Drucksache 16/3447 01. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 2219 vom 10. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann rechnet die Landesregierung mit der Generalsanierung der bestehenden Rheinbrücke bei Wörth? 2. Mit welcher Gesamtlebensdauer der Brücke rechnet die Landesregierung? 3. Ist es das Ziel der Landesregierung die zweite Rheinbrücke in der aktuell diskutierten Nordvariante zu realisieren? 4. Worin sieht die Landesregierung die Hauptprobleme bei der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens? 5. Wie sieht die weitere Zeitplanung der Landesregierung zum Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth aus, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Baubeginns? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. März 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die bestehende Rheinbrücke im Zuge der B 10 zwischen Karlsruhe und Wörth liegt in der Unterhaltungslast des Landes BadenWürttemberg . Zuständig für die Instandsetzung und die Bestimmung der Lebensdauer der Brücke ist somit das Regie rungs prä sidium Karlsruhe. Das Regierungspräsidium hat eine Nachrechnung des Bauwerkes in Auftrag gegeben und führt weitere Untersuchungen durch, wie zum Beispiel im Februar 2014 an den Tragseilen der Brücke. Der Landesregierung liegen hierzu bislang noch keine Ergebnisse vor. Zu Frage 3: Ja. Zu Frage 4: Die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führen jeweils in eigener Zuständigkeit das Planfeststellungsverfahren durch. Auf rheinland-pfäl zi scher Seite wird derzeit aufgrund der Einwendungen das landespflegerische Konzept überarbeitet. Daneben werden noch weitere Fragen, wie zum Beispiel zur Flächeninanspruchnahme, zur Sportfischerei oder zur Gewerbeanbindung geklärt. Zu Frage 5: Zunächst sind alle Einwendungen und noch offenen Fragen für eine Beschlussfassung zu bearbeiten. Wann ein Baubeginn erfolgt, kann beim derzeitigen Sachstand noch nicht beantwortet werden, zumal Rechtsverfahren im Anschluss an den Plan fest stel lungs- beschluss nicht ausgeschlossen werden können. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode