Drucksache 16/3445 31. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bundesratsinitiativen der Landesregierung zum Thema Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm (Drucksache 90/13) Die Kleine Anfrage 2216 vom 6. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Im vergangenen Jahr wurden vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen verschiedene Gesetzentwürfe von verschiedenen Bundes ländern in den Bundesrat eingebracht, die einen Beitrag zum besseren Schutz vor Fluglärm leisten sollten. Keine der Initiativen wurde bisher erfolgreich und mehrheitlich verabschiedet. Diese Situation ist für die von Fluglärm betroffenen Regionen sehr unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur rheinland-pfälzischen Fluglärminitiative nach der Überweisung in die Ausschüsse des Bundesrats? 2. Was unternimmt die Landesregierung aktuell, um die Gesetzesinitiative weiter voran zu bringen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Gesetz im Bundesrat einzig und allein vor dem Hintergrund der Wahlen im Jahr 2013 eingebracht wurde, wenn bis heute keine nachhaltigen Erfolge oder Ergebnisse der damaligen Initiative nachweisbar sind? Wenn nein, warum nicht? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass dies der Bevölkerung schwer zu vermitteln ist? Wenn nein, warum nicht? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es aufgrund der neuen hessischen Regierungskonstellation und der Großen Koalition auf Bundesebene dringend geboten ist, parteiübergreifend (CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gemeinsam aktiv zu werden, um eine dauerhafte Lärmreduzierung zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 5: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat – unabhängig von Wahlterminen – am 1. März 2013 eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit dem Ziel, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm substanziell zu verbessern. Dieser in die zuständigen Ausschüsse verwiesene Antrag wurde bis auf Wiederaufruf vertagt, da die erforderliche Mehrheit für die Initiative – wie auch für die beiden weiteren Bundesrats-Initiativen zum Fluglärm der Länder Hessen und Brandenburg – absehbar nicht erreicht werden konnte. Das weitere Vorgehen zur Gesetzesinitiative wird derzeit von der Landesregierung geprüft. Deshalb führt die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen Bundesländern, um im Bundesrat und im Bundestag die erforderlichen Mehrheiten für möglichst weitreichende Änderungen im Luftverkehrsrecht zur Verbesserung des Fluglärmschutzes zu erhalten. Zu Frage 4: Entfällt. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode