Drucksache 16/3457 02. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Barrierefreiheit auf der Landesgartenschau in Landau Die Kleine Anfrage 2221 vom 11. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Am Freitag, dem 24. Januar 2014 berichtete Die Rheinpfalz – Pfälzer Tageblatt über die Fertigstellung des Aussichtspunkts der Landes gartenschau in Landau. In dem Bericht der Zeitung hieß es, der Turm sei auf Dauer angelegt und solle auch nach dem Ende der Gartenschau der Öffentlichkeit zugänglich sein. Dem Bericht zufolge wird auch der barrierefreie Zugang zum Turm ermöglicht . Allerdings nur für die Dauer der Landesgartenschau. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Angebote der Landesgartenschau umfassend barrierefrei nutz- bar sind, das heißt für Menschen mit Einschränkungen der Mobilität, der Sinne oder der Kommunikation? 2. In welcher Form kann sichergestellt werden, dass die Barrierefreiheit auch nach der Landesgartenschau auf Dauer ermöglicht wird? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) regelt u. a. die Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (§ 9). Des Weiteren verpflichtet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Zuwendungsempfänger im Rahmen von Förderverfahren, bezuschusste Projekte barrierefrei herzustellen und instand zu halten. Die Planungen zur Landesgartenschau wurden seitens der Stadt Landau und der Landesgartenschau Landau gGmbH dementsprechend unter Einbindung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sowie der einschlägigen Verbände und Organisationen behinderter Menschen vorgenommen. Die Landesregierung konnte in Abstimmung mit der Stadt Landau einen temporär barrierefreien Zugang des Aussichtsturms während der Landesgartenschau 2015 in Landau realisieren. Dort wird ein gemieteter, separater Aufzug in Containerbauweise mit dem Turm verbunden. Zu Frage 2: Investive und somit langfristig ausgerichtete Baumaßnahmen auf dem Gelände der Landesgartenschau wurden nach DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) hergestellt. Dies beinhaltet im Wesentlichen barrierefreie Wege bzw. Wegesysteme, Rampen, Treppen und Querungsstellen sowie Orientierungshilfen und Leitsysteme einschließlich Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte. Darüber hinaus wurden Verkehrsanbindungen sowie Pkw-Stellplätze barrierefrei gestaltet. Diese baulichen Maßnahmen bleiben nach der Landesgartenschau dauerhaft bestehen. Die Herstellung eines dauerhaft barrierefreien Zugangs des Aussichtsturms obliegt dem Eigentümer und somit der Stadt Landau. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (§ 51 Abs. 4) gestattet bei unverhältnismäßig hohem Mehraufwand Ausnahmen von den Anforderungen zur Barrierefreiheit. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode