Drucksache 16/3377 12. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ABC-Verein in Mainz Die Kleine Anfrage 2173 vom 14. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Der SWR hat in „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ am 13. Februar 2014 ausführlich über den ABC-Verein in Mainz, dem eine enge Verbindung zum muslimischen Prediger Fethullah Gülen nachgesagt wird, berichtet. Dieser Verein ist in der Bildungsarbeit tätig und plant, in Mainz eine Kita zu errichten. In dem Fernsehbeitrag wurden verschiedene Vorwürfe laut, die von Gehirnwäsche bis zu islamistischen Tendenzen reichen. Der Innenminister hat in dieser Sendung angekündigt, jetzt den Verfassungsschutz und dass Bundesinnenministerium einzuschalten . Andere Verfassungsschutzbehörden, zum Beispiel in Hessen und Baden-Württemberg, beobachten die Gülen Bewegung bereits seit längerer Zeit (so u. a. in Report am 4. Februar 2014). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung aktuell und welche Konsequenzen hat die Berichterstattung? 2. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung einer Kita durch den ABC-Verein in Mainz? 3. Hat die Stadt Mainz die Landesbehörden im Kontext der städtischen Mitfinanzierung eingeschaltet und welche Kenntnisse wur- den an die Stadt Mainz weitergeben, bzw. wo hat die Stadt Mainz konkret nachgefragt? 4. Welchen Austausch pflegt die Landesregierung mit anderen Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer über mögliche Ge- fährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch den ABC-Verein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. März 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern liegen derzeit keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor, die eine Beobachtung der Fethullah Gülen-Bewegung und der ihr angehörenden oder nahestehenden Vereine rechtfertigen würden. Aufgrund sich verdichtender Hinweise über die Bewegung, z. B. autoritäre Binnenstruktur und Indoktrinierung im Sinne der „türkisch -islamischen Synthese“, d. h. der untrennbaren Verbindung eines ausgeprägten türkischen Nationalismus mit konservativ islamischen oder gar islamistischen Komponenten – regte die Landesregierung in einem Schreiben an das Bundesministerium des Innern im Februar 2014 eine Prüfung der Gülen-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden im Hinblick auf mögliche extremistische Bestrebungen an. Zu Frage 1: Das Akademische Bildungs-Centrum e. V. (ABC-Verein) in Mainz ist auf der Homepage der Pangea-Bildungszentren (www.meinpangea .de, s. Nachhilfe-Institute) als ein Pangea-Bildungszentrum gelistet. Derselben Internetseite ist zu entnehmen, dass der Academy Verein für Bildungsberatung e. V. mit dem Konzept „Pangea Bildungszentren“ versuche, die Bildungssituation der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dieser Verein stellt seine Verbindung zu Fethullah Gülen auf seiner Homepage wie folgt dar: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3377 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode „Academy e. V. hat keine institutionelle Verbindung zur Gülen-Bewegung. Im Verein arbeiten Mitglieder, die sich an den grundlegenden friedlichen Thesen Gülens orientieren.“ Die Internetseite des ABC-Vereins enthielt in der Vergangenheit (so im Juni 2013) einen Link zu „Academy e. V.“ Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu Frage 2: Der ABC-Verein stellte am 30. April 2013 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) einen Antrag auf Landesförderung zu den Investitionskosten. Das Projekt ist grundsätzlich mit bis zu 146 900 Euro Landesmitteln förderfähig und der Antrag ist grundsätzlich entscheidungsreif. Dem Träger wurde am 29. Mai 2013 eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das LSJV erteilt. Die Stadt Mainz hat mit Stadtratsbeschluss vom 30. Oktober 2013 einem städtischen Investitionskostenzuschuss zugestimmt. Nach Mitteilung der Stadt Mainz hat der ABC-Verein bisher keine Baugenehmigung sowie nach Auskunft des LSJV noch keine Betriebserlaubnis beantragt. Grundsätzlich hat der Träger dem Antrag auf Betriebserlaubnis eine Konzeption beizufügen. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist als gebundene Entscheidung davon abhängig, ob gemäß Konzeption die Voraussetzungen des § 45 SGB VIII erfüllt sind. Diese Voraussetzungen umfassen u. a. die Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration der Kinder. Zu Frage 3: Die Stadt Mainz stand im Jahr 2013 in Verbindung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Nach Mitteilung der Stadt Mainz konnten aus den Antworten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Ablehnung des Antrags rechtlich begründen könnten. Zu Frage 4: Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratischen Grundordnung , den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, findet zwischen Bund und Ländern auf Ebene der Ministerien und/oder der Verfassungsschutzbehörden ein regelmäßiger Infor - mationsaustausch statt. Insoweit wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor