Drucksache 16/3458 02. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Umsetzung der PID-Verordnung I Die Kleine Anfrage 2233 vom 12. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Zur konkreten Regelung des Vorgehens bei der zukünftig in Einzelfällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) trat die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV) am 1. Februar 2014 in Kraft. Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von einer Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten. Die Bundesländer müssen in der Zwischenzeit u. a. Verfahrensregeln und Gebühren für Antragsteller festlegen und die Mitglieder der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik benennen. Im Rahmen der Beratungen dieser Verordnung hat der Bundesrat den Vorschlag der Bundesregierung in zwei zentralen Punkten geändert: Statt eines Automatismus der Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, erfolgt diese aufgrund einer Ermessensentscheidung (Berücksichtigung der öffentlichen Interessen, der Vielfalt der Bewerber und des Bedarfs an Zentren). Die Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik haben bei der Entscheidung die „im konkreten Einzelfall maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte“ zu berücksichtigen und treffen Entscheidungen mit 2/3 Mehrheit. Anders als in der Beschlussvorlage ist im Plenum des Bundesrates keine Begrenzung der Zahl der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik auf eine pro Bundesland vorgenommen worden. Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern planen eine gemeinsame Ethikkommission zu bilden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist eine zentrale Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik im Bundesland vorgesehen, wie dies die Mehrheit der Bundes - länder im Gesundheitsausschuss des Bundesrates in der PIDV verankern wollte? 2. Ist vorgesehen, dem Vorbild der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklen burg-Vorpommern zu folgen und via Staatsvertrag eine gemeinsame Ethikkommission zu bilden? Falls nein, warum nicht und warum wird ein Bedarf für mehr als eine Ethikkommission im Bundesland gesehen? 3. Gab/gibt es Absprachen zwischen den Bundesländern, um bei der Ausgestaltung der Ethikkommissionen für Präimplantations - diagnostik für eine möglichst große Einheitlichkeit der Regelungen zu sorgen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht und ist dies noch geplant? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja. Die Landesregierung sieht in dem in Kürze dem Landtag zuzuleitenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Heilberufsgesetzes als Zwischenlösung zur geplanten länderübergreifenden Ethikkommission eine zentrale Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik im Bundesland vor, die bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz angesiedelt werden soll. Zu 2.: Ja. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen beabsichtigen, mittels Staatsvertrag die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3458 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Um die komplexen fachlichen und organisatorischen Fragen, die bei der Einrichtung einer Ethikkommission zu beachten sind, zielorientiert abzuprüfen, haben auf Länderebene Abstimmungsgespräche stattgefunden, die fortgeführt werden. Ein erstes Ergebnis dieser Gespräche war, dass im Norden die sechs Ärztekammern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine gemeinsame norddeutsche Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) mit Sitz in Hamburg bilden. Die Einrichtung von gemeinsamen länderübergreifenden Ethikkommissionen ist angesichts der zu erwartenden geringen Anzahl von Anträgen sinnvoll; daher werden auch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen diesen Weg beschreiten. Dadurch wird es nach gegenwärtigem Stand zwölf Ländern ermöglicht, die hohe Fachkompetenz für die Erstellung eines fachlichen Votums bestmöglich zu bündeln. Alexander Schweitzer Staatsminister