Drucksache 16/3375 12. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Umsetzung der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2176 vom 18. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind ab 2014 landesweit flächendeckend Bereitschaftsdienstzentralen vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Standorten gibt es Bereitschaftsdienstzentralen? 2. Wie ist die personelle Ausstattung der Bereitschaftsdienstzentralen im ärztlichen/nichtärztlichen Bereich geregelt? 3. Wie groß ist in den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen die maximale Straßenentfernung in Wegestrecke bzw. Wegezeit zur Bereitschaftsdienstzentrale? 4. Für wie viele Menschen sind die jeweiligen Bereitschaftsdienstzentralen zuständig? 5. Welche durchschnittliche Wartezeit hält die Landesregierung bei Hausbesuchen für zumutbar? 6. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Rückmeldungen über die Praxistauglichkeit der Umsetzung der Bereit- schaftsdienstordnung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1., 3. und 4.: Die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit in der als Anlage beigefügten Tabelle 1 zusammengefasst . Zu 2.: Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung hat den Vorstand der Körperschaft in § 4 der Bereitschaftsdienstordnung ermächtigt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Bereitschaftsdienstes durch Richtlinien auszugestalten . § 3 Abs. 2 der Richtlinie des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Bereitschaftsdienstordnung regelt die personelle Besetzung der Bereitschaftsdienstzentralen. Die Bereitschaftsdienstzentralen werden dabei in drei Typklassen unterteilt , die personell wie folgt besetzt sind: Typ 1 1 Arzt Sitzdienst 1 Arzt Fahrdienst 1 qualifizierte Fachkraft (nichtärztlicher Mitarbeiter) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3375 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Typ 2 1 Arzt Sitzdienst 1 Arzt Fahrdienst 1 Arzt Springerdienst 1 qualifizierte Fachkraft (nichtärztlicher Mitarbeiter) Typ 3 1 Arzt Sitzdienst 1 Arzt Fahrdienst 1 Arzt Springerdienst 1,5 qualifizierte Fachkräfte (nichtärztliche Mitarbeiter) Die Einteilung in die unterschiedlichen Typklassen erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Größe des Bereitschaftsdienstbereichs und der zu versorgenden Bevölkerung. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung kann in begründeten Fällen entscheiden, dass sowohl von der Typisierung als auch von der erforderlichen Besetzung abgewichen werden kann. Für Bereitschaftsdienstzentralen, die neu gegründet oder erstmalig als Zentrale gemäß § 3 Abs. 1 der Bereitschaftsdienstordnung anerkannt werden, kann eine Übergangsfrist von zwei Quartalen vereinbart werden. Laut Richtlinie ist unter Haftungsgesichtspunkten zwingend erforderlich, dass jede Zentrale – unabhängig von der Typisierung – zu jeder Zeit, das heißt, auch wenn der Arzt gerade auf Hausbesuch ist, mit mindestens einem qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeiter besetzt ist. Zu 5.: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten bei lebensbedrohlichen Notfällen oder schweren Unfällen, bei denen sofortige Hilfe erforderlich ist, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes. Sie ist Aufgabe des Rettungsdienstes, der rund um die Uhr unter der Telefonnummer 112 erreichbar ist. Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst stellt hingegen die Vertretung der niedergelassenen Ärzteschaft außerhalb der Sprechstunden sicher. Er ist zuständig für Erkrankungen, zu deren Behandlung die Patientinnen und Patienten normalerweise einen niedergelassenen Arzt um einen Hausbesuch bitten würden. Somit sind im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst grundsätzlich die gleichen Wartezeiten auf einen Hausbesuch zumutbar wie bei den regulären vertragsärztlichen Hausbesuchen, ohne dass hierzu eine Angabe in Minuten oder dergleichen möglich ist. Zu 6.: Der Landesregierung liegen Eingaben vor, in denen sich Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass die Wege zu den Bereitschaftsdienstzentralen länger seien als bei der früheren kollegialen Vertretungsregelung. In einzelnen Regionen wurde von kommunaler Seite die Einrichtung zusätzlicher Bereitschaftsdienstzentralen an den örtlichen Krankenhäusern angeregt. Weiterhin hat sich ein Bürger beklagt, dass ein Arzt einer Bereitschaftsdienstzentrale einen Hausbesuch abgelehnt und stattdessen aufgrund einer telefonischen Konsultation ein Medikament verordnet habe, ohne den Patienten untersucht zu haben. Die Kassenärztliche Vereinigung, die gemäß § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Bereitschaftsdienstes verantwortlich ist, geht diesen Vorwürfen derzeit nach. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat versichert, dass sie regelhaft den Zuschnitt der Bereitschaftsdienstbereiche überprüfen werde. Dabei erfolge auch eine Analyse der Inanspruchnahme durch die Patientinnen und Patienten. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz werde zeitnah tätig, falls sich in einzelnen Regionen im Laufe der Zeit eine veränderte Beurteilung der Situation und Handlungsbedarf für eine Gebietsumstrukturierung ergeben sollte. Alexander Schweitzer Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3375 3 zuständige Bereitschaftsdienstzentrale Einwohner des Versorgungsgebiets (Stand 31. Dezember 2012) Maximale Pkw-Fahrdistanz (in Kilometern) BDZ Altenkirchen 62 730 25,6 BDZ Alzey 78 295 19,2 BDZ Andernach 86 578 25,7 BDZ Bad Bergzabern 22 694 19,1 BDZ Bad Dürkheim 44 206 12,9 BDZ Bad Kreuznach 100 180 27,8 BDZ Bad Neuenahr/Ahrweiler 1) 98 922 46,1 BDZ Betzdorf-Kirchen 70 678 20,3 BDZ Bingen 81 262 27,3 BDZ Birkenfeld-Baumholder 2) 62 196 32,1 BDZ Bitburg 66 517 34,1 BDZ Cochem 49 320 39,6 BDZ Dernbach 79 074 26,4 BDZ Emmelshausen 58 525 33,1 BDZ Frankenthal 66 906 17,4 BDZ Germersheim 62 349 13,1 BDZ Grünstadt 59 236 19,3 BDZ Hachenburg 59 174 28,1 BDZ Hamm/Wissen 25 929 14,9 BDZ Idar-Oberstein 61 500 29,8 BDZ Ingelheim 56 267 14,2 BDZ Kaiserslautern 139 698 19,2 BDZ Kandel 65 300 21,5 BDZ Kirchheimbolanden 29 754 13,2 BDZ Koblenz 208 309 33,6 BDZ Kusel 54 576 23,3 BDZ Landau, Südliche Weinstraße 125 985 27,9 BDZ Landstuhl-Ramstein 69 268 20,5 BDZ Ludwigshafen 276 626 20,1 BDZ Mainz 287 079 22,1 BDZ Mayen 76 225 22,7 BDZ Meisenheim 36 906 27,2 BDZ Montabaur 45 438 16,0 Anlage Tabelle 1 Drucksache 16/3375 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 zuständige Bereitschaftsdienstzentrale Einwohner des Versorgungsgebiets (Stand 31. Dezember 2012) Maximale Pkw-Fahrdistanz (in Kilometern) BDZ Nastätten (mit Bad Ems) 71 123 28,1 BDZ Neustadt 107 536 34,0 BDZ Neuwied 170 451 41,2 BDZ Pirmasens 103 507 27,5 BDZ Prüm 30 627 35,2 BDZ Rockenhausen 32 845 18,3 BDZ Saarburg 62 650 26,3 BDZ Simmern (ab 1. April 2014) 54 943 33,8 BDZ Speyer 70 752 12,5 BDZ Trier 2) 172 563 29,7 BDZ Vulkaneifel Standort Daun 39 903 25,0 BDZ Vulkaneifel Standort Gerolstein 31 782 30,4 BDZ Wittlich 82 921 34,3 BDZ Worms 127 298 22,9 BDZ Zweibrücken 47 272 16,6 (Quelle: KV Rheinland-Pfalz) 1) Seit 1. Januar 2014 bietet das St. Josef-Krankenhaus Adenau in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung samstags, sonntags und an Feiertagen jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr einen zusätzlichen ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Bereitschaftsdienstzentrale Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt zu ihren Öffnungszeiten auch weiterhin für die ärztliche Versorgung von Patienten auch aus der Region Adenau zuständig. Hausbesuche außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen in der Region Adenau werden daher weiterhin durch BDZ Bad Neuenahr-Ahrweiler organisiert. 2) Seit 1. Januar 2014 bietet das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung samstags, sonntags und an Feiertagen jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr einen zusätzlichen ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Bereitschaftsdienstzentralen Birkenfeld und Trier bleiben zu ihren Öffnungszeiten auch weiterhin für die ärztliche Versorgung von Patienten auch aus der Region Hermeskeil zuständig. Hausbesuche in der Region Hermeskeil werden daher je nach Zuordnung der Ortgemeinden zu einer BDZ weiterhin entweder von der BDZ Birkenfeld oder der BDZ Trier organisiert.