Drucksache 16/346 20. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Dienstfahrzeuge der Landesregierung Die Kleine Anfrage 225 vom 24. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Personengruppen im Bereich der Landesregierung (ohne nachgeordnete Behörden) steht die Benutzung eines Dienst- fahrzeugs mit Fahrer zu? 2. Wie viele Dienstfahrzeuge, die von unter Frage 1 erfasster Personengruppe genutzt werden, sind derzeit vorhanden und welche Neubeschaffungen stehen an (sofern möglich aufgelistet unter der Dienststelle, des Modells, des CO2-Ausstoßes, des Datums der Beschaffung, der Laufzeit des Leasingvertrages und der Konditionen)? 3. Stehen die Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und wie ist diese Nutzung geregelt (sofern möglich aufgelistet unter Angabe steuerlicher Aspekte, Kostenersatz zu Gunsten der Landeskasse – ggf. unter Angabe der zu erstattenden Kosten /km, Unterscheidung nach Nutzergruppe Minister, Staatssekretär, Mitarbeiter der Landesregierung, Einsatz von Fahrern)? 4. Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen privater und dienstlicher Nutzung konkret (hinsichtlich Fahrten vom Wohnort zum Dienstort oder dienstlichen Terminen)? 5. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Landesregierung die Regelungen in Rheinland-Pfalz von denen anderer Bundesländer (hinsichtlich Unterscheidung privater/dienstlicher Nutzung, Kostenersatz, steuerlicher Aspekte, Nutzergruppen)? 6. Ist die Nutzung von Dienstfahrzeugen für Urlaubsreisen zulässig und wurde dies im laufenden Jahr in Anspruch genommen (sofern möglich aufgelistet unter Angabe von Nutzungen, Unterscheidung zwischen Inland/Ausland, Angabe der gefahrenen Kilometer , entstandene/ersetzte Kosten)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Personenkreis ist in den Nummern 11.1 und 11.2 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie (KfzR) vom 5. November 2002 i. d. F. vom 5. Dezember 2006, MinBl. 2002 S. 539, 2007 S. 2 geregelt. Zu Frage 2: Die Antwort ergibt sich aus der beigefügten Tabelle. Als Leasing-Kondition wird lediglich die Laufzeit des Leasingvertrages angegeben . Die vereinbarten Leasingraten können wegen schützenswerter Interessen der Vertragspartner im Rahmen dieser Antwort nicht genannt werden. Auskunft hierzu kann in nicht öffentlicher Sitzung erteilt werden. Zu Frage 3: Die personengebundenen Fahrzeuge stehen nach Nr. 11.1 und Nr. 11.2 KfzR auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/346 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gemäß Nr. 11.4 KfzR bleiben steuerrechtliche Bestimmungen unberührt. Damit erfolgt eine Besteuerung des geldwerten Vorteils gemäß § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Es kann eine pauschale Bemessung des Werts der Dienstwagennutzung mit den im EStG vorgegebenen Werten (pauschaler Nutzungswert , sogenannte Einprozentregelung bei Privatfahrten und sogenannte 0,03 %-Regelung bei Fahrten Wohnung und Dienststelle ) angewendet werden oder es können die tatsächlichen Kosten der außerdienstlichen Fahrten unter Beachtung der Nachweisvoraussetzungen (Fahrtenbuch und Kostenauflistung) zugrunde gelegt werden. Bei Fahrergestellung ist der ermittelte Nutzungswert entsprechend den Lohnsteuer-Richtlinien um bis zu 50 % zu erhöhen. In den Fällen der Nr. 11.2 KfzR ist ein Kostenersatz in Höhe von 0,31 Euro je Kilometer für außerdienstliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort, die 30 km übersteigen, zu leisten. Zu Frage 4: Für die personengebundenen Dienstfahrzeuge ist nach Nr. 12.1 KfzR ein Fahrtenbuch in vereinfachter Form zu führen. Hierbei orientieren sich die Angaben an den steuerlichen Anforderungen; die gefahrenen Kilometer werden den Rubriken „dienstlich“, „privat“ und „Wohnung – Dienststelle“ zugeordnet. Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse zu den Regelungen von 14 anderen Ländern vor, wobei die Aktualität nicht in allen Fällen überprüft werden konnte. Demnach dürfen die personengebundenen Dienstfahrzeuge von Mitgliedern der Landesregierung sowie von den Staatssekretärinnen und Staatssekretären im Inland uneingeschränkt, im Ausland teilweise eingeschränkt genutzt werden. Die Regelungen zur Kostenerstattung sind bei diesen Nutzergruppen in fünf Ländern hinsichtlich der Mitglieder der Landesregierung gleich wie in Rheinland-Pfalz, hinsichtlich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in vier Ländern. Acht Länder sehen einen Kostenersatz bei Auslandsfahrten vor, in einem Land erst ab einer bestimmten Strecke. Eine Kostenerstattung für Privatfahrten im Inland verlangen bei Mitgliedern der Landesregierung zwei Länder, eins davon erst ab einer bestimmten Strecke. Bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sind dies vier Länder, zwei davon erst ab einer bestimmten Strecke. Die Regelungen bezüglicher weiterer Nutzergruppen von personengebundenen Fahrzeugen sind im Allgemeinen den rheinlandpfälzischen Bestimmungen vergleichbar. Die steuerlichen Regelungen bei Privatnutzung und bei Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle sind bundesweit gleich. Ein eventueller Kostenersatz wird auf den geldwerten Vorteil angerechnet. Zu Frage 6: Die personengebundenen Fahrzeuge stehen nach Nr. 11.1 und Nr. 11.2 KfzR zur privaten Nutzung zur Verfügung. Demnach ist auch die Nutzung für Urlaubsreisen im In- und Ausland zulässig. Eine weitergehende Unterscheidung der privat gefahrenen Kilometer findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/346 Anlage zu Frage 2 Stand: September 2011 3 derzeit vorhandene Dienstfahrzeuge Dienst- Marke Modell CO2- Datum der Leasing Laufzeit Kondition stelle Wert Beschaffung oder Leasing- km-Lauf- Kauf vertrag leistung StK Audi A 6 3.0 TDI 137 g/km Mai 2011 Leasing 12 Monate 45 0000 km Audi k.A. 1) LV Audi A 8 3.0 TDI quattro 174 g/km Sep. 2011 Leasing 12 Monate 50 000 km Standort Audi A 8 3.0 TDI quattro 174 g/km Juli 2011 Leasing 12 Monate 30 000 km Berlin 2) Volkswagen k.A. 1) ISIM Audi A 6 133 g/km Mai 2011 Leasing 6 Monate 60 000 km BMW 730 d 178 g/km Feb. 2011 Leasing 12 Monate 75 000 km BMW 730 d 178 g/km Nov. 2010 Leasing 12 Monate 75 000 km FM Audi A 8 3.0 TDI quattro 176 g/km Mai 2011 Leasing 12 Monate 60 000 km BMW 740d x-drive 183 g/km Apr. 2011 Leasing 12 Monate 50 000 km MJV Audi A 8 3.0 TDI quattro 174 g/km Jan. 2011 Leasing 12 Monate 75 000 km Mercedes- S 350 4 MATIC 195 g/km März 2011 Leasing 6 Monate 40 000 km Benz BlueTEC Lim. MSAGD Audi A 6 3.0 TDI 137 g/km Mai 2011 Leasing 6 Monate 40 000 km BMW 730 Ld Limousine 180 g/km Okt. 2010 Leasing 12 Monate 75 000 km MIFKJF Audi A 6 3.0 TDI 137 g/km Sep. 2011 Leasing 12 Monate 75 000 km BMW 520d 137 g/km Sep. 2011 Leasing 12 Monate 45 000 km MWKEL Audi A 6 133 g/km Sep. 2011 Leasing 6 Monate 40 000 km Audi A 8 176 g/km Jan. 2011 Leasing 12 Monate 90 000 km MBWWK Audi A 8 174 g/km Aug. 2011 Leasing 12 Monate 70 000 km BMW 535i 216 g/km Feb. 2011 Leasing 12 Monate 40 000 km BMW 740i 232 g/km Mai 2011 Leasing 12 Monate 50 000 km Mercedes- E 350 201 g/km Nov. 2010 Leasing 12 Monate 40 000 km Benz MULEWF Audi A 6 151 g/km April 2010 3) Leasing 12 Monate 40 000 km BMW 730d 178 g/km Aug. 2010 3) Leasing 12 Monate 60 000 km 1) Keine Angabe aus Sicherheitsgründen. 2) Dienstfahrzeug wird von den Mitgliedern der Landesregierung und den Staatssekretärinnen und Staatssekretären (Tz. 11.1 KfzR) in Berlin ge- nutzt. 3) Laufzeit des Leasingvertrages wurde verlängert, da Verzögerung bei der Beschaffung. Drucksache 16/346 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode geplante Neubeschaffungen Dienst- Marke Modell CO2- Datum der Leasing Laufzeit Kondition stelle Wert Beschaffung oder Leasing- km-Lauf- Kauf vertrag leistung StK Audi k.A. 1) Audi A 4 149 g/km Ende 2011 Leasing 12 Monate 60 000 km LV BMW k.A. 1) ISIM Audi A 6 133 g/km Okt. 2011 Leasing 12 Monate 60 000 km BMW 525 d 138 g/km Dez. 2011 Leasing 12 Monate 70 000 km noch offen Feb. 2012 Leasing 12 Monate 75 000 km MJV Audi A 8 3.0 TDI quattro 176 g/km ist bestellt Leasing 12 Monate 80 000 km MWKEL Audi A 6 133 g/km Dez. 2011 Leasing 12 Monate 70 000 km MBWWK Mercedes- E 250 129 g/km Sep. 2011 Leasing 12 Monate 40 000 km Benz MSAGD Audi A 6 3.0 TDI 133 g/km Nov. 2011 Leasing k.A. 30 000 km BMW 730Ld Limousine 180 g/km Okt. 2011 Leasing k.A. 75 000 km MULEWF Audi A 6 133 g/km Nov. 2011 Leasing 12 Monate 40 000 km BMW 525d 134 g/km Nov. 2011 Leasing 12 Monate 70 000 km 4 1) Keine Angabe aus Sicherheitsgründen.