Drucksache 16/3391 17. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage, Gerd Schreiner und Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Klagen in Rheinland-Pfalz auf einen Betreuungsplatz Die Kleine Anfrage 2192 vom 20. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Klagen auf einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind wurden bisher an rheinland-pfälzischen Gerichten eingereicht (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten differenzieren)? 2. Wie viele dieser Klagen wurden bisher entschieden? 3. Auf welcher Ebene sieht die Landesregierung die Verantwortlichkeit für die Nicht ein haltung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder? 4. Wie beziffert die Landesregierung den weiteren Ausbaubedarf der frühkindlichen Betreu ung nach Plätzen, Regionen und Betreuungsformen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Bei den Verwaltungsgerichten des Landes gingen insgesamt 17 Klagen auf einen Betreuungsplatz ein. Beklagte waren in 14 Verfahren die Stadt Mainz und in jeweils einem Verfahren der Landkreis Alzey-Worms, der Westerwaldkreis und die Stadt Trier. Zwei Entscheidungen stehen noch aus, alle anderen Verfahren wurden durch gütliche Einigungen beendet. Zu den Fragen 3 und 4: Die Planung und Sicherstellung eines ausreichenden und qualitativen Angebots der Erziehung, Bildung und Betreuung obliegt gemäß § 9 und § 9 a Kindertagesstätten gesetz dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt). Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode