Drucksache 16/3367 07. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten US-Hospital – Aktueller Sachstand Die Kleine Anfrage 2168 vom 12. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Vor wenigen Tagen wurden im Rahmen des Verfahrens für eine Errichtung eines US-Hospitals in der Verbandsgemeinde Weilerbach die fachlichen Stellungnahmen bzgl. der Naturschutz- und Umweltaspekte von der SGD Süd als obere Naturschutz-, Wasser- und Immissionsschutzbehörde abgegeben sowie mit der Rodung der Waldflächen für die Baumaßnahmen begonnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden im Rahmen des Verfahrens zur Umweltverträglichkeit Standortalternativen geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche Gründe haben gegen eine Modernisierung des bestehenden US-Hospitals auf dem Kirchberg bei Landstuhl gesprochen? 3. In welcher Form wurden im Rahmen des Verfahrens die Umweltverbände beteiligt? 4. Hat die Verfahrensbeteiligung der Umweltverbände zu einer Verbesserung der naturschutzfachlichen sowie umweltrelevanten Belange geführt? Wenn ja, in welcher Hinsicht? 5. Welche wesentlichen Belange im Hinblick auf Naturschutz, Artenschutz sowie Grundwasserschutz wurden berücksichtigt? 6. In welcher Form werden die naturschutzfachlichen vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt, dokumentiert und für die Naturschutzverbände nachvollziehbar in ihrer Wirksamkeit (Monitoring) kontrolliert? 7. Wer übernimmt die Kosten für die verkehrstechnische Anbindung des neuen US-Hospitals an das bestehende Straßennetz? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 6. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für den Standort des US-Hospitals ist eine Alternativenprüfung vorgenommen worden. In dieser Alternativenprüfung ist sowohl untersucht worden, ob es alternative Standorte für das Klinikum gibt, als auch, ob es am Standort WSA Weilerbach (Weilerbach Storage Area) einen optimierten Standort gibt, der zu einer geringeren Beeinträchtigung von betroffenen Schutzgütern führt. Folgende Standorte sind als Alternativen für die Realisierung des US-Hospitals Weilerbach untersucht worden: – Umbau des bestehenden Klinikstandortes Landstuhl (LRMC), – verschiedene Bereiche auf der Ramstein Air Base (RAB) und – Flächen im Bereich der östlich an die WSA angrenzenden ROB Ost. Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie im Einzelnen dargestellt, ist auch auf dem Gelände der WSA ein Verfahren zur Standortoptimierung durchgeführt worden. Die Prüfungen haben ergeben, dass der jetzt gefundene Standort der optimale Standort ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3367 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz als zuständige Fachaufsicht hat mitgeteilt, dass das bestehende Landstuhl-Hospital in den 50er Jahren entsprechend dem damaligen Stand der Medizintechnik errichtet wurde. Das Hospital sei in vielen Bereichen marode, speziell bezogen auf die komplexen Ver- und Entsorgungsleitungen. Hier sind partielle Reparaturen nicht mehr möglich, da gesamte Versorgungsnetze außer Betrieb genommen werden müssten. Auf dem Grundriss eines 50er JahreHospitals sei die Funktionalität eines hochmodernen Hospitals auf heutigem Standard nicht zu realisieren. Zu Frage 3: Am 3. Juni 2013 fand ein UVP-Scopingtermin, auch unter Beteiligung der in Rheinland-Pfalz anerkannten Naturschutzverbände, statt. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte im Bundesanzeiger, im Staatsanzeiger und in den regionalen Tageszeitungen . Der Antrag und die Unterlagen, insbesondere die Umweltverträglichkeitsstudie, lagen in der Zeit vom 29. Oktober bis 28. November 2013 an den bekanntgegebenen Orten aus. Die betroffene Öffentlichkeit, unter anderem die anerkannten Naturschutzverbände , hatte Gelegenheit, bis zum 12. Dezember 2013 Einwendungen gegen das Vorhaben vorzutragen. Dabei haben NABU und BUND umfängliche Stellungnahmen abgegeben. Am 8. und 9. Januar 2014 fand bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ein Erörterungstermin statt. Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erteilung von Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für die Arten Bechsteinfledermaus, Wildkatze, Mauereidechse, Zauneidechse und Kreuzkröte wurde den in Rheinland-Pfalz anerkannten Naturschutzverbänden zusätzlich die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt. Zu Frage 4: Im Artenschutz konnten insbesondere durch die Zulieferung von Daten bisherige Erkenntnisse bestätigt und ergänzt werden. Dadurch konnten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbessert sowie die zu treffende Entscheidung bei den naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen abgesichert werden. Zu Frage 5: Bezüglich des Arten- und Naturschutzes wurden alle nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes einschlägigen Bestimmungen zur Eingriffsregelung, zu gesetzlich geschützten Biotopen, zum besonderen Artenschutz sowie zum NATURA-2000 Gebietsschutz bei dem Vorhaben vollumfänglich berücksichtigt. Die zuständigen Behörden haben sich mit den vorgetragenen Einwendungen u. a. von BUND und NABU im Einzelnen auseinandergesetzt . Dabei konnten Einwendungen zum Teil widerlegt werden, andere Einwendungen haben im Ergebnis Eingang in die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides gefunden. Beispiel Wildkatze: Nach Auffassung der Verbände sei der verbleibende Wanderkorridor nicht ausreichend breit bzw. werde durch Zerschneidungen durch die geplante Nutzung des Gebäudes „630“ und des LBB-Gebäudes sowie Besucherverkehr gestört. Mittlerweile wurde von Seiten des Vorhabenträgers von der Nutzung der betroffenen Gebäude vorerst Abstand genommen (bzw. beantragt , die Anträge ruhen zu lassen), Verminderungsmaßnahmen zur Störungsfreiheit des Korridors wurden in den Nebenbestimmungen (z. B. 6 b und c) festgesetzt. Eine Überwachung im Rahmen des angeordneten Monitorings soll helfen, diese Maßnahmen zu gewährleisten. Im Ergebnis konnte für alle betroffenen Arten festgestellt werden, dass es infolge der Maßnahme zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen dieser besonders geschützten Arten im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG kommt. Im Hinblick auf den Grundwasserschutz wurde berücksichtigt, dass sich der Standort im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen (Schutzzone III) befindet. Die fachtechnischen Kenntnisse zum Einzugsgebiet sowie zum Schutzzonencharakter beruhen auf einschlägigen hydrogeologischen Untersuchungen nach DVGW Regelwerk, die von Seiten der betroffenen Versorgungsunternehmen unabhängig vom aktuellen Vorhaben erstellt wurden. Auf diesen Kenntnissen aufbauend erfolgten daher im Rahmen einer differenzierten Einzelfallprüfung für den beabsichtigten Standort konkrete hydrogeologische Untersuchungen zur Ermittlung des von dem Vorhaben ausgehenden Gefahrenpotenzials. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3367 Die Untersuchungsergebnisse wurden fachtechnisch geprüft im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Standortes mit den Schutzzielen des Trinkwassereinzugsgebietes. Bei der Beurteilung waren die betroffenen Versorgungsunternehmen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden. In diesem Zusammenhang sind auch die sich aus der konkreten Einzelfallprüfung ergebenden materiellen Anforderungen an das Vorhaben definiert worden. Zu Frage 6: Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch Maßnahmen auf gesicherten Flächen durch die Beauftragung von forstlichen Einrichtungen oder Firmen. Die ökologische Umweltbaubegleitung ist von dem ausführenden Büro und dem Landesbetrieb Liegenschaftsund Baubetreuung zu dokumentieren. Die Erfolge der durchgeführten Maßnahmen, insbesondere der artenschutzrechtlichen, sind durch ein Monitoring regelmäßig zu überprüfen, ggf. muss durch ergänzende Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Monitoring erfolgt artspezifisch, hierzu sind Konzepte erarbeitet und in der Abstimmung. Von der Umweltbaubegleitung sowie für das Monitoring werden regelmäßig Protokolle angefertigt und der oberen Naturschutzbehörde und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Zentrale, Sparte Bundesforst zur Prüfung vorgelegt. Zu Frage 7: Laut Mitteilung der Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz werden die Kosten für die verkehrstechnische Anbindung des neuen US-Hospitals an das bestehende Straßennetz von den Gaststreitkräften getragen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 3