Drucksache 16/3347 27. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Aktion Blau Plus Die Kleine Anfrage 2148 vom 4. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2011 wurde die erfolgreiche „Aktion Blau“ um verschiedene „Plus“-Punkte erweitert. Im Rahmen der nun erweiterten „Aktion Blau Plus“ bezuschusst die Landesregierung Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und zum Abbau von Barrieren für die Fischwanderung. Diese Verbesserungen zur Durchgängigkeit in den Gewässern ist ein wichtiger Beitrag zur Biodiversitätstrategie. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der „Aktion Blau Plus“? 2. Welche Maßnahmen wurden seit der Einführung im Rahmen der Aktion Blau Plus bisher durchgeführt und welche sind derzeit in Planung? 3. Wie hoch waren die Investitionen vom Land bezogen auf die Einzelmaßnahmen? 4. Welche Gesamtinvestitionen wurden für die jeweiligen Einzelmaßnahmen bereitgestellt? 5. Wie ist die Akzeptanz bei den Kommunen und in der Bevölkerung? 6. Welche Rolle spielt das Wasserentnahmeentgelt für die Finanzierung der „Aktion Blau Plus“? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 25. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ziel der Fortentwicklung der erfolgreichen „Aktion Blau“ zur „Aktion Blau Plus“ ist es, die Akzeptanz für Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Gewässerökologie zu steigern und damit die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Ziele der EGWasserrahmenrichtlinie zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Partizipation von Behörden, Institutionen und Bürgern war ein Merkmal schon der Aktion Blau, durch die in den vergangenen Jahren über 200 Mio. € in den Gewässerschutz investiert und u. a. rund 1 200 Gewässerrückbauprojekte an 800 km Gewässern geplant oder umgesetzt werden konnten. Nunmehr sollen die wasserwirtschaftlich notwendigen Maßnahmen an und in den Gewässern mit den Zielvorstellungen der kommunalen Entwicklung, des Naturschutzes , des Denkmalschutzes, der Landwirtschaft und der Umweltbildung vernetzt und die Menschen vor Ort verstärkt in die Planungen und die Umsetzung eingebunden werden. Auch wenn dieses Prinzip nicht in jedem Projekt möglich und erforderlich ist, so zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass der intensive Austausch und die Kommunikation in der Regel die Akzeptanz und die Projektumsetzung befördert hat. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Bemerkenswerter Weise konnten in vielen Veranstaltungen und Besprechungen nicht nur die Vorteile einer Gewässerentwicklungsmaßnahme für die kommunale Entwicklung vermittelt werden. Es wurde häufig auch darüber diskutiert, wie eine Stadt- und Landschaftsentwicklung durch Initiierung einer Aktion Blau Plus-Maßnahme in Gang gesetzt und aufgewertet werden kann. Viele Gewässerentwicklungsmaßnahmen in der Nationalparkregion sind so aus den Gesprächen mit kommunalen Vertretern zur nachhaltigen Entwicklung der Region entwickelt worden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. März 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 bis 4: Hierzu wird auf die beiliegenden Tabellen verwiesen. Zu Frage 5: Die Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Kommunen für die Aktion Blau Plus ist fast ausnahmelos hoch. Beispielhaft sei hier auf die Offenlegung der Isenach in Bad Dürkheim verwiesen. 18 Vereine, drei Schulklassen und rund 300 Bürger haben bei der Renaturierung im Kurpark der Stadt selbst Hand angelegt. Über 100 000 € wurden für das bis dato größte Projekt der Aktion Blau Plus gespendet. Zu Frage 6: Das Wasserentnahmeentgelt ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Finanzierung der Maßnahmen der Aktion Blau Plus. Auch das neue Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“, das durch die Förderung von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und der Landwirtschaft, einem neuen Beratungszentrum Gewässerschutz und den Einsatz gewässerschonender Agrarumweltmaßnahmen zur Reduktion diffuser Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in Grund- und Oberflächengewässer führen soll, ist durch die Einführung des Wasserentnahmeentgelts ermöglicht worden. Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 3 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 5 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 7 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 9 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 11 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 13 Drucksache 16/3347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3347 15