Drucksache 16/3368 07. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ärztliche Versorgung in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2172 vom 13. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Eine gute, umfassende medizinische Versorgung ist flächendeckend und wohnortnah besonders wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt ihr unter den künftigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haus- und Fachärzte gibt es in Stadt und Kreis Neuwied (bitte nach Standort und Facharzt beantworten)? 2. Wie haben sich die Zahlen der niedergelassenen Hausärzte und ambulanten Fachärzte in Stadt und Kreis Neuwied in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Standort und Facharzt beantworten)? 3. Wie viele Hausarztpraxen in Stadt und Kreis Neuwied sind nicht besetzt? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung um die ärztliche Versorgung in Stadt und Kreis Neuwied zu erhalten? 5. Wie viele medizinische Versorgungszentren gibt es in Stadt und Kreis Neuwied? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anzahl der Haus- und Fachärzte in Stadt und Kreis Neuwied kann der Anlage 1 entnommen werden. Zu 2.: Eine nach einzelnen Praxisstandorten aufgeschlüsselte Auswertung war der Kassenärztlichen Vereinigung in der vorgegebenen Zeit nicht möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Auswertung daher nur fachgruppenbezogen vorgenommen. Die Zahlen können der Anlage 2 entnommen werden. Zu 3.: Nach den Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom November 2013 liegt der hausärztliche Versorgungsgrad im Mittelbereich Neuwied bei 108,59 Prozent. Bis zum Erreichen der Zulassungssperre wegen Überversorgung sind noch 1,5 Niederlassungen möglich. Im Mittelbereich Linz liegt der hausärztliche Versorgungsgrad bei 101,15 Prozent. Hier sind noch drei Niederlassungen bis zum Erreichen der Zulassungssperre wegen Überversorgung möglich. Zu 4.: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Dessen ungeachtet hat die Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung für die rheinland-pfälzische Landesregierung höchste Priorität. Deshalb hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz frühzeitig reagiert und gemeinsam mit ihren Partnern bereits im Jahr 2007 einen Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung aufgestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3368 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Jahr 2011 wurde der Masterplan durch weitere Maßnahmen ergänzt. Kernstück ist ein Förderprogramm für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen. Dieses Förderprogramm wurde im Jahr 2012 auch von im Landkreis Neuwied niedergelassenen Hausärzten für Maßnahmen in den Ortsgemeinden Großmaischeid und Raubach in Anspruch genommen. Aktuell kann in folgenden Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied von Hausärztinnen und Hausärzten eine Zuwendung im Sinne der Förderrichtlinie vertragsärztliche Versorgung beantragt werden: Verbandsgemeinde Asbach, Verbandsgemeinde Puderbach, Verbandsgemeinde Rengsdorf und Verbandsgemeinde Waldbreitbach. Nähere Informationen zur Richtlinie und den aktuellen Förderregionen sind im Internet unter http://hausarzt.rlp.de/foerderrichtlinie/ veröffentlicht. Das Förderprogramm wurde Anfang des Jahres 2014 weiterentwickelt. Neu ist, dass seit 1. Januar 2014 auch Fachärztinnen und Fachärzte, die nach der Bedarfsplanung der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet wurden, in nicht mehr so gut versorgten Planungsregionen vom Förderprogramm profitieren können. Derzeit sind Stadt und Kreis Neuwied jedoch gut versorgt. Es bestehen für alle Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung Zulassungssperren wegen Überversorgung. Ärztinnen und Ärzte können sich nur niederlassen, wenn sie eine bestehende Praxis übernehmen. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es in der Stadt Neuwied derzeit drei medizinische Versorgungszentren und im Kreis Neuwied keine medizinische Versorgungszentren. Alexander Schweitzer Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3368 3 Fachgruppe Kopfzahl Versorgungsaufträge Neuwied, Stadt restlicher Kreis Neuwied Neuwied, Stadt restlicher Kreis Neuwied Anästhesisten 3 2 2 2 Augenärzte 7 5 6 4 Chirurgen 2 3 2 3 Fachinternisten 16 3 11,5 3 Frauenärzte 11 5 11 5 Hausärzte 50 66 45,1 66 Hautärzte 5 5 HNO-Ärzte 3 3 3 3 Kinder- und Jugendpsychiater 1 0,5 Kinderärzte 9 5 8 5 Laborärzte 4 2,75 Nervenärzte 7 3 6,3 2,3 Nuklearmediziner 1 1 1 1 Orthopäden 10 1 7 1 Physikal-Rehabil 1 1 0,5 1 Psychotherapeuten 14 16 14,1 14,7 Radiologen 4 4 Strahlentherapeuten 3 3 Urologen 5 3 3 2 sonstige 1 1 Anlage 1 Drucksache 16/3368 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2 Fachgruppe Entwicklung Kopfzahl Versorgungsaufträge Neuwied, Stadt restlicher Kreis Neuwied Neuwied, Stadt restlicher Kreis Neuwied Anästhesisten 1 0 0 0 Augenärzte 0 1 – 1 1 Chirurgen 0 0 0 0 Fachinternisten 4 0 1,5 0 Frauenärzte 1 1 1 1 Hausärzte 3 – 6 – 0,9 – 6 Hautärzte 0 0 0 0 HNO-Ärzte 0 0 0 0 Kinder- und Jugendpsychiater 1 0 0,5 0 Kinderärzte 1 0 1 0 Laborärzte 1 0 0,75 0 Nervenärzte 0 0 – 0,7 – 0,7 Nuklearmediziner 1 1 1 1 Orthopäden 1 0 0 0 Physikal-Rehabil 1 – 1 0,5 – 1 Psychotherapeuten 2 5 2,1 3,7 Radiologen 0 0 0 0 Strahlentherapeuten 1 0 1 0 Urologen 2 0 0 0 sonstige – 1 0 – 1 0