Drucksache 16/34 14. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Finanzmarktregulierung Die Kleine Anfrage 7 vom 20. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Infolge der Finanzmarkt- und Bankenkrise haben der Bund und die Länder Änderungen bei der Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte und des Bankenwesens gefordert. Dies geschah in weitgehender Übereinstimmung mit Beschlüssen auf europäischer und internationaler Ebene. Diese Vorbemerkungen vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Initiativen für eine risikoadäquate Finanzmarkt- und Bankenregulierung sowie -aufsicht hat die Landesregierung a) in den Bundesrat eingebracht oder b) im Bundesrat unterstützt? 2. Erachtet die Landesregierung die beschlossenen Maßnahmen für ausreichend? a) Wenn nein, welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung notwendig und welche Initiativen plant sie weiterge- hend zu ergreifen? b) Wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung? 3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung weitergehend auf internationaler oder europäischer Ebene als erforderlich und geeignet an? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Juni 2011 wie folgt beantwortet : Zu 1. a: Die Landesregierung beteiligt sich im Rahmen der Finanzmarkt- und Bankenregulierung aktiv am Willensbildungsprozess des Bundesrates . Rheinland-Pfalz bringt regelmäßig, teilweise gemeinsam mit anderen Ländern, Anträge in den Bundesrat ein, die auf eine risikoadäquate, effiziente und angemessene Finanzmarkt- und Bankenregulierung abzielen. Nachfolgend werden anhand von Beispielen verschiedene Initiativen, die seit der jüngsten Finanzmarktkrise unter der Beteiligung von Rheinland-Pfalz vorgebracht wurden , dargestellt. Gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg hat Rheinland-Pfalz einen Antrag zum Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (Bundesratsdrucksache 74/2/10) eingebracht, welcher darauf abzielt, den Aufsichtsbehörden die Befugnis zu verleihen, die Zahlung von ungerechtfertigten Boni zu verbieten. Im Zusammenhang mit den notwendigen Finanzhilfen für Griechenland hat die Landesregierung gemeinsam mit den Ländern Bremen , Berlin, Brandenburg einen Antrag eingebracht, der unter anderem die stärkere Beteiligung des Finanzsektors, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Regulierung des sogenannten „grauen Kapitalmarkts“ sowie ein Verbot spekulativer Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) fordert (Bundesratsdrucksache 274/2/10). Zur Frage der Besteuerung des Finanzsektors hat die Landesregierung einen Antrag im Bundesrat gestellt, welcher die Einführung einer Finanztransaktionssteuer fordert, um die Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte zu stärken sowie Schwankungen und die schädlichen Auswirkungen einer übermäßigen Risikofreude einzudämmen (Bundesratsdrucksache 657/3/10). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juni 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch im Rahmen der wichtigen Fragen des Bankenrestrukturierungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 534/3/10), (Bundesratsdrucksache 681/2/10) und der Restrukturierungsfondsverordnung hat die Landesregierung aktiv darauf hingewirkt, dass die Beiträge gemäß des Risikoprofils und der Systemrelevanz der Institute berechnet werden und dass eine angemessene Beteiligung des Bankensektors erfolgt (Bundesratsdrucksache 229/11). Zu 1. b: Die Landesregierung hat darüber hinaus die umfangreichen Regulierungsinitiativen der Bundesregierung und der Europäischen Union, die auf eine risikoadäquate und verantwortungsgerechte Finanzmarktregulierung abzielen, grundsätzlich unterstützt. Zu 2.: Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen in die richtige Richtung gehen und eine erneute Finanzkrise zumindest unwahrscheinlicher machen. Ziel eines Regulierungsrahmens muss es sein, ein sicheres, stabiles und effizientes Finanzsystem zu etablieren, welches der Realwirtschaft dient, indem es die Finanzierung der Unternehmen, sei es durch Kredite oder über den Kapitalmarkt, gewährleistet. Gleichzeitig sollen eine risikoadäquate Lastenteilung gewährleistet und Systemgefahren minimiert werden. Die bisher bereits ergriffenen nationalen und europäischen Maßnahmen haben in dieser Hinsicht zwar einigen Fortschritt gebracht, die genannten Ziele sind jedoch bei weitem noch nicht vollständig und nachhaltig erreicht. Zu 2. a: Die Landesregierung wird über den Bundesrat weiterhin wachsam die Regulierung im Bereich des Finanzsektors verfolgen und dafür Sorge tragen, dass ein ausgewogenes Rechtsregime geschaffen wird, das die für die Krise ursächlichen Fehlanreize und Regulierungslücken beseitigt. Angesichts der europäischen und globalen Auswirkungen von Regulierungsmaßnahmen und aufgrund der teilweise hohen Mobilität im Finanzsektor wird sich die Landesregierung für europaweite und wo nötig weltweite Regulierungsstandards einsetzen. Insbesondere die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sie soll einerseits dazu dienen, unerwünschte Spekulationen zu verteuern und andererseits die Finanzbranche an den Kosten der Krise beteiligen. Eine solche Finanztransaktionssteuer sollte zumindest auf europäischer Ebene, vorzugsweise auf internationaler Ebene, verpflichtend eingeführt werden. Die Landesregierung wird die Bundesregierung deshalb weiter dazu drängen, sich sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Ebene der G-20 intensiv für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Darüber hinaus ist die Regulierung des sogenannten Schattenbankenmarktes ein drängendes Problem. Die bereits erhebliche Größe dieses Sektors, der bisher kaum reguliert ist, nimmt weiter stark zu. Um weitere Ausweichbewegungen zu verhindern und um große Systemrisiken einzudämmen, welche zunehmend durch den möglichen Zusammenbruch von sogenannten Schattenbanken drohen, sollen die Regeln, die für Banken gelten, grundsätzlich auch für den Schattenbankenmarkt Anwendung finden. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wurde im Ausschuss der Regionen im Dezember 2010 ein Entwurf einer Stellungnahme zu den „Lehren der Finanzkrise für die Finanzaufsicht und die öffentlichen Finanzen“ eingebracht, welcher eine stärkere Finanzmarktregulierung fordert. Rheinland-Pfalz wird auch künftig auf europäischer Ebene solche Initiativen fördern. Die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ausgesprochenen Empfehlungen für höhere Mindestkapitalanforderungen (Basel III), welche von den Staats- und Regierungschefs der G-20-Staaten am 11./12. November 2010 beschlossen wurden, gilt es nun zunächst auf europäischer (durch das 4. Änderungspaket zur Eigenkapitalrichtlinie – CRD IV) und dann auf nationaler Ebene umzusetzen. Zu 2. b: Entfällt. Zu 3.: Siehe unter 2. a. Dr. Carsten Kühl Staatsminister