Drucksache 16/3390 18. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid und Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sprachförderung für nach Deutschland eingereiste schulpflichtige Kinder und Jugendliche Die Kleine Anfrage 2191 vom 20. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz zugezogenen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt? 2. Begrüßt die Landesregierung das Pilotprojekt der „Starterklasse“ der Mainzer Goethe schule? 3. Wieso wurde ein solches Angebot bisher nicht von Landesseite angeboten? 4. Plant die Landesregierung, ein Konzept ähnlich der „Starterklasse“ in Mainz auch anderen besonders betroffenen Schulen in Rheinland-Pfalz zugänglich zu machen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. März 2014 wie folgt beantwortet: Das Hauptziel von Sprachförderung ist, durch die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse den Kindern eine gute Sprachfähigkeit zu ermöglichen, um grundlegende Voraussetzungen für den Erfolg in der Schule und dem später zu ergreifenden Beruf zu schaffen. Zudem werden durch Sprachfördermaßnahmen die Integration der Schülerinnen und Schüler in die Schulgemeinschaft und die Gesellschaft gefördert und ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung geleistet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Zahlen der in den vergangenen fünf Schuljahren aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz zugezogenen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Förderbedarf in Deutsch sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es gibt keine statistische Erfassung des Grades der Deutschkenntnisse bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland zugezogen sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Kreis/kreisfreie Stadt 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Kreisfreie Stadt Koblenz 206 216 162 156 157 Landkreis Ahrweiler 97 98 78 84 116 Landkreis Altenkirchen 118 105 83 69 78 Landkreis Bad Kreuznach 154 76 92 91 96 Landkreis Birkenfeld 75 46 56 59 77 Landkreis Cochem-Zell 43 38 47 57 56 Landkreis Mayen-Koblenz 111 95 104 83 92 Landkreis Neuwied 156 156 136 140 159 Rhein-Hunsrück-Kreis 102 69 67 64 88 Rhein-Lahn-Kreis 141 108 92 95 95 Westerwaldkreis 150 103 98 78 95 Drucksache 16/3390 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kreis/kreisfreie Stadt 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Kreisfreie Stadt Trier 126 88 85 71 90 Landkreis Bernkastel-Wittlich 119 118 115 124 151 Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 158 118 76 74 107 Landkreis Vulkaneifel 35 30 20 35 30 Landkreis Trier-Saarburg 35 23 20 46 65 Kreisfreie Stadt Frankenthal 55 62 52 64 75 Kreisfreie Stadt Kaiserslautern 110 104 103 107 125 Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz 60 48 32 20 15 Kreisfreie Stadt Ludwigshafen 526 430 442 422 506 Kreisfreie Stadt Mainz 363 315 250 286 335 Kreisfreie Stadt Neustadt 48 45 45 55 67 Kreisfreie Stadt Pirmasens 51 39 32 28 35 Kreisfreie Stadt Speyer 83 65 44 45 54 Kreisfreie Stadt Worms 125 105 104 123 196 Kreisfreie Stadt Zweibrücken 26 27 34 45 66 Landkreis Alzey-Worms 140 71 110 137 132 Landkreis Bad Dürkheim 69 72 69 73 101 Donnersbergkreis 66 77 63 61 69 Landkreis Germersheim 133 158 141 148 171 Landkreis Kaiserslautern 121 129 166 170 181 Landkreis Kusel 87 67 67 93 67 Landkreis Südliche Weinstraße 38 35 34 39 42 Rhein-Pfalz-Kreis 67 55 70 129 164 Landkreis Mainz-Bingen 110 100 111 106 138 Landkreis Südwestpfalz 21 18 14 11 24 Gesamt 4 125 3 509 3 314 3 488 4 115 Zu Frage 2: Der Sprachvorkurs „Starterklasse“ wird an der ehemaligen Goethe-Schule angeboten, die seit diesem Schuljahr organisatorisch mit der Anne-Frank-Realschule plus Mainz verbunden ist. Das Projekt ist aus der Tradition einer ehemaligen Hauptschule mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund entstanden und wird vor Ort gut aufgenommen. Zu den Fragen 3 und 4: Den Rechtsrahmen für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und damit verbundene Sprachfördermaßnahmen bildet die Verwaltungsvorschrift „Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“ des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22. November 2006 (943 B-Tgb. Nr. 3097/05). Auf dieser Basis bieten Schulen Sprachvorkurse oder Eingliederungslehrgänge bedarfsgerecht an. Die Maßnahmen reichen von wöchentlich zwei- und vierstündigen besonderen Förderungen bis hin zu 15-stündigen Eingliederungslehrgängen und 20-stündigen Sprachvorkursen in der Sekundarstufe I. Benachbarte Schulen können zur Einrichtung dieser Sprachfördermaßnahmen zusammenarbeiten . Doris Ahnen Staatsministerin Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.