Drucksache 16/3455 02. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Bauabfälle in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2231 vom 13. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Oktober 2012 initiierte das Wirtschaftsministerium das Bündnis „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“. Dieses Bündnis sollte von einer Reihe von Maßnahmen begleitet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen sind seit dem Abschluss des Bündnisses für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau am 15. Oktober 2012 ergriffen worden? 2. Welche Erfahrungen über die Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber bezüglich des Einsatzes von Recyclingbaustoffen liegen vor? 3. Wie kann der Einsatz von Recyclingbeton gefördert werden? 4. Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung bundesrechtlicher Anforderungen an das Bauabfallrecycling? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. April 2014 wie folgt beantwortet: Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Rheinland-Pfalz wurden 2012 mehr als 818 000 Tonnen dieser Abfälle zur Entsorgung überlassen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine Teilmenge von weniger als 10 % des gesamten Aufkommens an Bau- und Abbruchabfällen. Der übrige Teil geht unmittelbar vom Abfallerzeuger an den Recycler. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden. Zur Förderung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und zur Schonung natürlicher Ressourcen wurde auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) im Oktober 2012 die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ getroffen. Hierin verpflichten sich die obersten Abfall-, Bau- und Infrastrukturbehörden, die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände und Institutionen aus dem Umfeld der Bauwirtschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bausektor, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Abschluss der Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ sind von den Bündnispartnern eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die sowohl die Informationsvermittlung auf den für die Vergabe von Bau- und Abbruchleistungen zuständigen Ebenen als auch konkrete Maßnahmen im operativen Bereich betreffen. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung und dessen nachgeordnetem Bereich wurden zu diesem Themenkomplex sechs regionale Informationsveranstaltungen und eine Fachtagung durchgeführt, ein Leitfaden mit Hintergrundinformationen für den Einsatz von RC-Baustoffen erarbeitet sowie Maßnahmen initiiert, mit dem Ziel, den Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau zu etablieren. Auch im Bereich der Gütesicherung und -überwachung wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Architektenkammer und der Ingenieurkammer ist Ende des Jahres eine Veranstaltung zum Thema „Architektur und Recycling“ in Mainz geplant. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3455 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium der Finanzen (FM) sowie das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) haben nach dortigen Informationen ihren nachgeordneten Bereich über die Ziele des Bündnisses informiert und auf unterschiedliche Weise Ausschreibungs - und Vergabeverfahren begleitet. Neben ablauforganisatorischen Maßnahmen wurde auch Einfluss auf dem Gebiet der Normsetzung ausgeübt. Nach Angaben des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) kamen seit November 2012 bei großen Baumaßnahmen ca. 29 000 m³ Recyclingmaterial zum Einsatz. Andere Bündnispartner haben sich dem Vernehmen nach insbesondere auf die Informationsvermittlung konzentriert. Zu Frage 2: Die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ sieht unter anderem vor, dass bereits in der Planungsphase von Baumaßnahmen und bei der Ausschreibung der Einsatz von gütegesicherten RC-Baustoffen zu berücksichtigen ist. Die zumindest produktneutrale Ausschreibung wird als Voraussetzung dafür angesehen, der getroffenen Vereinbarung und den vergaberechtlichen Anforderungen, die in dem am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Landeskreislaufwirtschaftsgesetz normiert sind, gerecht zu werden. Die Vergabepraxis bei öffentlichen Auftraggebern lässt jedoch erkennen, dass mancherorts zwar bereits ein Umdenkungsprozess zu beobachten ist, dieser jedoch noch nicht auf allen Ebenen stattfindet. Eine weitere Informationsvermittlung an die für die Ausschreibung und Vergabe der Bau- und Abbruchleistungen zuständigen Stellen, zum Beispiel durch die Fortführung regionaler Fachgespräche im kommunalen Bereich, sind daher Mittel der Wahl zur Erreichung der Bündnisziele. Zu Frage 3: Recycling-Beton wurde bereits bei einem Bauvorhaben eines kommunalen Immobilienunternehmens in Ludwigshafen erfolgreich eingesetzt. Ziel ist es, ein weiteres Leuchtturmprojekt zu initiieren, bei dem RC-Beton zum Einsatz kommt. Die Stadt Mainz plant den Angaben zufolge die Verwendung von Recycling-Beton bei einer Hochbaumaßnahme im Entsorgungsbereich. Nach Angaben der TU Kaiserslautern wurde ein Forschungsvorhaben beim Bund eingereicht, mit dessen Hilfe der Stand der Technik beim Einsatz von Recycling-Gesteinskörnungen als Betonzuschlagstoff weiterentwickelt werden soll. Derartige Maßnahmen sind geeignet, die Akzeptanz von RC-Beton im Hochbau zu erhöhen und dessen Einsatz zu fördern. Zu Frage 4: Bereits im Jahr 2004 hat die Umweltministerkonferenz den Bund darum gebeten, zeitnah eine Verordnung zur Verwertung von mineralischen Abfällen zu erarbeiten, in der die stoffliche Verwertung von Bodenaushub, Bauschutt, Schlacken und Aschen sowie von sonstigen mineralischen Abfällen allgemeingültig und rechtsverbindlich geregelt wird. Seitdem gab es wiederholt Verordnungsentwürfe , die auf zum Teil massive Kritik gestoßen sind. Der letzte stammt vom Oktober 2012. Wann ein Verordnungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wird, ist offen. Eveline Lemke Staatsministerin