Drucksache 16/3365 07. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bau einer forensischen Klinik zum Maßregelvollzug an der Landesgrenze Die Kleine Anfrage 2164 vom 11. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Wahlkreis wurde durch die „Fledermauskundliche Untersuchung im Zuge der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Prüfung im ehem. Munitionsdepot Reichshof“ bekannt, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die forensische Klinik laut Skizze zum Teil auf rheinland-pfälzischem Gebiet geplant hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Weise wurde die Planung mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung bzw. rheinland-pfälzischen Behörden abge- sprochen, bzw. welche rheinland-pfälzischen Stellen wurden beteiligt? 2. Wie bewertet die rheinland-pfälzische Landesregierung die Belange des Naturschutzes und die Beeinträchtigungen des Vogel- schutzgebietes auf rheinland-pfälzischer Seite durch den Großbau? 3. Welche Kontakte oder Beteiligungsprozesse gab es seit dem November 2012 zwischen den beiden Landesregierungen bzw. Genehmigungsbehörden in Bezug auf den Bau der Klinik? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 3.: Bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach betr. Bau einer forensischen Klinik zum Maßregelvollzug in Grenznähe zur Gemeinde Friesenhagen (Drucksache 16/1826) wurde darauf hingewiesen , dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unmittelbar nachdem das nordrhein-westfälische Kabinett die Vorlage beschlossen hatte, vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium am 23. Oktober 2012 telefonisch darüber informiert wurde, dass beabsichtigt ist, eine forensische Klinik in Reichshof-Eckenhagen (Nordrhein-Westfalen) mit 150 Plätzen zu errichten. Da ein etwaiger Klinikneubau ausschließlich auf nordrhein-westfälischem Gebiet liegen würde, bestand bislang kein Anlass für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, rheinland-pfälzische Behörden förmlich zu beteiligen beziehungsweise Absprachen zu treffen. Im Rahmen der Prüfung des ehemaligen, direkt an Rheinland-Pfalz grenzenden Munitionsdepots in Reichshof als möglichen Standort für eine forensische Klinik hat der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen ein Gutachten zu dem dort vermuteten Fledermausvorkommen in Auftrag gegeben. Die von dem Gutachter erstellte fledermauskundliche Untersuchung ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NordrheinWestfalen veröffentlicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3365 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auf Seite 4 der Untersuchung ist ein „unverbindlicher Planungsentwurf“ abgebildet, der lediglich beispielhaft die Lage und Größenordnung der Klinikgebäude sowie deren Abstände zu den Laubwaldbeständen darstellen soll. Die Abbildung erweckt den Eindruck, ein Teil der Klinik könnte auf rheinland-pfälzischem Gebiet errichtet werden. Dies ist nicht geplant. Ein Klinikneubau würde ausschließlich auf nordrhein-westfälischem Gebiet entstehen. Zu 2.: Eine Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Altenkirchen hat ergeben, dass diese bisher noch nicht an dem Verfahren zum Bau einer forensischen Klinik im ehemaligen Munitionsdepot Reichshof beteiligt worden ist. Bewertungen der Belange des Naturschutzes und von Beeinträchtigungen des Vogelschutzes auf rheinland-pfälzischer Seite sind deshalb zurzeit nicht möglich. Alexander Schweitzer Staatsminister