Drucksache 16/3364 07. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Radikalisierung von Islamisten Die Kleine Anfrage 2162 vom 11. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Der schleswig-holsteinische Innenminister hat vor einer zunehmenden Radikalisierung in der salafistischen Szene gewarnt. Nach Informationen des dortigen Verfassungsschutzes hätten im vergangenen Jahr 13 Personen das Land in Richtung Syrien verlassen, um vermutlich dort am Bürgerkrieg teilzunehmen. In Hessen sollen es 23 Syrien-Ausreisende sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es vergleichbare Erkenntnisse auch für Rheinland-Pfalz? 2. Aus welchen Quellen werden solche Erkenntnisse gewonnen? 3. Kann die Ausreise bei entsprechenden Hinweisen unterbunden werden? 4. Gib es gegebenenfalls auch Hinweise auf Rückkehrer oder zu Tode gekommene Personen? 5. Welche Überlegungen zur Prävention gibt es? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: Den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen im Sinne der Anfrage keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 2: Erkenntnisse werden vorrangig aus der Internetauswertung, aus strafrechtlichen und gefahrenabwehrrechtlichen Ermittlungen sowie durch Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen. Zu Frage 3: Voraussetzung für ausreiseverhindernde Maßnahmen sind Hinweise darauf, dass der Betroffene die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so kann den betroffenen Personen durch die zuständigen Ordnungsbehörden der Reisepass versagt, entzogen oder dieser hinsichtlich des Geltungsbereichs oder der Gültigkeitsdauer beschränkt werden. Ebenso kann der Personalausweis hinsichtlich der Berechtigung zum Verlassen des Bundesgebiets beschränkt werden. Durch Passentzug oder Beschränkung der Gültigkeit des Passes oder Personalausweises kann die Ausreise ins Ausland untersagt werden (s. u. a. § 7 bis 10 PassG und § 6 Abs. 7 PAuswG). Passentzug und Gültigkeitsbeschränkungen der Pass- und Ausweispapiere kommen nur bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Betracht. Ein Ausreiseverbot für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann unter den o. g. Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes erlassen werden (§ 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Der Passentzug oder Gültigkeitsbeschränkungen sind jedoch kein Garant für eine dauerhafte Verhinderung der Ausreise, da die Maßnahmen zum Beispiel nur zeitlich begrenzt gültig sind oder die Ausreisen häufig über Transitländer erfolgen, für die lediglich ein Personalausweis zur Einreise erforderlich ist. Dieser kann, wie oben ausgeführt, nicht entzogen, sondern lediglich hinsichtlich der Berechtigung zum Verlassen des Bundesgebiets beschränkt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3364 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden verfolgen bereits seit mehreren Jahren die Strategie, durch Aufklärung und Sensibilisierung eine Früherkennung von Radikalisierungserscheinungen zu ermöglichen. Dies wird durch die Bereitstellung und Nutzung entsprechenden Informationsmaterials unterstützt. Darüber hinaus befassen sich die Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen im Bereich des gewaltbereiten Islamismus. Zuletzt hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2013 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, in der die Radikalisierungshintergründe und -verläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten erhoben und analysiert werden sollen. Beim Verfassungsschutz existiert die Telefon-Hotline „Gemeinsam gegen den Terror“. Unter ihr können Hinweise auf sicherheitsgefährdende Aktivitäten gemeldet werden. Roger Lewentz Staatsminister