Drucksache 16/345 19. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen ISB-Sonderhaftungsfonds für besondere Maßnahmen Die Kleine Anfrage 223 vom 25. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Mittel sind dem sogenannten „Sonderhaftungsfonds für besondere Maßnahmen“ der ISB in den Jahren 2009 und 2010 zugeflossen? 2. Welche Voraussetzungen sind an die Antragstellung auf Mittel aus dem Sonderhaftungsfonds erforderlich? 3. Auf welcher Grundlage wird nach welchen Maßstäben von welchem Gremium bis zu welcher Maximalhöhe im Einzelfall ent- schieden? 4. Für welche Zwecke wurden im Jahre 2009, im Jahre 2010 und bisher im Jahr 2011 welche Mittel des Fonds verwendet (Bitte um Auflistung)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. September 2011 wie folgt beantwortet: Bei den Mitteln des ISB-Sonderhaftungsfonds für besondere Maßnahmen handelt es sich um ein treuhänderisch und von dem übrigen ISB-Vermögen getrennt verwaltetes Fondsvermögen. Zur Ausgestaltung verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2295 vom 15. Juli 2009 *). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Sonderhaftungsfonds für besondere Maßnahmen wurden in 2009 und 2010 jeweils die Bilanzgewinne der ISB zugeführt. Dies waren der Bilanzgewinn 2008 in Höhe von 4 584 412,79 € sowie der Bilanzgewinn 2009 i. H. v. 5 327 754,86 €. Darüber hinaus sind dem Fonds Zinserträge in 2009 in Höhe von 79 348,93 € und in 2010 in Höhe von 42 675,92 € sowie Zahlungseingänge wegen Regresses aus Ausfallzahlungen in Höhe von 2 578,06 € zugeführt worden. Insgesamt sind dem Sonderhaftungsfonds in 2009 und 2010 10 036 770,56 € zugeflossen und erhöhten den Zahlungsmittelbestand (31. Dezember 2008: 13 111 052,92 €). Zu den Fragen 2 und 3: Das Land Rheinland-Pfalz als Gesellschafter, vertreten durch die für Wirtschaft und für Finanzen zuständigen Ministerien, entscheidet auf der Grundlage der hierzu von dem Aufsichtsrat der ISB erlassenen „Richtlinie für die Verwendung der Mittel des Sonderhaftungsfonds für Maßnahmen, die für das Land von besonderer Bedeutung sind“ vom 7. April 2008. In dieser Legislaturperiode gab es noch keine Genehmigungen. Zum Genehmigungsverfahren verweise ich auf die Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 2295 vom 15. Juli 2009 *). Eine Maximalhöhe für den Einzelfall wurde nicht festgelegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 15/3653. Drucksache 16/345 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Insgesamt wurden in dem Zeitraum von Januar 2009 bis August 2011 Fondsmittel in Höhe von 22 484 110,96 € verwendet. Davon entfallen auf – Aufwendungen bei Tochtergesellschaften der ISB 1 861 089,08 € – Programmaufstockungen, -finanzierungen 16 791 225,86 € – Förderung mittelständischer Unternehmen 2 283 135,47 € – Projekte/Sonstiges 1 548 660,55 €. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär