Drucksache 16/3374 12. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t der Staatskanzlei Recherche-Allianz Die Kleine Anfrage 2174 vom 17. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge sind WDR und NDR eine „Recherche-Allianz“ mit der „Süddeutschen Zeitung“ eingegangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen privaten Zeitungsverlagen und beitragsfinanzierten öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten in solchen „Recherche-Allianzen“ bzw. „Informationspools“? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage sind ARD-Anstalten ermächtigt, solche Vereinbarungen einzugehen? 3. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass über solche „Recherche-Allianzen“ bzw. „Informa- tionspools“ private Zeitungsverlage mit Rundfunkbeiträgen subventioniert werden? 4. Reichen nach Auffassung der Landesregierung die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bestehenden rechtlichen Regelun- gen aus, um eine eventuell missbräuchliche Nutzung von Rundfunkbeiträgen in solchen Formen der Zusammenarbeit zu verhindern ? Die Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Auskunft des Norddeutschen Rundfunks (NDR) ist die Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht neu; sie bewährt sich seit mehreren Jahren und fin det allgemein Anerkennung. Gerade in den vergangenen Monaten haben die gemein samen Recherchen von NDR und SZ immer wieder bundesweite Beachtung gefun den, unter anderem mit den jüngsten Offshore-LeaksVeröffentlichungen zu den lu krativen Auslandsgeschäften der chinesischen Führung und ihrer Verwandten, zum ersten Besuch deutscher Journalisten beim NSA-Whistleblower Edward Snowden oder zu dem gemeinsamen Rechercheprojekt „Der geheime Krieg“. Die Zeitschrift Medium Magazin hat die investigativen Teams von SZ, NDR Fernsehen und NDR Info für ihre Rechercheerfolge mit dem Preis „Redaktion des Jahres 2013“ ausgezeichnet. Infopools sind daher zu befürworten, da sie die Qualität der Infos in Presse und Rundfunk steigern. Zu Frage 2 Für diese Art der Zusammenarbeit bedarf es keiner gesonderten Rechtsgrundlage. Sie ist vom Programmauftrag des NDR mit umfasst. Denn nach Darstellung des Senders steht im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit des Recherchepools das Bestreben, den Qualitätsjournalismus durch Vernetzung bei be deutenden Recherchen zu stärken. Alle Seiten profitieren, wenn eine Vernetzung Er gebnisse ermöglicht, die man allein so nicht erzielt hätte. Eine förmliche Vereinbarung über die Kooperation haben NDR, Westdeutscher Rundfunk (WDR) und SZ nicht geschlossen und sie haben dies auch nicht vor. Vielmehr ist es ein themenbezogener Zusammenschluss investigativer Redaktionen des NDR, des WDR und der SZ. Sie stellen auch „projektbezogen“ die Mitarbeiter. Jeder Partner kommt für seine eigenen Kosten auf, es gibt keinen gemeinsamen Etat. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3374 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Redaktionen im NDR einschließlich der dort angesiedelten ARD-Tagesschau sind unabhängig. Dies gilt ebenso für die Partner der Kooperation. Die Ver antwortung für Veröffentlichungen bleibt dem jeweiligen Medienpartner überlassen. Unter den Partnern gibt es keine Weisungsbefugnis. Es geht nicht darum, sich gegen seitig zu bewerben, es geht um noch besseren Journalismus. Zu Frage 3: Wie der NDR mitteilt, wird die erfolgreiche Kooperation nun auf breiterer Basis fortge setzt. Der WDR ist im Februar 2014 in den Verbund eingetreten. Und unter der Lei tung von Georg Mascolo, dem früheren Spiegel-Chefredakteur, soll die bestehende Kooperation verschiedener Qualitätsmedien weiter ausgebaut und es sollen fallweise Kräfte gebündelt werden. Darüber hinaus gibt es aber längst Kooperationen des NDR auch mit anderen Zeitungen, kürzlich etwa in „Panorama“ mit dem Handelsblatt und der Frankfurter Rundschau, oder etwa mit Spiegel TV, wo in zwei Kanälen Reportagen („45 Minuten“) und Reisedokumentationen („Weltreisen“) des NDR Fernsehens zu sehen sind. Ein Beispiel für eine Zusammenarbeit in kleinerem Umfang ist die „Tages schau in 100 Sekunden“, die in das Online-Angebot faz.net eingebunden ist. Drei der Hörfunkprogramme des NDR arbeiten mit der „Zeit“ zusammen, z. B. NDR 2 bei dem Wissensformat „Stimmts?“. Der NDR ist grundsätzlich offen für Kooperationen und wählt dabei keine „Exklusivpartner“. Dabei fließen den Partnern, insbesondere auch der Süddeutschen Zeitung keine Gelder von NDR und/oder WDR zu. Mit dem NDR hat Georg Mascolo einen Vertrag für die Aufgaben, die er in diesem Haus erfüllt. Die Zusammenarbeit mit dem WDR haben beide Sender untereinander geregelt. Die Verantwortung für Veröf fentlichungen bleibt bei dem jeweiligen Medium. Unter den Partnern gibt es keine Weisungsbefugnis. Zu Frage 4: Es ist davon auszugehen, dass das Thema Rechercheverbund auch in den Gremien des NDR behandelt wird. Blieben Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit, könnte die dortige Rechtsaufsicht tätig werden. Es ist aber zurzeit nicht ersichtlich, dass es durch den Rechercheverbund zu einer missbräuchlichen Nutzung von Rundfunkbeiträgen kommt. Jacqueline Kraege Staatssekretärin