Drucksache 16/3465 03. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp und Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Mutter/Vater-Kind-Kur Die Kleine Anfrage 2243 vom 19. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Mutter/Vater-Kind-Kuren sind eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzung von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte bzw. privat Versicherte als sogenannte Sanatoriumskur. Ein Anspruch besteht auch für privat Versicherte im Basis - tarif. Die Verwendung von Urlaub für die Dauer der Maßnahme ist ausgeschlossenen. Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter/Vater-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag unter Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversichrung. Es wird immer wieder von vielen Ablehnungsbescheiden berichtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Anzahl der Anträge der Mutter/Vater-Kind-Kuren in den letzten zehn Jahren in Rheinland-Pfalz entwickelt? 2. Wie hoch ist der Anteil der Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren im Vergleich zur Gesamtanzahl der Kuren in Rheinland- Pfalz in den letzten zehn Jahren? 3. Wie viele Kinder sind jeweils als Begleitpersonen mitgefahren, gestaffelt nach Alter, in den letzten zehn Jahren? 4. Wie hoch ist die Anzahl der Ablehnungsbescheide, gestaffelt nach Gründen, in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren? 5. Wie hoch ist der Anteil Alleinerziehender an den Mutter/Vater-Kind-Kuren in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren? 6. Wie hoch ist der Anteil der Kuren der Mütter und Väter ohne Kinder in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren? 7. Wie hoch ist der Anteil der Kuren bei Kindern krankheitsbedingt, gestaffelt nach Alter, in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Derzeit gibt es 132 Gesetzliche Krankenkassen, davon unterliegen 128 nicht der Rechtsaufsicht des Landes und sind damit auch nicht gegenüber der Landesregierung auskunftspflichtig. Dennoch hat die Landesregierung unter anderem die Landesverbände der Krankenkassen und den Verband der Ersatzkassen mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Einige wenige Kassen haben daraufhin geantwortet, wobei diese Antworten die Landesregierung nicht in die Lage versetzt, die Fragen der Kleinen Anfrage beantworten zu können. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Gesundheitsberichterstattung Rheinland-Pfalz, das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz und das für das Beihilferecht der Beamtinnen und Beamten des Landes zuständige Landesministerium konnten die vom Fragesteller erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3465 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 4.: Eine Krankenkasse hat der Landesregierung die Anzahl der von ihr abgelehnten Maßnahmen mitgeteilt, konnte aber die Gründe des Einzelfalles nicht mitteilen. Sie hat aber darauf verwiesen, dass eine Ablehnung erfolge, wenn die medizinischen Voraussetzungen nicht gegeben oder die wohnortnahen Maßnahmen nicht ausgeschöpft seien. Zu 5.: Eine Krankenkasse gab den Anteil mit ca. 3,5 Prozent an. Diese Zahl kann allerdings nicht als repräsentativ für alle Mutter/VaterKind -Kuren in Rheinland-Pfalz angesehen werden. Zu 6.: Zwei Krankenkassen gaben den Anteil mit ca. vier beziehungsweise fünf Prozent an. Diese Angaben können aber nicht als repräsentativ für Kuren der Mütter und Väter ohne Kinder in Rheinland-Pfalz angesehen werden. Zu 7.: Zwei Krankenkassen machten gegenüber der Landesregierung Angaben. Bei der ersten Krankenkasse belief sich der Anteil der behandlungsbedürftigen Kinder im Alter zwischen ein und vier Jahren auf 21 Prozent, der Anteil der Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren auf 60 Prozent und der Anteil der Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren auf zehn Prozent. Die zweite Krankenkasse bezifferte den Anteil krankheitsbedingter Kuren von Kindern mit ca. acht Prozent, wobei sich der Anteil der Kinder im Alter zwischen ein und vier Jahren auf 30 Prozent, der Anteil der Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren auf 61 Prozent und der Anteil der Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren auf 14 Prozent belief. Diese Angaben können aber nicht als repräsentativ für alle Kuren in Rheinland-Pfalz angesehen werden. Alexander Schweitzer Staatsminister