Drucksache 16/347 20. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Neubau eines US-Hospitals bei Weilerbach Die Kleine Anfrage 229 vom 29. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Umsetzungs- und Planungsstand hinsichtlich des Neubaus eines US-Hospitals bei Weilerbach? 2. Welche Zuständigkeiten im Bereich der Landesregierung sind durch das Projekt gegeben? 3. Welche Verfahrensschritte sind derzeit hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Abstimmung? 4. Welche Auswirkungen hat ein Neubau auf die Nutzung der jetzigen Hospital-Fläche in Landstuhl (Komplettumzug, Helikopter- staffel, Freigabe des Geländes, Möglichkeiten der Nachnutzung etc.)? 5. Auf welche Weise stellt die Landesregierung die Einbindung der betroffenen Kommunen und Information der Bürgerinnen und Bürger vor Ort im Zuge des Projekts sicher? 6. Gibt es regelmäßige Gespräche zwischen dem Verlegungskoordinator und der amerikanischen Seite? Wenn ja, mit wem? 7. Benennt die Landesregierung einen Ansprechpartner unterhalb der politischen Entscheidungsebene als Koordinator für den ope- rativen Bereich? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Projekt ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Phase – Planung der Infrastruktur mit Gebäuden für die Erschließung Die Planung der Phase 1 erfolgt durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) unter Mitwirkung externer Planungsbüros und Sonderfachleute für die Voruntersuchungen zur Geotechnologie, Hydrogeologie, des Weiteren für Ver- und Entsorgungsanalysen, Schadstoffanalysen sowie Vermessungsleistungen. 2. Phase – Planung des Klinikgebäudes mit den wichtigsten Nebengebäuden Derzeit wird durch ein US- Deutsches Planungskonsortium unter Leitung der US-Streitkräfte (Corps of Engineers) die Vorplanung für das Klinikgebäude erstellt. Die endgültigen Planungsergebnisse sollen voraussichtlich ab Dezember 2011 vorliegen. Der Landesbetrieb übernimmt dann im Wege der Organleihe die Koordination der weiteren Planungs- und Ausführungsleistungen. Seit Oktober 2010 wird vom Landesbetrieb LBB eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, die voraussichtlich Ende November 2011 abgeschlossen sein wird. Damit in Zusammenhang stehen die Beauftragungen verschiedener Fachbeiträge zum Beispiel zum Artenschutz und die landschaftspflegerische Begleitplanung. Zu Frage 2: Zuständig ist das Ministerium der Finanzen und nachgeordnet der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, der im Wege der Organleihe durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Oberfinanzdirektion Koblenz – Abteilung Bundesbau mit der Leitung der Baumaßnahme beauftragt wurde. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Herr Staatssekretär Dr. Salvatore Barbaro wurde durch das Konversionskabinett zum Beauftragten der Landesregierung für den Neubau des US Medical Center in Weilerbach bestellt. Eingebunden ist auch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Zu Frage 3: Für die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt das (Bundes-)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die SGD Süd wurde vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten als federführende Behörde nach § 14 Abs. 1 UVPG bestimmt. Sie hat gemäß § 3 a UVPG die UVP-Pflicht für das Vorhaben festgestellt und als nächsten Schritt die zeitnahe Durchführung des Scoping-Verfahrens gem. §§ 5 ff. UVPG angeboten. Der weitere Verfahrensgang hängt davon ab, ob die US-amerikanischen Gaststreitkräfte beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einen Antrag nach § 3 Abs. 2 UVPG stellen mit dem Ziel, die Anwendung des UVPG auszuschließen oder Ausnahmen von den Anforderungen des UVPG zuzulassen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag träfe allein die Bundesregierung. Die Landesregierung setzt sich aus Gründen der Rechtssicherheit für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ein und hat dies auch in einem gemeinsamen Schreiben der Staatssekretäre des MULEWF und FM gegenüber den Gaststreitkräften deutlich gemacht. Zu Frage 4: In den bislang geführten Gesprächen haben die US-Streitkräfte gegenüber der Landesregierung stets betont, dass im Falle eines Neubaus des US-Hospitals das bisherige Gelände in Landstuhl nicht aufgegeben, sondern für andere militärische Zwecke weiter genutzt werden soll. Nach Auskunft des US-Verbindungsbüros Rheinland-Pfalz und Saarland bezieht sich die gegenwärtige Planung auf den Neubau des Krankenhauskomplexes sowie alle damit unmittelbar und notwendig verbundenen Aufgabenbereiche. Andere bestehende Einrichtungen sollen auf dem Kirchberg verbleiben. Insbesondere bestünden derzeit keine Pläne über eine Verlegung der dort stationierten Rettungshubschrauberstaffel. Die künftig auf dem Landstuhler Kirchberg frei werdenden Einrichtungen sollen für andere Bedarfe der innerhalb der Kaiserslautern Military Community (KMC) stationierten US-Einheiten hergerichtet und genutzt werden. Mit ersten Planungen diesbezüglich sei frühestens 2015 zu rechnen. Nach bisherigem Stand ist die Betriebsaufnahme des neuen Hospitals im Jahr 2019 vorgesehen. Für Erwägungen oder Planungen für eine Aufgabe des bisherigen Geländes aufgrund des Neubaus bestehe daher kein Raum. Zu Frage 5: Sofern – wie unter Frage 3 ausgeführt – die Anwendung des UVPG nicht durch eine Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, ist bei Durchführung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel bereits durch die festgelegten Anhörungen Öffentlichkeit hergestellt. Die Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 5 ff., insbesondere § 9 UVPG. Diese umfassen u. a. die Bekanntmachung des Vorhabens, die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit einschließlich der Durchführung eines öffentlichen Erörterungstermins. Darüber hinausgehende Informationen werden anlassbezogen in geeigneter Weise gegeben. Zu Frage 6: Seit Ende 2010 bestehen regelmäßig tagende Arbeitskreise, an denen von deutscher Seite Vertreter der Oberfinanzdirektion Koblenz – Abteilung Bundesbau (OFD-ABB), der Bundesforstverwaltung (BImA), des Landesbetriebs LBB, des Landesbetriebs Mobilität (LBM), des Landesbetriebs Landesforsten, der Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD-Süd sowie Vertreter der betroffenen Genehmigungsbehörden des Kreises und der Kommunen (kommunale Träger) teilnehmen. Die US-Gaststreitkräfte werden durch das U.S. Army Corps of Engineers, Europe District (EUD) vertreten. Herr Staatssekretär Dr. Barbaro nimmt in seiner Funktion als Landeskoordinator teil, soweit es der Anlass erfordert. Zu Frage 7: Seitens der Landesregierung ist beabsichtigt, einen Ansprechpartner unterhalb der politischen Entscheidungsebene als Koordinator für den operativen Bereich zu benennen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister