014. Zu 5: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte . Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst auch die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, den sogenannten Bereitschaftsdienst. Dessen ungeachtet hat die Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung für die rheinland-pfälzische Landesregierung höchste Priorität. Deshalb hat die Landesregierung frühzeitig reagiert und sich mit ihren Partnern bereits im Jahr 2007 auf einen Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung verständigt. Dieser Masterplan wurde im Jahr 2011 durch weitere Maßnahmen ergänzt. Kernstück ist ein Förderprogramm für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen. Dieses Förderprogramm wurde Anfang 2014 weiterentwickelt. Neu ist, dass seit 1. Januar 2014 auch Fachärzte, die nach der Bedarfsplanung der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet wurden, in nicht mehr so gut versorgten Planungsregionen vom Förderprogramm profitieren können. Derzeit ist die Region Kaiserslautern jedoch noch gut versorgt. Alexander Schweitzer Staatsminister