Drucksache 16/3363 07. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund und Günther Ramsauer (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen Die Kleine Anfrage 2184 vom 20. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Zahlen über die Fälle von Selbstanzeigen in Steuerstrafsachen in Rhein land-Pfalz liegen der Landesregierung vor? 2. Sollten nach Auffassung der Landesregierung die Bedingungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden und wenn ja, wie sollte dies geschehen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Akzeptanz der strafbefreienden Selbstanzeige in der Gesellschaft? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2014 wie folgt beantwortet : Zu 1.: Im vergangenen Jahr erreichten die eingehenden Selbstanzeigen Rekordzahlen. Insgesamt 3 241 Selbstanzeigen sind in Rheinland-Pfalz eingegangen, davon 2 409 vorwiegend aus dem Bereich ausländischer Kapitaleinkünfte. Im Januar dieses Jahres sind bereits wieder 680 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen, davon 465 betreffend ausländischer Kapitaleinkünfte. Die rasante Entwicklung, die wir gegenwärtig haben, verdeutlicht ein Vergleich mit den Werten aus 2012. Hier waren es insgesamt 1 359 Selbstanzeigen, davon aus dem Bereich ausländischer Kapitaleinkünfte 730. Zu 2.: Die aktuelle Entwicklung der eingegangenen Selbstanzeigen zeigt, dass viele Steuerhinterzieher nur unter Ermittlungsdruck die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit suchen. Nur in seltenen Fällen erfolgt eine Selbstanzeige aus eigenem Antrieb. Mit der wirksamen Selbstanzeige wird der Steuerhinterzieher grundsätzlich mit dem von Anfang an Steuerehrlichen gleichgestellt. Bei größeren Hinterziehungsfällen wird zudem ein fünfprozentiger Zuschlag erhoben. Unter dem Eindruck von einschlägigen Pressemeldungen wurde in letzter Zeit die Frage gestellt, ob die geltende Selbstanzeigenregelung noch zeitgemäß ist. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben daher am 24. Mai 2013 beschlossen, eine länderoffene auf politischer Ebene tagende Arbeitsgruppe mit der Aufgabe einzusetzen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§§ 371, 398 a AO) zu evaluieren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3363 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe am 2. Juli 2013 wurde deutlich, dass zwischen den Ländern eine große Bandbreite von möglichen Lösungen zur Fortentwicklung der Selbstanzeige bzw. im Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen besteht. Die Vorschläge reichen von der vollständigen Abschaffung der §§ 371, 398 a AO bis zur Beibehaltung der geltenden Rechtslage . Aus diesem Grund wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Fachebene eingesetzt, die denkbare praxisgerechte Handlungsoptionen aufgearbeitet hat. Nach dem bestehenden Zeitplan wird die auf politischer Ebene tagende Arbeitsgruppe in Kürze erneut zusammentreten und auf der Grundlage des Berichts der Facharbeitsgruppe konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen und gegebenenfalls die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen entwickeln. Diesen anstehenden Beratungen kann nicht vorgegriffen werden. Zu 3.: Erhebungen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Dr. Carsten Kühl Staatsminister