Drucksache 16/3462 02. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Naturschutzfachliche Belange beim Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 2222 vom 11. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welches sind die konkreten naturschutzfachlichen Belange, die vor dem Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth in der Nord- variante noch geklärt werden müssen? 2 Welche Tier- und Pflanzenarten sind konkret in welchem Gebiet und Umfang betroffen? 3. Welche Untersuchungen müssen konkret durchgeführt werden? 4. Welches sind die konkreten Bedenken der Oberen Naturschutzbehörde, die zu weiteren Untersuchungen führen? 5. Sind diese weiteren Untersuchungen gesetzlich verpflichtend oder fakultativ? 6. Inwiefern haben diese Bedenken vor drei Jahren noch nicht bestanden? 7. Aus welchem Anlass sind die Bedenken von welcher Stelle erhoben worden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Hinsichtlich der landespflegerischen Belange sind neben einer Verlegung von Kompensationsflächen, insbesondere die Reduzierung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die Wirksamkeit des Maßnahmenkonzeptes hinsichtlich gefährdeter Arten, sowie die Angelnutzung am Wörther Altrhein einer Klärung zuzuführen. Vor dem Hintergrund der Einwendungen und der Verfügbarkeit anderer Flächen, welche erst kürzlich zur Überplanung bereitgestellt werden konnten, erfolgt derzeit eine Änderung des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes. Zu Frage 2: Die Bestandserfassung der Biotop- und Nutzungstypen basiert auf einer flächendeckenden Geländeerhebung. Darüber hinaus wurden folgende Tierartengruppen kartiert: Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tagfalter der FFH-Richtlinie, Heuschrecken und Libellen. Nach erfolgter Offenlage der Planfeststellungsunterlagen bzw. im Zuge der Einspruchsbearbeitung werden nun zusätzlich die Zierliche Tellerschnecke sowie die Gruppe der Altholzkäfer untersucht. Aufgrund des Umfangs der faunistischen Aussagen wird hinsichtlich deren Betroffenheit auf die entsprechenden Planunterlagen auf der Homepage des Landesbetriebes Mobilität (www.lbm.rlp.de) unter Aufgaben/Planfeststellung/aktuelle Planfeststellungsverfahren /B 10neu Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe (http://pfv.lbm-rlp.org/Planfeststellung/AktuellePlanfeststellungsverfahren /broker.jsp?uCon=0ec40c41-50c8-0f21-cf06-b00405dd30cc&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111- 111111111111) verwiesen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3462 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Folgende landespflegerische/naturschutzfachliche Planungsbeiträge werden erarbeitet: – Landschaftspflegerischer Begleitplan (Darlegung des Bestandes, Konfliktanalyse, Landschaftspflegerische Maßnahmen) mit sieben Anhängen, – Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Rheinniederung Neuburg/Wörth“, – Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet „Hördter Rheinaue inklusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald“, – Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet „Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen“, – Ausnahmeprüfung zu den Vogelschutzgebieten „Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen“ sowie „Hördter Rheinaue inklusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald“, – Fachbeitrag Artenschutz nach §§ 44 und 45 BNatSchG, – die Ergebnisse des „Sondergutachtens Vögel und Straßenverkehr“ werden in die Unterlagen eingearbeitet. Zu Frage 4: Die Bedenken der Oberen Naturschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf die Wirksamkeit der bisher vorgesehenen Ersatzund Ausgleichsmaßnahmen. Diesen Bedenken soll durch die Verwendung anderer Flächen, die erst kürzlich zur Überplanung bereit gestellt werden konnten, weitest möglich Rechnung getragen werden. Zu Frage 5: Diese Untersuchungen sind gesetzlich verpflichtend, da ohne Einvernehmen mit den betroffenen Fachbehörden kein rechtssicherer Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann. Zu Frage 6: Die Obere Naturschutzbehörde hat ihre Bedenken jeweils in jedem Planungsschritt seit dem Raumordnungsverfahren entsprechend den jeweils vorgelegten Unterlagen dargelegt. Der Straßenbaulastträger hat mit der fachlichen Unterstützung durch Gutachter den Bedenken schrittweise Rechnung getragen. Es handelt sich somit durch die fortlaufenden Gespräche und Abstimmungen um einen iterativen Prozess, mit dem Ziel, die erforderliche Akzeptanz zu erreichen und zu einem Einvernehmen zu gelangen. Auf grund der nunmehr neu für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Flächen wird der weitere Abstimmungsprozess voraussichtlich erleichtert. Zu Frage 7: Neben den Anforderungen der Oberen Naturschutzbehörde haben insbesondere auch die beteiligten Naturschutzverbände Bedenken zu den bisher offen gelegten Landespflegekonzepten vorgetragen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär