Drucksache 16/3357 06. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bundesstraße B 8/Umgehung Hennef-Uckerath (Rhein-Sieg-Kreis)/Meldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 Die Kleine Anfrage 2166 vom 11. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Anders als lange Zeit erwartet, schenkt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einer Umgehung von Hennef-Uckerath im RheinSieg -Kreis keine Berücksichtigung mehr für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, obwohl diese Umgehung bisher mit vordringlichem Bedarf behandelt und schon viele (Steuer-)Gelder für Planungen sowie Gutachten eingesetzt wurden. Zudem gibt es vor Ort Bürgerinitiativen, die vehement für eine Umgehung kämpfen. Für tausende von Berufspendlern, Handwerkern und Dienstleistern aus den angrenzenden Landkreisen Altenkirchen und Westerwald ist die B 8 die Hauptverkehrsachse, um den Großraum Köln-Bonn zu erreichen. Die B 8 gilt somit als Lebensader für den Wirtschaftsraum Sieg-Westerwald. Nicht zuletzt, weil die Autobahn A 4 zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen nicht ausgebaut wird, nimmt hier – wie auch auf der B 414 – der Fern- und Güterverkehr zu. Die heutige Infrastruktur ist mit ihren vielen Ortsdurchfahrten allerdings nicht für solche Verkehrsströme ausgelegt. Auf rheinland-pfälzischer Seite sind zwischenzeitlich immerhin Ausbaumaßnahmen für die B 8 im Bereich von Hasselbach, Kircheib, Weyerbusch und Helmenzen geplant. Eine Entlastung für die Vielzahl der genannten Pendler werden diese Maßnahmen aber erst in vollem Umfang bringen, wenn auch am derzeitigen Nadelöhr Hennef-Uckerath der Verkehr flüssiger läuft (vgl. General-Anzeiger, 18. November 2013: „Im Westerwald wird die B 8 zur Schnellstrecke“). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Weise hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung bei der Anmeldung von Projekten für den Bundesverkehrs- wegeplan 2015 mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalens dahingehend abgestimmt, dass die Maßnahmen an der Bundesstraße B 8 in beiden Bundesländern harmonisiert und in absehbarer Zeit zu einem Erfolg gebracht werden können? 2. Gibt es insbesondere mit Blick auf die Problematik Hennef-Uckerath aktuelle oder geplante konkrete Initiativen der rheinlandpfälzischen Landesregierung, um die NRW-Landesregierung zu einer Revision ihrer derzeitigen Haltung zu bewegen? 3. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die Beweggründe und Entscheidungen in NRW vor, die Umgehung Hennef -Uckerath entgegen der ursprünglichen Planung und trotz vorliegender Gutachten über die geeignete Trassenführung – womit ökologische Gründe auszuschließen sind – nicht für BVWP zu berücksichtigen? 4. Bis wann hält die Landesregierung bei einer weiteren Ablehnung der Umgehung Hennef Uckerath auf NRW-Seite eine Beseitigung des genannten Nadelöhrs im Sinne der rheinland-pfälzischen Pendler – und auch der Bevölkerung vor Ort – für realistisch? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Die Landesregierungen sind im Rahmen ihrer Eigenschaft als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen für die Anmeldung von Maßnahmen in den jeweiligen Ländern zuständig. Eine Abstimmung zwischen zwei Ländern hinsichtlich der Anmeldung von Maßnahmen ist von Seiten des Bundes dann vorgesehen, wenn das Vorhaben unmittelbar länderübergreifend, wie z. B. bei Rheinbrücken , ist und beide Länder Anteile daran haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3357 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Rahmen des von Rheinland-Pfalz verfolgten Ausbaukonzepts für den Streckenzug B 8/B 414 wurde als Grundlage für die angestrebten Verbesserungen eine großräumige Verkehrsuntersuchung erstellt, die in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass insbesondere durch die Realisierung der geplanten Ortsumgehungen ein großes Entlastungspotenzial für die am Streckenzug gelegenen Gemeinden gegeben ist und diese insofern aus verkehrlicher Sicht realisiert werden sollten. Dabei entscheidet aber letztlich jedes Land über die Priorisierung und Anmeldungen von Vorhaben für den Bundesverkehrswegeplan eigenverantwortlich. Mit Schreiben vom 5. Februar 2014 hat mir der nordrhein-westfälische Verkehrsminister mitgeteilt, dass die Ortsumgehung Uckerath im Zuge der B 8 als Ergebnis der allgemeinen fachlichen und politischen Diskussion nicht in den Vorschlag des Landes zur Bundes verkehrswegeplan-Anmeldung aufgenommen werden konnte. Zu Frage 2: Nachdem die Landesregierung Kenntnis davon hatte, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Ortsumgehung Uckerath 2011 in der Priorisierungsliste Nordrhein-Westfalen der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes als nachrangig eingestuft hat, hat das rheinlandpfälzische Verkehrsministerium mehrfach auf die länderübergreifende Bedeutung der Ortsumgehung Uckerath für den Streckenzug B 8/B 414 hingewiesen. Noch vor Kurzem wurde Nordrhein-Westfalen gebeten, eine ergänzende Nachmeldung der Maßnahme vorzunehmen. Zu Frage 4: Bei dem dargestellten Sachstand kann keine Aussage hinsichtlich eines Zeithorizonts für eine Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich von Hennef/Uckerath getroffen werden. Roger Lewentz Staatsminister