Drucksache 16/3461 03. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Reduzierung von Befeuerung an Windenergieanlagen Die Kleine Anfrage 2225 vom 12. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung)“ müssen Wind - energieanlagen, aus Gründen der Flugsicherheit, ab einer Höhe von 100 Metern mit Kollisionswarnlichtern ausgerüstet werden. Überdies sind zusätzlich Hindernisbefeuerungsebenen am Turm erforderlich, wenn die Windenergieanlage eine Höhe von 150 Metern übersteigt. Die blinkenden Leuchten an den Windrädern sind über weite Distanzen sichtbar. Diese Art der Befeuerung der Anlagen wirkt sich negativ auf die Akzeptanz gegenüber der Windenergie aus. Aus diesem Grund werden seit einigen Jahren Möglichkeiten der Reduzierung der Befeuerung und auch einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windparks diskutiert und erprobt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer Befeuerung von Windkraftanlagen ab einer Höhe von 100 Metern für die Flugsicherheit? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer zusätzlichen Turmbefeuerung höherer Windkraftanlagen für die Flugsicherheit? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz neuer Radarsysteme, die eine bedarfsgerechte Befeuerung von Windparks ermöglichen? 4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Modellversuche bzw. Planungen zu einer reduzierten oder bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz? 5. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um sich für eine Reduzierung der Befeuerung von Wind- kraftanlagen auf das für die Flugsicherheit notwendige Maß und die Zulassung geeigneter alternativer Sicherungssysteme einzusetzen ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält die Befeuerung von Windkraftanlagen ab einer Höhe von 100 Metern zu dem Zwecke der Gewährleistung des sicheren Luftverkehrs grundsätzlich für notwendig. Denn Windkraftanlagen stellen bereits ab dieser Höhe ein Luftfahrthindernis dar; oftmals sind sie sogar 200 Meter hoch. Im Hinblick auf die Mindestflughöhe von Luftfahrzeugen von 150 Metern über freiem Gelände ist eine Befeuerung der Windkraftanlagen erforderlich, um einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Zu Frage 2: Eine zusätzliche Turmbefeuerung höherer Windkraftanlagen hält die Landesregierung aus Gründen der Luftverkehrssicherheit für erforderlich. Ohne diese könnte ein Luftfahrzeugführer nicht die Höhe des Luftfahrthindernisses abschätzen. Insbesondere in der Nähe von Flugplätzen mit Nachtflugbetrieb ist daher die zusätzliche Befeuerungsebene am Turm sinnvoll und notwendig. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3461 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung steht der Einführung neuer Radarsysteme, die eine bedarfsge rechte Befeuerung von Windparks ermöglichen und nicht zu lasten der Luftverkehrs sicherheit gehen, grundsätzlich offen gegenüber. Vor deren Einsatz muss insbesondere sichergestellt werden, dass mögliche Fehlerquellen ausgeräumt wurden. Zu den Fragen 4 und 5: Derzeit gibt es Bestrebungen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeich nung von Luftfahrthindernissen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt entwicklung aus dem Jahr 2007 zu überarbeiten. Beispielsweise setzt sich Rheinland-Pfalz seit Längerem für eine Reduktion der Kennzeichnung von Windkraftanlagen über mehrere Befeuerungsebenen am Turm ein. Außerdem hat die obere Luftfahrtbehörde in Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2012 zusammen mit der hiesigen Polizeihubschrauberstaffel und der juwi Energieprojekte GmbH einen Modellversuch im Bereich Wörrstadt durchgeführt. Die komplette Befeuerung einzelner Windkraftanlagen innerhalb des Windparks wurde abgeschaltet und das Gebiet außerdem verstärkt nachts von Polizeihubschraubern angeflogen. Bei einer Befeuerung der im Windpark außen stehenden Anlagen und geringen Abständen zwischen den befeuerten Anlagen ist der Windpark als Einheit zu erkennen, weshalb diese Befeuerung beibehalten wurde. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen auch bei der Anpassung der oben genannten Verwaltungsvorschrift Berücksichtigung finden. Es gibt bereits heute in Rheinland-Pfalz einzelne Genehmigungen für Windparks, nach denen ausnahmsweise einzelne Windkraftanlagen innerhalb des Parks von der Befeuerungspflicht befreit sind. Deren Peripherie muss jedoch beleuchtet sein. Roger Lewentz Staatsminister