Drucksache 16/3460 03. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rodung im I-Wäldchen (Stadt Höhr-Grenzhausen) Die Kleine Anfrage 2229 vom 12. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 25. Februar 2014 wurde in der Stadt Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis) im I-Wäldchen am Rande des geplanten Baugebiets „Am Sonnenhang“, statt der angekündigten Entnahme von 20 bis 25 Bäumen, ein 20 Meter breiter Waldstreifen vollständig gerodet . Umweltgruppen vor Ort haben die Maßnahmen scharf kritisiert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Gründe für die Rodungsmaßnahme bekannt? 2. Wer ist als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer für die Anordnung der Maßnahme verantwortlich? 3. Welche Regelungen zum Kahlschlag müssen in Rheinland-Pfalz beachtet werden? 4. Ist die oben beschriebene durchgeführte Maßnahme demnach als Kahlschlag zu klassifizieren und damit unzulässig? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu den Gründen für die Anwesenheit von zwei Polizeibeamten während der Ro- dung am 25. Februar 2014? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob eine Wiederaufforstung der gerodeten Fläche geplant ist? 7. Steht die Rodungsmaßnahme in einem Zusammenhang mit dem geplanten Neubaugebiet „Am Sonnenhang“? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind die Gründe für die Fällungsmaßnahme bekannt. Die Fällungsmaßnahme war ursprünglich auf die Entnahme von 20 bis 25 Bäumen zur Verkehrssicherung geplant und angelegt. Im Zuge der Maßnahme stellte sich heraus, dass weitere Bäume insbesondere Stammfäuleschäden aufwiesen und aus Gründen der Verkehrssicherung eines angrenzend verlaufenden Wanderweges, aber auch des im angrenzenden Bereich geplanten Neubaugebietes, entnommen werden mussten. Die vollständige Entnahme aller Altbäume in diesem Bereich ist gerechtfertigt, da ein Belassen von einzelnen Altbäumen ein Stabilitäts- und damit Sicherheitsrisiko dargestellt hätte. Die auf der Fläche vorhandene Strauchvegetation sowie Verjüngung und Jungbäume wurden belassen, soweit dies arbeitstechnisch möglich war. Zu Frage 2: Waldbesitzende Körperschaft ist die Stadt Höhr-Grenzhausen. Zu den Fragen 3 und 4: Gemäß § 5 Landeswaldgesetz (LWaldG) sind Kahlschläge grundsätzlich ab einer Flächengröße über 0,5 ha nicht zulässig. Die in Diskussion stehende Kahlschlagsfläche beträgt ca. 0,28 ha. Die Flächengröße liegt unter der gesetzlichen Verbotsgrenze. Die durchgeführte Maßnahme ist daher zulässig. Die Flächenermittlung erfolgte durch die Obere Forstbehörde. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3460 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Bürgermeister der Stadt Höhr-Grenzhausen hatte die Polizei über die Durchführung der Maßnahme informiert, ohne jedoch einen Polizeieinsatz anzufordern. Dies ist einem Presseartikel der Westerwälder Zeitung vom 8. März 2014 zu entnehmen. Zu Frage 6: Auf der Hiebsfläche sind weiterhin eine Strauchvegetation sowie Verjüngung und Jungbäume vorhanden, aus der ein Waldrand entwickelt werden kann. Die Stadt Höhr-Grenzhausen plant zudem eine ergänzende Strauchpflanzung, die noch im Frühjahr 2014 durchgeführt werden soll. Zu Frage 7: Die Maßnahme dient dem Aufbau eines stabilen Waldrandes, auch im Hinblick auf die beabsichtigte Ausweisung eines Neubaugebietes . Ulrike Höfken Staatsministerin