Drucksache 16/3425 24. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Verein „SchUM-Städte Speyer, Worms, Mainz“ Die Kleine Anfrage 2207 vom 26. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Gründung des o. g. Vereins bereits stattgefunden? 2. Wenn nein, für wann ist die Gründung geplant? 3. Von welchen der angedachten Vereinsmitglieder liegen bereits Zusagen vor, sich an der Gründung zu beteiligen bzw. dem Ver- ein beizutreten? 4. Was ist Verhandlungsstand hinsichtlich der begleitenden Vereinbarung, nach der die Gründungsmitglieder dem Verein jährlich Mittel zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung stellen sollen? 5. Welche ergänzenden Finanzbeiträge der Städte und der weiteren Mitglieder erwartet die Landesregierung im Rahmen der Ver- einbarung? 6. Wie lässt sich die Erbringung solcher Beiträge durch die beteiligten Städte Speyer, Worms und Mainz mit der hochdefizitären Haushaltslage der betroffenen Städte und den Vorgaben strikter Sparsamkeit im Rahmen des kommunalen Entschuldungsfonds vereinbaren? 7. Ist davon auszugehen, dass spätere Erhöhungen der zu leistenden Finanzbeiträge nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen können? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. März 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Städte Speyer, Worms und Mainz, die jüdische Gemeinde Mainz K. d. ö. R., die jüdische Gemeinde der Rheinpfalz K. d. ö. R., der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz K. d. ö. R. sowie das Land Rheinland-Pfalz möchten sich in einem Verein „SchUM-Städte Speyer, Worms, Mainz“ zusammenschließen. Der Verein soll in gemeinsamen Aktivitäten und im Verbund mit weiteren Institutionen, Vereinen und interessierten Privatpersonen das jüdische Erbe in den SchUM-Städten weiter erschließen, im In- und Ausland bekannter machen, einheitlich präsentieren und dadurch einen behutsamen und denkmalverträglichen Touris - mus zu den Denkmälern dieses gemeinsamen Erbes fördern. Die drei genannten Städte mit ihren jüdischen Zentren gelten als die „Wiege der Gelehrsamkeit“ für das mittelalterliche Judentum in Aschkenas. Aus dem intensiven Austausch der nahe beieinander liegenden Kathedralstädte mit ihren bedeutenden Talmudschulen entwickelte sich seit dem 11. Jahrhundert eine religiös-kulturelle Führungsrolle, die bis heute fortwährt. Einzigartige, europaweit ausstrahlende kultische Bauwerke zeugen von dieser mittelalterlichen Blütezeit. Für das Land Rheinland Pfalz ist es seit der Regierungserklärung von Ministerpräsident Kurt Beck vom Mai 2006 erklärtes Ziel, das mittelalterliche jüdische Erbe in den SchUM-Gemeinden in die Liste des UNESCO-Welterbes eintragen zu lassen. Zum 1. August 2012 wurde daher im bundesweiten Bewerbungsverfahren der Kultusministerkonferenz ein Antrag zur Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe gestellt, über dessen Erfolg im Laufe des Jahres 2014 entschieden wird. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Nein. Die Gründung des Vereins ist für das zweite Halbjahr 2014 vorgesehen. Zu Frage 3: Es liegen von allen vorgesehenen Gründungsmitgliedern Zusagen vor (siehe Vorbemerkung). Zu Frage 4: Die Zusatzvereinbarung ist zwischen den Gründungsmitgliedern auf der Grundlage des gemeinsam ermittelten Finanzbedarfs inhaltlich einvernehmlich abgestimmt worden. Die Städte Speyer, Worms und Mainz sowie das Land Rheinland-Pfalz sollen gemäß der Zusatzvereinbarung dem Verein je 30 000 € jährlich zur Verfügung stellen. Die Höhe der Mittel, die die jüdische Gemeinde Mainz, die jüdische Gemeinde der Rheinpfalz und der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen, wird noch abschließend geklärt. Von der Stadt Worms sind die Mittel im Haushalt 2014 für das Welterbethema SchUM eingestellt, Satzung und Zusatzvereinbarung müssen nach endgültiger Abstimmung noch beschlossen werden. Die Stadt Mainz hat grundsätzlich der Bereitstellung der Mittel wie auch der Satzung und Zusatzvereinbarung zugestimmt. Die Beschlüsse der Stadt Speyer sowie der jüdischen Gemeinde Mainz, der jüdischen Gemeinde der Rheinpfalz und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz stehen noch aus. Zu Frage 5: Die Landesregierung erwartet keine ergänzenden Finanzbeiträge. Zu Frage 6: Die defizitären Haushaltslagen der beteiligten Städte und ihre Teilnahmen am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) stehen finanziellen Leistungen an dem geplanten Verein „SchUM-Städte Speyer, Worms, Mainz“ nicht entgegen, denn der fehlende Haushaltsausgleich alleine stellt regelmäßig noch keine Rechtfertigung dar, eine im Übrigen rechtmäßige Mittelveranschlagung kommunalaufsichtsbehördlich zu beanstanden. Dies folgt aus dem Verhältnis zwischen der durch Artikel 49 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 LV verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung und der staatlichen Rechtsaufsicht über die Gemeinden gemäß Artikel 49 Abs. 3 Satz 2 LV. Nach der Rechtsprechung darf sich die rechtsaufsichtliche Tätigkeit nicht zu einer „Einmischungsaufsicht“ entwickeln oder zur Fachaufsicht verdichten. Darüber hinaus sollen nach einem Ministerratsbeschluss vom 24. Oktober 1995 auch bei unausgeglichenen Haushalten den Gemeinden freiwillige Leistungen in allen Aufgabenbereichen in einem im konkreten Einzelfall vertretbaren Umfang möglich sein. Bei einem defizitären Haushalt wird die Kommunalaufsicht regelmäßig den fehlenden Haushaltsausgleich beanstanden und der Gemeinde die vollständige oder teilweise Beseitigung des Fehlbedarfs aufgeben. Dabei obliegt es der Entscheidung der Gemeinde, durch welche Maßnahmen (Ausgabenkürzungen oder Einnahmeerhöhungen) sie den Haushaltsausgleich im geforderten Umfang herbei - führt. Zu Frage 7: Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge würde durch die im Entwurf vorliegende Vereinssatzung geregelt und von der Mitgliederversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen. Die Höhe der in der Zusatzvereinbarung geregelten Mittel wird zwischen den Gründungsmitgliedern verhandelt und bedarf der Zustimmung der jeweils verantwortlichen Gremien. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär